Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 43/2004

Perspektiven für den D.dorfer Hafen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Gockeln-Straße 11 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 11. März 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV 3 Die Bezirksvertretung 3 nimmt zustimmend Kenntnis vom Dynamischen Struktur- und Entwicklungskonzept für den Düsseldorfer Hafen und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Be- schlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt zustimmend Kenntnis von dem Dynamischen Struktur- und Umsetzungskonzept für den Düsseldorfer Hafen.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 43/2004 Seite 1 von 24 Beschlussvorlage Betrifft: Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen Dynamisches Struktur- und Umsetzungskonzept Beschlussdarstellung: " BV 3 Die Bezirksvertretung 3 nimmt zustimmend Kenntnis vom Dynamischen Struktur- und Entwicklungskonzept für den Düsseldorfer Hafen und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Be- schlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt zustimmend Kenntnis von dem Dynamischen Struktur- und Umsetzungskonzept für den Düsseldorfer Hafen. Sachdarstellung: Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen Dynamisches Struktur- und Umsetzungskonzept Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 20.03.2003 das Handlungskonzept "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" beschlossen. Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, ein dynamisches Struktur- und Umsetzungskonzept zu erarbeiten. In dem dynamischen Struktur- und Umsetzungskonzept wurden die drei ausgewählten Entwicklungsszenarien des am 30.03.2003 beschlossenen Handlungskonzeptes auf ihre Umsetzung überprüft. Es wurden die Weichen für eine erste planerische Umsetzung des Zieles, Wohnnutzung im Hafen zu integrieren, gestellt, indem parallel eine Einleitung von Bebauungsplanverfahren vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen wurde. Die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 116 - Hafen - ist Teil des dynamischen Struktur- und Umsetzungskonzeptes und eng mit diesem Beschluss verbunden. Das dynamische Struktur- und Umsetzungskonzept soll als Grundlage für eine frühzeitige Information aller Betroffenen im Planbereich dienen, indem mögliche teilweise mittel- bis langfristige Schritte der Hafenentwicklung definiert und öffentlich zugänglich gemacht werden. Es ist beabsichtigt, das Dynamische Struktur- und Umsetzungskonzept zusammen mit den Bauleitplänen in einer Bürgerbeteiligung vorzustellen und in Form einer Broschüre zu veröffentlichen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/- 2 RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 43/2004 Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Seite 2 von 24 Bezirksvertretung 3 30.03.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Gliederung 2 beigefügt Zusammenfassung Broschüre Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 43/2004 Seite 3 von 24 Zur Vorlage Nr. 61/43/2004 Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen "Dynamisches Struktur- und Umsetzungskonzept" Gliederung 1. Aufgabenstellung 2. Vorgehensweise 3. Umsetzung der Planungsziele 3.0 Konzept mit dynamischen Planungszielen 3.1 Phase 1: Kurz- bis mittelfristige Zielkonzeption 3.1.1 Änderung des Flächennutzungsplanes 3.1.2 Aufstellen von Bebauungsplänen 3.2 Phase 2: Mittel- bis langfristige Zielkonzeption und Sicherung der weitergehenden Planungsziele 3.2.1 Änderung des Flächennutzungsplanes in weiteren Schritten 3.2.2 Vertragliche Vereinbarungen/sonstige Regelungen 3.2.3 Monitoring 4. Weiteres Verfahren 5. Ausblick Ö Vorlagen - Nr. 61/ 43/2004Seite 4 von 24 6. 1. Aufgabenstellung Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 20. März 2003 das Handlungskonzept "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" als Grundsatz- beschluss für die weitere Hafenentwicklung beschlossen. Dieser Grundsatz- beschluss basierte auf dem Erkenntnissen des von der Stadt und den Stadtwer- ken in Auftrag gegebenen Gutachtens "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" sowie den Erkenntnissen aus weiteren Gutachten zu immissionsbezogenen Themenstellungen (Lärmschutz, Staubniederschlag, Gerüche) und unter Berück- sichtigung genereller Ziele zur Stadtentwicklung Düsseldorfs, hier insbesondere dem Ausbau der regionalen und internationalen Metropolensituation sowie der Stärkung als hochattraktiver Wohnstandort. Es wurde beschlossen auf der Grundlage des Szenarios 3b (s. Abbildung) des Gutachtens "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" eine Gesamtentwick- lungsperspektive auszuarbeiten und mit den betroffenen Betrieben, den zu beteiligenden Behörden sowie den Bürgern und der Politik in Form eines Dyna- mischen Struktur- und Umsetzungskonzeptes zu diskutieren. Für die einzelnen Entwicklungsbereiche (s. Abbildung) sollten Ziele konkretisiert und notwendige Umsetzungsschritte vorbereitet werden, die die dynamische Zielentwicklung für die Teilbereiche widerspiegeln und die Option auf eine Umsetzung der Szenarien 3a/3c ( s. Abbildung) offen halten. