Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 66/ 30/2005

Lütticher / Leweitstr

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Gockeln-Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 1. März 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Verbreiterung der Fußgängerinsel (Lütticher Straße / Lewitstraße) und Einrichtung eines Fußgängerüberweges gemäß Plan- Nr. 2323-106.

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Ö Vorlagen - Nr. 66/ 30/2005 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Lütticher- /Lewitstraße Umbau der vorhandenene Querungshilfe -Planungsbeschluss- Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Verbreiterung der Fußgängerinsel (Lütticher Straße / Lewitstraße) und Einrichtung eines Fußgängerüberweges gemäß Plan- Nr. 2323-106. Sachdarstellung: Veranlassung Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat am 09.09.1998 folgenden Beschluss gefasst: "Der Ausschuss bestätigt seinen Beschluss von 11.02.1998, der eine Verbesserung der vorhandenen Querungshilfe vorsieht". Dieser Beschluss basiert auf einer Verwaltungsvorlage, die an Stelle einer Lichtzeichenanlage eine Verbreiterung der vorhandenen Mittelinsel vorsieht. Die Mittelinsel liegt an einer stark frequentierten Querungsstelle für Schüler, da beiderseits der Lütticher Straße eine Realschule sowie ein Gymnasium vorhanden sind. Im Jahre 2004 verunfallten hier auf der stadteinwärtsführenden Fahrbahn im September und November jeweils eine jugendliche Person mit den Folgen einer Schwer- bzw. Leichtverletzung. Vorhandener Zustand Auf der Lütticher Straße befindet sich im Bereich Lewitstraße eine Mittelinsel mit einer Breite von 2,0 m und einer Länge von 7,5 m. Die Fußgängerquerungshilfe teilt die insgesamt 4-spurige Straße in je zwei Richtungsfahrbahnen von 6,5 m Breite. Geplanter Zustand Der Fahrbahnquerschnitt wird an der Mittelinsel baulich so eingeengt, dass nur je eine Richtungsfahrbahn von 4,0 m Breite übrig bleibt. Auf der freien Strecke können auf einem Fahrstreifen 1.200 - 1.300 Kfz/h mit einer befriedigenden Verkehrsqualität abgewickelt werden. Aufgrund der Verkehrszählung vom 31.08.2000 ist am Knoten Lütticher Straße / Lewitstraße in Fahrtrichtung Norden für die Spitzenstunde (17:30 - 18:30 Uhr) eine Belastung von 388 Kfz und in Fahrtrichtung Süden eine Belastung von 591 Kfz ermittelt worden. Die Prognosebelastung der Lütticher Straße in der Spitzenstunde -einschließlich auch der Verwirklichung des Verkehrskonzeptes Heerdt/Oberkassel- für den Zeithorizont 2015 RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 66/ 30/2005 Seite 2 von 3 einschließlich aller beabsichtigten Nutzungserweiterungen beträgt für die Fahrtrichtung Norden ca. 500 Kfz/h, für die Fahrtrichtung Süden ca. 750 Kfz/h. Diese Verkehrsbelastungen liegen deutlich unterhalb der praktischen Leistungsfähigkeit eines Fahrstreifens. Die auftretenden Verkehrsmengen können somit jeweils mit einem Fahrstreifen problemlos abgewickelt werden. Die Mittelinsel wird auf 4,50 m verbreitert. Der westliche Fahrbahnrand Lütticher Straße bleibt erhalten. Der Fahrbahnrand der Einmündung Lütticher Straße / Lewitstraße wird nach Westen verlegt. Die beiden Fahrstreifen in Fahrtrichtung Norden (stadtauswärts) teilen sich an der Lewitstraße in einen Rechts- und einen Geradeausfahrstreifen auf. Die beiden Fahrstreifen in Fahrtrichtung Süden (stadteinwärts) werden vor der Mittelinsel zu einem Fahrstreifen mittels Markierung zusammengeführt. Um bei den Kfz-Führern die Aufmerksamkeit auf querende Fußgänger - insbesondere Schulkinder und ältere Leute - zu erhöhen, wird die Fußgängerquerungshilfe mit einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ausgerüstet. Laut 'Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen R-FGÜ 2001' dürfen Fußgängerüberwege nur angelegt werden, wenn u.a. die Fußgänger nicht mehr als einen Fahrstreifen je Richtung überqueren müssen. Finanzierung Die Baumaßnahme wird aus der Haushaltsstelle 2 M 00007628 6300 94037 finanziert. Die Kosten betragen ca. 38.000.- Euro. Beschlusslage Die Bezirksvertretung 4 hat in ihrer Sitzung am 19.05.2004 zur vorliegenden Planung folgenden Beschluss gefaßt: "Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung die Planung zur Verbreiterung der Fußgängerinsel sowie für die Anlegung eines Fußgängerüberweges im Bereich Lütticher Straße/Lewitstraße zur Beschlussfassung vorzulegen." Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt, die beabsichtigte Verbreiterung der Fußgängerinsel Lütticher Straße / Lewitstraße zu beschließen. Sowohl die heutige als auch die prognostizierte Verkehrsmengen können mit jeweils einem Fahrstreifen neben der Querungshilfe abgewickelt werden. Die erforderliche Instandsetzung der Lütticher Straße ist gemäß der Prioritätenliste für das Jahr 2005 nicht vorgesehen. Die Verwaltung schlägt dennoch einen möglichst raschen Umbau der vorhandenen Querungshilfe in 2005 vor, obwohl dies dann nicht mit der Fahrbahnsanierung zeitgleich einhergeht. Dies ist begründet in der starken Frequentierung der heutigen Querungshilfe durch Schulkinder. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/- 2 Bezirksvertretung 4 -/- 1 -/- 2 RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 66/ 30/2005 Seite 3 von 3 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt LP S 2323-106 und Verkleinerung Alternative: Keine Amt: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 30/2005