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Ö Vorlagen - Nr. 19/ 11/2004
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Informationsvorlage
Betrifft:
Grundwasserverunreinigung Gerresheim Süd - Sachstand
In Düsseldorf Gerresheim wurde zwischen der Dreifaltigkeitsstraße und südlich der Straße Nach
den Mauresköthen eine Grundwasserverunreinigung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW)
festgestellt. Die Fahne ist ca. 900 m lang und bis zu 200 m breit (s. Anlage 1, Fahnenplan).
Die Besonderheit dieser Verunreinigung besteht darin, dass die Schadensquelle in den gering
durchlässigen Grafenberger Feinsanden (Tertiär) liegt und die Schadstoffe mit der Grundwasser-
fließrichtung erst in Höhe der Torfbruchstraße in die ansonsten stadttypischen Kiese und Sande
der Niederterrasse (Quartär) übergehen. Das Quartär zeichnet sich durch gröbere Bodenstruktu-
ren aus, und weist deshalb eine viel höhere Durchlässigkeit für das Grundwasser und die Schad-
stoffe auf als das Tertiär.
Die Grundwasserfließrichtung ist im Tertiär nach Süd-Westen gerichtet und knickt nach dem
Übergang ins Quartär (Torfbruchstraße) nach Süden ab. Dies ist durch eine umfangreiche
Grundwasserentnahme eines Industriebetriebes im Bereich der Fahnenspitze begründet. Ent-
sprechend haben sich auch die CKW ausgebreitet.
Die Eintragsstelle konnte mit Hilfe von Grundwassermessstellen bis auf den Bereich einer
ehemaligen gewerblichen Nutzung (Altstandort 7143) eingegrenzt werden. Vermutlich wurde der
Eintrag von einer von 1967-1979 ansässigen Chemisch Reinigung mit 4 verschiedenen Betreiber-
firmen verursacht. Von 1983 bis 1985 wurde der Altstandort neu parzelliert und im Bereich der
ehemaligen Chemisch Reinigung mit Eigentumswohnungen und einer Erschließungsstraße
überbaut. Die Grundstückseigentümer der in Frage kommenden Eintragsgrundstücke wurden
über die vorliegende Verunreinigung und die sich daraus allgemein ergebenden Konsequenzen
informiert.
In Bezug auf die konkreten Verursacher sind noch weitere Recherchen und Untersuchungen
erforderlich. So sind zum Beispiel die gesellschaftsrechtlichen Zusammenhänge der Chemisch
Reinigung zu prüfen und zu klären, ob Gesamtrechtsnachfolgen durch Firmen oder Personen
bestehen und ob die Verursachungsbeiträge hinreichend nachweisbar sind.
Die Sanierung der gesamten Fahne ist erforderlich und wird fachtechnisch in 3 Sanierungs-
abschnitte unterteilt:
S Eintragsstellensanierung
S Tertiärsanierung
S Quartärsanierung.
Soweit erforderlich, wird das Umweltamt als zuständige Sonderordnungsbehörde die Sanierungs-
maßnahmen in Ersatzvornahme durchführen.
Eintragstelle
Zur Unterbindung des Schadstoffnachschubs in das Grundwasser ist eine Grundwassersanierung
an der Eintragstelle erforderlich. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Sanierungsverfahrens ist
eine Sanierungsuntersuchung nach § 13 Bundes-Bodenschutzgesetz durchzuführen.
Tertiärsanierung
Im Bereich der Tertiärfahne sind weitere Grundwassermessstellen zur horizontalen und vertikalen
Eingrenzung der Verunreinigung erforderlich. Bedingt durch die Lage der Verunreinigung in den
gering durchlässigen Grafenberger Feinsanden ist hier mit einem hohen Schadstoffrückhaltever-
mögen zu rechnen. Im Quartär bewährte hydraulische Grundwassersanierungsmaßnahmen sind
im Tertiär nur über längere Sanierungszeiten wirkungsvoll einsetzbar. Auch hier ist daher zu-
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nächst eine Sanierungsuntersuchung durchzuführen.
Quartärsanierung
Mit den geringer werdenden betrieblichen Grundwasserentnahmen im Bereich der Fahne ist
damit zu rechnen, dass sich die Grundwasserfließrichtung wieder nach Westen verlagert und die
Fahne somit nicht mehr nach Süden abgelenkt wird, sondern sich nach Westen ausbreitet und
sich ständig vergrößert. Um eine weitere Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern wird deshalb
eine Abfangmaßnahme an der Fahnenspitze im Quartär geplant.
Für die Erfassung der Verunreinigung sind 5 Sanierungsbrunnen mit einer Grundwasserent-
nahmemenge von zusammen 50 m³/h (438.000 m³/a) erforderlich. Drei der Sanierungsbrunnen
sind auf Grundstücken privater Dritter geplant.
Das belastete Grundwasser wird dann über Rohrleitungen einer Sanierungsanlage zugeführt, in
der die CKW mittels Nassaktivkohle aus dem Grundwasser entfernt werden sollen. Der Standort
der Sanierungsanlage ist auf einer Teilfläche eines Industriebetriebes an der Straßenkreuzung
Nach den Mauresköthen, Ecke Torfbruchstraße geplant (Rasenfläche). Mit den privaten Grund-
stückseigentümern werden zur Zeit Verhandlungen über die Gestattungen geführt. Weiterhin
werden Verhandlungen geführt, das gereinigte Grundwasser zu Betriebszwecken zur Verfügung
zu stellen. Nicht benötigtes gereinigtes Grundwasser wird über Rohrleitungen dem Pillebach
zugeführt.
Nach derzeitiger Schätzung belaufen sich die Investitionskosten der Quartärsanierung auf ca.
265.500,00 EURO und die Betriebskosten auf ca. 50.000,00 EURO pro Jahr. Die Investitions-
kosten sowie 2 Jahre Betriebskosten werden mit 80 % Landesmitteln gefördert.
Mit einer Inbetriebnahme der Sanierung ist Anfang 2005 zu rechnen.
Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsda-
tum
Ergebnis
Ausschuss für Umweltschutz 20.04.2004 -/-
1
1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht
erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Fahnenplan Gerresheim Süd
Amt:
Umweltamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Nieß-Mache
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