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 43/2004Seite 5 von 24 Szenarien 3b + 3a Szenario 3c + Entwicklungsbereiche Ö Vorlagen - Nr. 61/ 43/2004Seite 6 von 24 2. Vorgehensweise Zur Erarbeitung des dynamischen Struktur- und Umsetzungskonzeptes wurde eine ämterübergreifende Projektgruppe und ein Lenkungskreis gebildet. Die Projektgruppe hat die Entscheidungsgrundlagen für den Lenkungskreis vor- bereitet. Das federführende Kernteam der Projektgruppe stellte das Stadtpla- nungsamt. Der Lenkungskreis fungierte in dem Arbeitsprozess als Weichensteller. Er traf auf der Grundlage der von der Projektgruppe in den gemeinsamen Sitzungs- terminen vorgestellten Ergebnisse die Entscheidung über das weitere Vorgehen. Der Erarbeitungsprozess des dynamischen Struktur- und Umsetzungskonzeptes gliederte sich in mehrere Arbeitsphasen; die jeweils durch eine gemeinsame Sitzung der Projektgruppe und des Lenkungskreises abgeschlossen wurden. 06. Mai 2003 - Auftaktveranstalt ung (Projektgruppe + Len- kungskreis) Gespräche mit den Fachämtern 03. Juni 2003 - gemeinsame Sitzung der Projektgruppe und des Lenkungskreises Bestandserhebung + Bewertung, Information und Gespräche mit den Hafenbetrieben 13. November 2003 - gemeinsame Sitzung der Projektgruppe und des Lenkungskreises 11. Februar 2004 - Workshop (Projektgruppe, Lenkungskreis, weite- re) Ö Vorlagen - Nr. 61/ 43/2004Seite 7 von 24 Zu Beginn wurden Fachgespräche mit den genannten Fachämtern geführt. Der Schwerpunkt lag auf der Umnutzung der Speditionstraße und Kesselstraße. Aber es wurden auch die Fachbelange für die Entwicklung gemäß der vom Rat beschlossenen Szenarien für die übrigen Hafenflächen abgefragt. Die Ergeb- nisse der Fachgespräche dienten als Grundlage für eine inhaltliche und zeitliche Modifizierung der ausgewählten Szenarien und als Grundlage für die Umset- zungsvorschläge. In einer Nachbereitungsphase mit einem Workshop wurden die Fachämter nochmals beteiligt und um Stellungnahme zu den Umsetzungsvorschlägen gebeten. Hierdurch sollten möglichst frühzeitig planerische Konflikte erkannt und nach Möglichkeit ausgeräumt werden. Im weiteren Verlauf ging es vorrangig um eine planerische Einschätzung der Entwicklung des Industriehafens und des Bereiches Weizenmühlenstraße. Außerdem wurden frühzeitig der Dialog mit den Hafenbetrieben hergestellt. Es wurden die folgenden Arbeitsschritten absolviert: 1. Informationsveranstaltung für die Hafenbetriebe 2. Gespräch mit dem Planungsamt der Stadt Neuss 3. Bestandserhebung und Bestandsbewertung der ansässigen Hafenbetriebe 4. Einzel- bzw. Gruppengespräche mit einigen Hafenbetrieben Ö Vorlagen - Nr. 61/ 43/2004Seite 8 von 24 3. Umsetzung der Planungsziele 3.0 Konzept mit dynamischen Planungszielen Der intensive Arbeitsprozess zur Entwicklung von städtebaulichen Zielen für den Hafenbereich hat gezeigt, dass es außerordentlich schwierig ist, mittel- bis langfristig stabile Abschätzungen für die Entwicklung der eigentlichen Hafennut- zung zu treffen. Damit bestätigt sich im Grundsatz die Entwicklung, die seit der Fertigstellung des Hafenbeckens Lausward II in den 60iger Jahren zu beobachten ist: Flächenbe- darfsprognosen für die eigentliche Hafennutzung bedürfen aufgrund schwer abschätzbarer wirtschaftlicher Transformationsprozesse einer beständigen Überprüfung und ggf. Korrektur. Dies macht deutlich, dass eine langfristige, statische Festlegung einer Fläche für die Hafennutzung wenig Sinn macht, sondern statt dessen eine dynamische Konzeption entwickelt werden muß, die sich mit der tatsächlichen Wirtschaftsentwicklung und ständig aktualisierten Prognosen intensiv auseinandersetzt. Ein solcher Ansatz ist aber auch deshalb von Bedeutung, weil die Flächen, die heute als SO-Gebiet Hafen planungsrechtlich ausgewiesen sind, tatsächlich zu einem sehr großen Anteil gar nicht mit Hafennutzung belegt sind. Neben den eigentlichen Umschlags-bezogenen Hafennutzungen finden sich hier in erhebli- chem Umfang allgemeine Industrie- und Gewerbenutzungen, die in jedem ande- ren Gewerbe- oder Industriegebiet angeordnet werden könnten, sowie stark untergenutzte, teilweise brachliegende Flächen, sowie der Kraftwerksstandort. Während die eigentliche Hafennutzung mit ihrer regionalen Versorgungsfunktion (aber