Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 19/ 11/2004

Grundwasserverunreinigung Gerrresheim Süd-Sachstan

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rheinwerft 5 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 8. April 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 19/ 11/2004 Seite 1 von 3 Informationsvorlage Betrifft: Grundwasserverunreinigung Gerresheim Süd - Sachstand In Düsseldorf Gerresheim wurde zwischen der Dreifaltigkeitsstraße und südlich der Straße Nach den Mauresköthen eine Grundwasserverunreinigung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) festgestellt. Die Fahne ist ca. 900 m lang und bis zu 200 m breit (s. Anlage 1, Fahnenplan). Die Besonderheit dieser Verunreinigung besteht darin, dass die Schadensquelle in den gering durchlässigen Grafenberger Feinsanden (Tertiär) liegt und die Schadstoffe mit der Grundwasser- fließrichtung erst in Höhe der Torfbruchstraße in die ansonsten stadttypischen Kiese und Sande der Niederterrasse (Quartär) übergehen. Das Quartär zeichnet sich durch gröbere Bodenstruktu- ren aus, und weist deshalb eine viel höhere Durchlässigkeit für das Grundwasser und die Schad- stoffe auf als das Tertiär. Die Grundwasserfließrichtung ist im Tertiär nach Süd-Westen gerichtet und knickt nach dem Übergang ins Quartär (Torfbruchstraße) nach Süden ab. Dies ist durch eine umfangreiche Grundwasserentnahme eines Industriebetriebes im Bereich der Fahnenspitze begründet. Ent- sprechend haben sich auch die CKW ausgebreitet. Die Eintragsstelle konnte mit Hilfe von Grundwassermessstellen bis auf den Bereich einer ehemaligen gewerblichen Nutzung (Altstandort 7143) eingegrenzt werden. Vermutlich wurde der Eintrag von einer von 1967-1979 ansässigen Chemisch Reinigung mit 4 verschiedenen Betreiber- firmen verursacht. Von 1983 bis 1985 wurde der Altstandort neu parzelliert und im Bereich der ehemaligen Chemisch Reinigung mit Eigentumswohnungen und einer Erschließungsstraße überbaut. Die Grundstückseigentümer der in Frage kommenden Eintragsgrundstücke wurden über die vorliegende Verunreinigung und die sich daraus allgemein ergebenden Konsequenzen informiert. In Bezug auf die konkreten Verursacher sind noch weitere Recherchen und Untersuchungen erforderlich. So sind zum Beispiel die gesellschaftsrechtlichen Zusammenhänge der Chemisch Reinigung zu prüfen und zu klären, ob Gesamtrechtsnachfolgen durch Firmen oder Personen bestehen und ob die Verursachungsbeiträge hinreichend nachweisbar sind. Die Sanierung der gesamten Fahne ist erforderlich und wird fachtechnisch in 3 Sanierungs- abschnitte unterteilt: S Eintragsstellensanierung S Tertiärsanierung S Quartärsanierung. Soweit erforderlich, wird das Umweltamt als zuständige Sonderordnungsbehörde die Sanierungs- maßnahmen in Ersatzvornahme durchführen. Eintragstelle Zur Unterbindung des Schadstoffnachschubs in das Grundwasser ist eine Grundwassersanierung an der Eintragstelle erforderlich. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Sanierungsverfahrens ist eine Sanierungsuntersuchung nach § 13 Bundes-Bodenschutzgesetz durchzuführen. Tertiärsanierung Im Bereich der Tertiärfahne sind weitere Grundwassermessstellen zur horizontalen und vertikalen Eingrenzung der Verunreinigung erforderlich. Bedingt durch die Lage der Verunreinigung in den gering durchlässigen Grafenberger Feinsanden ist hier mit einem hohen Schadstoffrückhaltever- mögen zu rechnen. Im Quartär bewährte hydraulische Grundwassersanierungsmaßnahmen sind im Tertiär nur über längere Sanierungszeiten wirkungsvoll einsetzbar. Auch hier ist daher zu- RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 19/ 11/2004 Seite 2 von 3 nächst eine Sanierungsuntersuchung durchzuführen. Quartärsanierung Mit den geringer werdenden betrieblichen Grundwasserentnahmen im Bereich der Fahne ist damit zu rechnen, dass sich die Grundwasserfließrichtung wieder nach Westen verlagert und die Fahne somit nicht mehr nach Süden abgelenkt wird, sondern sich nach Westen ausbreitet und sich ständig vergrößert. Um eine weitere Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern wird deshalb eine Abfangmaßnahme an der Fahnenspitze im Quartär geplant. Für die Erfassung der Verunreinigung sind 5 Sanierungsbrunnen mit einer Grundwasserent- nahmemenge von zusammen 50 m³/h (438.000 m³/a) erforderlich. Drei der Sanierungsbrunnen sind auf Grundstücken privater Dritter geplant. Das belastete Grundwasser wird dann über Rohrleitungen einer Sanierungsanlage zugeführt, in der die CKW mittels Nassaktivkohle aus dem Grundwasser entfernt werden sollen. Der Standort der Sanierungsanlage ist auf einer Teilfläche eines Industriebetriebes an der Straßenkreuzung Nach den Mauresköthen, Ecke Torfbruchstraße geplant (Rasenfläche). Mit den privaten Grund- stückseigentümern werden zur Zeit Verhandlungen über die Gestattungen geführt. Weiterhin werden Verhandlungen geführt, das gereinigte Grundwasser zu Betriebszwecken zur Verfügung zu stellen. Nicht benötigtes gereinigtes Grundwasser wird über Rohrleitungen dem Pillebach zugeführt. Nach derzeitiger Schätzung belaufen sich die Investitionskosten der Quartärsanierung auf ca. 265.500,00 EURO und die Betriebskosten auf ca. 50.000,00 EURO pro Jahr. Die Investitions- kosten sowie 2 Jahre Betriebskosten werden mit 80 % Landesmitteln gefördert. Mit einer Inbetriebnahme der Sanierung ist Anfang 2005 zu rechnen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsda- tum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz 20.04.2004 -/- 1 1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Fahnenplan Gerresheim Süd Amt: Umweltamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Nieß-Mache RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 19/ 11/2004 Seite 3 von 3

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 19/ 11/2004