Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 65/2005

LZA - Schaltungen im Stadtbezirk 8

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 89 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 17. März 2005veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 178 65/2005 Seite 1 von 2 Informationsvorlage LZA - Schaltungen im Stadtbezirk 8 Die Verwaltung hat in der Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 03.03.2005 mitgeteilt, dass der Bezirksvertretung 8 in einer der nächsten Sitzungen eine Zusammenfassung aller Informationen vorgelegt wird. Die Verwaltung teilt nunmehr zu der Thematik mit, dass die Frage, wieviel und wann Signalanlagen nachts abschaltet werden, zwischen den in den Großstädten zuständigen Fachämtern seit vielen Jahren diskutiert wird. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Vorgehensweise der Stadt Düsseldorf als besonders gründlich anerkannt wird, da hier besonderer Wert darauf gelegt wird, ob bestimmte Kriterien erfüllt werden, deren Einhaltung ein Ansteigen der Unfallzahlen bei nächtlichem Abschalten vermeidet. Von den ca. 610 Lichtzeichenanlagen (LZA) in Düsseldorf werden zur Zeit ca. 90 nachts abgeschaltet und zwar in der Regel im Zeitraum zwischen 23.45 Uhr und 4.45 Uhr. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses aus dem Jahr 1982, nach einer umfassend mit dem damaligen Straßenverkehrsamt, der Polizei, der Rheinischen Bahngesellschaft und der Verkehrswacht abgestimmten Verwaltungsvorlage. Folgende Bedingungen müssen danach für eine Abschaltung vorliegen: - Die Anlagen müssen zentralgesteuert und - überwacht sein, damit gewährleistet ist, dass beim morgendlichen Wiedereinschalten eine Kontrolle stattfinden kann, ob die Anlagen wieder in Betrieb sind. - In den Nebenrichtungen muss gelbes Blinklicht vorhanden sein. - Es muß sich um Anlagen in 'Festzeitsteuerung' handeln, das heißt, nicht um verkehrsabhängige Anlagen mit Dauergrün in der Hauptrichtung oder um 'Sofort- Grün-Anlagen', die bereits zur Vermeidung unnötigen Anhaltens eingerichtet worden sind. - Schwacher Verkehr nachts, das heißt, ein Bedürfnis zum Kreuzen oder Einbiegen ist kaum vorhanden. - In der Hauptrichtung sind die vorausliegenden, in Betrieb bleibenden LZA zu sehen, so dass sich ein 'Rasen' oder gar Überspringen von Grünen Wellen nicht anbietet. Die Polizei hatte damals zur eingehenden Prüfung der Verkehrssicherheit bei Abschaltung der LZA gefordert, vor der Entscheidung im Einzelfall alle in Frage kommenden Knotenpunkte nachts während der Abschaltzeit zu besichtigen. Dies ist in allen Fällen unter erheblichem Zeitaufwand durchgeführt worden, so dass eine besonders sorgfältige Prüfung vorausgesetzt war. Außerdem war vereinbart worden, dass bei Auftreten von Unfällen die betreffende LZA wieder in Dauerbetrieb genommen wird. Dies ist bei ca. 8 bis 10 Anlagen geschehen. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 65/2005 Seite 2 von 2 Generell ist darauf hinzuweisen, dass bei einer zu großen Anzahl von nachts abgeschalteten Anlagen die Unfallgefahr erheblich ansteigt und damit der volkswirtschaftliche Nutzen in keiner Relation zu dem verursachten Schaden steht. Dies wird ausdrücklich durch wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt. Hierüber können Bundesanstalt für Straßenwesen in Bergisch - Galdbach und der HUK - Verband in Köln Auskunft geben. Außerdem findet man in Düsseldorf ein Signalsystem vor, in dem man sich auch nachts wegen der Vielzahl von durchlaufenden Grünen Wellen zügig und sicher bewegen kann und in dem die Wartezeiten an Ampeln vergleichbar gering sind. In Bezug auf den Stadtbezirk 8 sind dem Fachamt keine Fälle bekannt, die sich über die bereits im Abschaltprogramm befindlichen hinaus eignen, in diese Liste aufgenommen zu werden. Konkrete Vorschläge werden gegebenenfalls in eine Prüfung nach den genannten Kriterien einbezogen. Signalanlagen, die sich kurz vor Erreichen der Kreuzung auf Grün umschalten, gibt es in Düsseldorf, als erste LZA dieses Typs in Deutschland überhaupt, bereits seit 1968. Sie werden nur an besonders dafür geeigneten Stellen verwendet, da der bauliche und technische Aufwand relativ hoch ist. Auch im Stadtbezirk 8 ist dieser Anlagentyp anzutreffen, unter anderem an der Kreuzung Am Hackenbruch / Richardstraße. Die Doppelanlage Vennhauser Allee zwischen Haus Nr. 167 und dem Durchgang zur Chemnitzer Straße wird bereits seit einigen Monaten in der Zeit zwischen 23.45 Uhr und 5.00 Uhr nachts abgeschaltet. Dies wurde mit der Polizei abgestimmt und läuft zur Zeit als Versuchsphase. Sollte sich herausstellen, dass dadurch ein erhöhtes Gefahrenpotential entsteht bzw. ursächliche Unfälle zu verzeichnen sind, so müßte wieder auf Dauerbetrieb umgeschaltet werden.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 65/2005