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Ö Vorlagen - Nr. 66/ 30/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Lütticher- /Lewitstraße Umbau der vorhandenene Querungshilfe
-Planungsbeschluss-
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Verbreiterung der Fußgängerinsel
(Lütticher Straße / Lewitstraße) und Einrichtung eines Fußgängerüberweges gemäß Plan-
Nr. 2323-106.
Sachdarstellung:
Veranlassung
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat am 09.09.1998 folgenden Beschluss gefasst:
"Der Ausschuss bestätigt seinen Beschluss von 11.02.1998, der eine Verbesserung der
vorhandenen Querungshilfe vorsieht".
Dieser Beschluss basiert auf einer Verwaltungsvorlage, die an Stelle einer
Lichtzeichenanlage eine Verbreiterung der vorhandenen Mittelinsel vorsieht.
Die Mittelinsel liegt an einer stark frequentierten Querungsstelle für Schüler, da
beiderseits der Lütticher Straße eine Realschule sowie ein Gymnasium vorhanden sind.
Im Jahre 2004 verunfallten hier auf der stadteinwärtsführenden Fahrbahn im September
und November jeweils eine jugendliche Person mit den Folgen einer Schwer- bzw.
Leichtverletzung.
Vorhandener Zustand
Auf der Lütticher Straße befindet sich im Bereich Lewitstraße eine Mittelinsel mit einer
Breite von 2,0 m und einer Länge von 7,5 m.
Die Fußgängerquerungshilfe teilt die insgesamt 4-spurige Straße in je zwei
Richtungsfahrbahnen von 6,5 m Breite.
Geplanter Zustand
Der Fahrbahnquerschnitt wird an der Mittelinsel baulich so eingeengt, dass nur je eine
Richtungsfahrbahn von 4,0 m Breite übrig bleibt.
Auf der freien Strecke können auf einem Fahrstreifen 1.200 - 1.300 Kfz/h mit einer
befriedigenden Verkehrsqualität abgewickelt werden.
Aufgrund der Verkehrszählung vom 31.08.2000 ist am Knoten Lütticher Straße /
Lewitstraße in Fahrtrichtung Norden für die Spitzenstunde (17:30 - 18:30 Uhr) eine
Belastung von 388 Kfz und in Fahrtrichtung Süden eine Belastung von 591 Kfz ermittelt
worden.
Die Prognosebelastung der Lütticher Straße in der Spitzenstunde -einschließlich auch
der Verwirklichung des Verkehrskonzeptes Heerdt/Oberkassel- für den Zeithorizont 2015
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einschließlich aller beabsichtigten Nutzungserweiterungen beträgt für die Fahrtrichtung
Norden ca. 500 Kfz/h, für die Fahrtrichtung Süden ca. 750 Kfz/h.
Diese Verkehrsbelastungen liegen deutlich unterhalb der praktischen Leistungsfähigkeit
eines Fahrstreifens. Die auftretenden Verkehrsmengen können somit jeweils mit einem
Fahrstreifen problemlos abgewickelt werden.
Die Mittelinsel wird auf 4,50 m verbreitert. Der westliche Fahrbahnrand Lütticher Straße
bleibt erhalten. Der Fahrbahnrand der Einmündung Lütticher Straße / Lewitstraße wird
nach Westen verlegt.
Die beiden Fahrstreifen in Fahrtrichtung Norden (stadtauswärts) teilen sich an der
Lewitstraße in einen Rechts- und einen Geradeausfahrstreifen auf. Die beiden
Fahrstreifen in Fahrtrichtung Süden (stadteinwärts) werden vor der Mittelinsel zu einem
Fahrstreifen mittels Markierung zusammengeführt.
Um bei den Kfz-Führern die Aufmerksamkeit auf querende Fußgänger - insbesondere
Schulkinder und ältere Leute - zu erhöhen, wird die Fußgängerquerungshilfe mit einem
Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ausgerüstet. Laut 'Richtlinie für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen R-FGÜ 2001' dürfen Fußgängerüberwege nur
angelegt werden, wenn u.a. die Fußgänger nicht mehr als einen Fahrstreifen je Richtung
überqueren müssen.
Finanzierung
Die Baumaßnahme wird aus der Haushaltsstelle 2 M 00007628 6300 94037 finanziert.
Die Kosten betragen ca. 38.000.- Euro.
Beschlusslage
Die Bezirksvertretung 4 hat in ihrer Sitzung am 19.05.2004 zur vorliegenden Planung
folgenden Beschluss gefaßt:
"Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung die Planung zur Verbreiterung der
Fußgängerinsel sowie für die Anlegung eines Fußgängerüberweges im Bereich Lütticher
Straße/Lewitstraße zur Beschlussfassung vorzulegen."
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die beabsichtigte Verbreiterung der Fußgängerinsel Lütticher
Straße / Lewitstraße zu beschließen.
Sowohl die heutige als auch die prognostizierte Verkehrsmengen können mit jeweils
einem
Fahrstreifen neben der Querungshilfe abgewickelt werden.
Die erforderliche Instandsetzung der Lütticher Straße ist gemäß der Prioritätenliste für das
Jahr 2005 nicht vorgesehen. Die Verwaltung schlägt dennoch einen möglichst raschen
Umbau der vorhandenen Querungshilfe in 2005 vor, obwohl dies dann nicht mit der
Fahrbahnsanierung zeitgleich einhergeht. Dies ist begründet in der starken
Frequentierung der heutigen Querungshilfe durch Schulkinder.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/-
1
-/-
2
Bezirksvertretung 4 -/-
1
-/-
2
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt LP S 2323-106 und Verkleinerung
Alternative:
Keine
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt