Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 74/2004

Genehmigung verringerter Öffnungszeiten

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Siegburger Straße 12 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Juni 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Jugendhilfeausschuss genehmigt gemäß § 25 Absatz 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder - GTK - für das von der evangelischen Kirche im Rheinland - Landeskirchenamt - betriebene Tagesinternat, Alte Landstraße 104, nachträglich und bis einschließlich 31.07.2005 eine Verringerung der wöchentlichen Öffnungszeit von 35 Wochenstunden auf 26,5 Wochenstunden.

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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 74/2004 JHA am 30.06.2004 Seite 1 von 1 Beschlussvorlage Betrifft: Genehmigung verringerter Öffnungszeiten für die ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstraße 104 der Ev. Kirche im Rheinland - Landeskirchenamt Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss genehmigt gemäß § 25 Absatz 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder - GTK - für das von der evangelischen Kirche im Rheinland - Landeskirchenamt - betriebene Tagesinternat, Alte Landstraße 104, nachträglich und bis einschließlich 31.07.2005 eine Verringerung der wöchentlichen Öffnungszeit von 35 Wochenstunden auf 26,5 Wochenstunden. Sachdarstellung: Das Tagesinternat an der Alten Landstraße 104 besitzt seit 1996 eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG - für 40 Plätze für schulpflichtige Kinder in zwei Hortgruppen als Tagesstättengruppen. Aufgrund der Besonderheit eines Tagesinternates besteht eine Öffnungszeit von 26,5 Wochenstunden (montags bis donnerstags jeweils 12:00 Uhr bis 17:30 Uhr, freitags bis 16:30 Uhr). Die Arbeitszeit der in der Einrichtung beschäftigten pädagogischen Kräfte ist entsprechend reduziert, folglich kommt eine Kürzung des Betriebskostenzuschusses nicht in Betracht. Die Regelöffnungsdauer eines Hortes beträgt nach §19 Absatz 2 GTK täglich sieben Stunden. Die Genehmigung einer geringeren Öffnungsdauer ist möglich, gehört aber nach § 25 Absatz 1 GTK nicht zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Daher bedarf es hier einer Entscheidung des Jugendhilfeausschusses. Aus einer entsprechenden Genehmigung ergibt sich keine Veränderung der Zuschusshöhe, die Genehmigung ist folglich kostenneutral. Die zeitliche Begrenzung der Genehmigung begründet sich darin, dass voraussichtlich zum 01.08.2005 ein Trägerwechsel zur Kaiserswerther Diakonie stattfinden wird, wobei auch eine grundsätzliche konzeptionelle Veränderung der Einrichtung geplant ist. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 30.06.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 74/2004