Verwaltungsvorlage
Aktenzeichen 51/ 74/2004
Genehmigung verringerter Öffnungszeiten
Termine abgeschlossen
Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Siegburger Straße 12 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug
1Dokument
16. Juni 2004veröffentlicht
Aus der amtlichen Vorlage
Der Jugendhilfeausschuss genehmigt gemäß § 25 Absatz 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder - GTK - für das von der evangelischen Kirche im Rheinland - Landeskirchenamt - betriebene Tagesinternat, Alte Landstraße 104, nachträglich und bis einschließlich 31.07.2005 eine Verringerung der wöchentlichen Öffnungszeit von 35 Wochenstunden auf 26,5 Wochenstunden.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Verfahrensstand
Beratungsweg
30.06.2004
Endgültige Beratung
Jugendhilfeausschuss
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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 74/2004
JHA am 30.06.2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Genehmigung verringerter Öffnungszeiten für die ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte
Landstraße 104 der Ev. Kirche im Rheinland - Landeskirchenamt
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss genehmigt gemäß § 25 Absatz 1 des Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder - GTK - für das von der evangelischen Kirche im Rheinland
- Landeskirchenamt - betriebene Tagesinternat, Alte Landstraße 104, nachträglich und bis
einschließlich 31.07.2005 eine Verringerung der wöchentlichen Öffnungszeit von 35
Wochenstunden auf 26,5 Wochenstunden.
Sachdarstellung:
Das Tagesinternat an der Alten Landstraße 104 besitzt seit 1996 eine Betriebserlaubnis
gemäß § 45 Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG - für 40 Plätze für schulpflichtige
Kinder in zwei Hortgruppen als Tagesstättengruppen.
Aufgrund der Besonderheit eines Tagesinternates besteht eine Öffnungszeit von
26,5 Wochenstunden (montags bis donnerstags jeweils 12:00 Uhr bis 17:30 Uhr, freitags
bis 16:30 Uhr). Die Arbeitszeit der in der Einrichtung beschäftigten pädagogischen Kräfte
ist entsprechend reduziert, folglich kommt eine Kürzung des Betriebskostenzuschusses
nicht in Betracht.
Die Regelöffnungsdauer eines Hortes beträgt nach §19 Absatz 2 GTK täglich sieben
Stunden.
Die Genehmigung einer geringeren Öffnungsdauer ist möglich, gehört aber nach
§ 25 Absatz 1 GTK nicht zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Daher bedarf es
hier einer Entscheidung des Jugendhilfeausschusses. Aus einer entsprechenden
Genehmigung ergibt sich keine Veränderung der Zuschusshöhe, die Genehmigung ist
folglich kostenneutral.
Die zeitliche Begrenzung der Genehmigung begründet sich darin, dass voraussichtlich
zum 01.08.2005 ein Trägerwechsel zur Kaiserswerther Diakonie stattfinden wird, wobei
auch eine grundsätzliche konzeptionelle Veränderung der Einrichtung geplant ist.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 30.06.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 74/2004