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Ö Vorlagen - Nr. 178 65/2005
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Informationsvorlage
LZA - Schaltungen im Stadtbezirk 8
Die Verwaltung hat in der Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 03.03.2005 mitgeteilt, dass
der Bezirksvertretung 8 in einer der nächsten Sitzungen eine Zusammenfassung aller
Informationen vorgelegt wird. Die Verwaltung teilt nunmehr zu der Thematik mit, dass die
Frage, wieviel und wann Signalanlagen nachts abschaltet werden, zwischen den in den
Großstädten zuständigen Fachämtern seit vielen Jahren diskutiert wird. Hierbei hat sich
herausgestellt, dass die Vorgehensweise der Stadt Düsseldorf als besonders gründlich
anerkannt wird, da hier besonderer Wert darauf gelegt wird, ob bestimmte Kriterien erfüllt
werden, deren Einhaltung ein Ansteigen der Unfallzahlen bei nächtlichem Abschalten
vermeidet. Von den ca. 610 Lichtzeichenanlagen (LZA) in Düsseldorf werden zur Zeit ca.
90 nachts abgeschaltet und zwar in der Regel im Zeitraum zwischen 23.45 Uhr und 4.45
Uhr. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses aus
dem Jahr 1982, nach einer umfassend mit dem damaligen Straßenverkehrsamt, der
Polizei, der Rheinischen Bahngesellschaft und der Verkehrswacht abgestimmten
Verwaltungsvorlage. Folgende Bedingungen müssen danach für eine Abschaltung
vorliegen:
- Die Anlagen müssen zentralgesteuert und - überwacht sein, damit gewährleistet ist,
dass beim morgendlichen Wiedereinschalten eine Kontrolle stattfinden kann, ob
die Anlagen wieder in Betrieb sind.
- In den Nebenrichtungen muss gelbes Blinklicht vorhanden sein.
- Es muß sich um Anlagen in 'Festzeitsteuerung' handeln, das heißt, nicht um
verkehrsabhängige Anlagen mit Dauergrün in der Hauptrichtung oder um 'Sofort-
Grün-Anlagen', die bereits zur Vermeidung unnötigen Anhaltens eingerichtet
worden sind.
- Schwacher Verkehr nachts, das heißt, ein Bedürfnis zum Kreuzen oder Einbiegen
ist kaum vorhanden.
- In der Hauptrichtung sind die vorausliegenden, in Betrieb bleibenden LZA zu
sehen, so dass sich ein 'Rasen' oder gar Überspringen von Grünen Wellen nicht
anbietet.
Die Polizei hatte damals zur eingehenden Prüfung der Verkehrssicherheit bei Abschaltung
der LZA gefordert, vor der Entscheidung im Einzelfall alle in Frage kommenden
Knotenpunkte nachts während der Abschaltzeit zu besichtigen. Dies ist in allen Fällen
unter erheblichem Zeitaufwand durchgeführt worden, so dass eine besonders sorgfältige
Prüfung vorausgesetzt war. Außerdem war vereinbart worden, dass bei Auftreten von
Unfällen die betreffende LZA wieder in Dauerbetrieb genommen wird. Dies ist bei ca. 8 bis
10 Anlagen geschehen.
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Generell ist darauf hinzuweisen, dass bei einer zu großen Anzahl von nachts
abgeschalteten Anlagen die Unfallgefahr erheblich ansteigt und damit der
volkswirtschaftliche Nutzen in keiner Relation zu dem verursachten Schaden steht. Dies
wird ausdrücklich durch wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt. Hierüber können
Bundesanstalt für Straßenwesen in Bergisch - Galdbach und der HUK - Verband in Köln
Auskunft geben.
Außerdem findet man in Düsseldorf ein Signalsystem vor, in dem man sich auch nachts
wegen der Vielzahl von durchlaufenden Grünen Wellen zügig und sicher bewegen kann
und in dem die Wartezeiten an Ampeln vergleichbar gering sind.
In Bezug auf den Stadtbezirk 8 sind dem Fachamt keine Fälle bekannt, die sich über die
bereits im Abschaltprogramm befindlichen hinaus eignen, in diese Liste aufgenommen zu
werden. Konkrete Vorschläge werden gegebenenfalls in eine Prüfung nach den
genannten Kriterien einbezogen.
Signalanlagen, die sich kurz vor Erreichen der Kreuzung auf Grün umschalten, gibt es in
Düsseldorf, als erste LZA dieses Typs in Deutschland überhaupt, bereits seit 1968. Sie
werden nur an besonders dafür geeigneten Stellen verwendet, da der bauliche und
technische Aufwand relativ hoch ist. Auch im Stadtbezirk 8 ist dieser Anlagentyp
anzutreffen, unter anderem an der Kreuzung Am Hackenbruch / Richardstraße.
Die Doppelanlage Vennhauser Allee zwischen Haus Nr. 167 und dem Durchgang zur
Chemnitzer Straße wird bereits seit einigen Monaten in der Zeit zwischen 23.45 Uhr und
5.00 Uhr nachts abgeschaltet. Dies wurde mit der Polizei abgestimmt und läuft zur Zeit als
Versuchsphase. Sollte sich herausstellen, dass dadurch ein erhöhtes Gefahrenpotential
entsteht bzw. ursächliche Unfälle zu verzeichnen sind, so müßte wieder auf Dauerbetrieb
umgeschaltet werden.