stets im Abgleich mit weiteren Hafenpotenzialen der Region) und das Kraftwerk insbesondere durch das auf den Standort bezogene Fernwärmenetz eine besondere Standortbindung und damit eine planerische Priorität haben, gilt dies für die allgemeinen Industrie- und Gewerbenutzungen nicht. Es gibt keinen Ö Vorlagen - Nr. 61/ 43/2004Seite 9 von 24 städtebaulichen Grund, diese Nutzungen in unmittelbarer Citynähe in höchst- wertiger Rheinlage dauerhaft zu sichern. Damit ergeben sich mittel- bis lang- fristig Umschichtungspotenziale innerhalb des Hafenbereichs, die eine städte- baulich optimierte Nutzung des Areals bei gleichzeitigen Veränderungs- und Wachstumsoptionen für die eigentliche Hafennutzung ermöglichen. Bei diesen Veränderungsprozessen kann in erheblichem Maße auf die durch die Wirt- schaftsentwicklung induzierten Veränderungsprozesse der Unternehmen und Betriebe (Wachstum, Umstrukturierung, Schrumpfung, Schließung) aufgesetzt werden und es wird lediglich ergänzend auf städtebauliche Steuerungsmittel zurückgegriffen. Die städtebauliche Zielkonzeption muß eine solche Entwicklung nicht nur er- möglichen, sondern sie überall dort, wo sich Handlungsspielräume ergeben, auch forcieren. Genau dieses Ziel verfolgt das Dynamische Struktur- und Umset- zungskonzept für den Düsseldorfer Hafen. Es unterscheidet zwischen klaren planungsrechtlichen Regelungen mit dem Instrumentarium des Baugesetzbuches für die eher kurz- bis mittelfristige Entwicklung (Phase 1) und stärker Handlungs- bezogenen Ansätzen konzeptioneller oder vertraglicher Art für die mittel- bis langfristige Entwicklung (Phase 2). Dabei wird nicht nur hingenommen, sondern bewusst und öffentlich vermittelt damit gearbeitet, dass planungsrechtliche Ausweisungen in diesem Areal in definierten Teilbereichen nur eine begrenzte Lebensdauer haben werden. Alle Beteiligten und Betroffenen können bereits heute mittel- bis langfristige Entwicklungen sehen und ihre Investitionsentschei- dungen darauf abstellen. Dieses Vorgehen bedeutet damit eine deutliche Abkehr von der bisher praktizierten Handlungsweise, strukturelle Veränderungen immer nur in den Grenzbereichen zwischen Hafen-/Industrienutzungen und Umstruktu- rierungsbereichen zu betrachten und zu regeln. Abgeleitet aus diesem konzeptionellen Ansatz werden im folgenden für die Phasen 1 und 2 die angestrebten Ziele und die zugeordneten Instrumente erläutert. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 43/2004Seite 10 von 24 3.1 Phase 1: Kurz- bis mittelfristige Zielkonzeption 3.1.1 Änderung des Flächenutzungsplanes Als perspektivisches Planungsinstrument ist der Flächennutzungsplan besonders geeignet, großflächige, inhaltlich zusammenhängende Bereiche zu überplanen. Weil der Flächenutzungsplan keine direkte Rechtswirksamkeit gegenüber dem Einzelnen entfaltet, kann er im Grundsatz auch Ziele verfolgen, die nicht im Einklang mit dem Bestand stehen. Da aber zur Sicherung der angestrebten strukturellen Veränderungen verbindli- che Regelungen notwendig sind, muss in diesem Fall ein Zwischenschritt einge- schoben werden. Aufgrund des gesetzlich geforderten Entwicklungsgebotes des Bebauungsplanes aus dem Flächenutzungsplan muss die Flächennutzungs- planung zunächst in einem ersten Schritt die neuen Planungsziele so formulie- ren, dass der daraus abgeleitete Bebauungsplan auch die Bezüge zu den örtlich vorhandenen Nutzungen herstellen kann (s. 116. Ä nderung des Flächennutzungsplanes, Vorlage Nr. 61/44/2004). In diesem Schritt werden Darstellungen gewählt, die unter Ausrichtung auf die angestrebten Nutzungsziele entweder keine planerischen Konflikte verursachen oder die eine Konfliktlösung in den Bauleitplanverfahren erkennen lassen. Die so entwickelte Änderung des Flächennutzungsplanes orientiert sich im Wesentli- chen an dem angestrebten Szenario 3b und modifiziert dieses geringfügig. Der zurzeit rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt den überwiegenden Hafen- bereich als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Hafen" dar. Der Bereich der Speditionsstraße ist als Gewerbegebiet dargestellt. Ziel der nun angestrebten Flächennutzungsplanänderung ist die Entwicklung von Mischgebieten in den Bereichen westlich der Speditionstraße sowie beiderseits Ö Vorlagen - Nr. 61/ 43/2004Seite 11 von 24 der Kesselstraße mit Wohnanteilen und wohnverträglichen Gewerbenutzungen. Die Untersuchungen der bestehenden Umweltbelastungen haben gezeigt, dass die Immissionsbelastung durch Staub unter den zulässigen Grenzwerten liegt; eine planerische Konfliktlösung im Hinblick auf die Lärmimmissionen ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung machbar. Eine Lösung für den Um- gang mit Geruchsimmissionen wird im Abwägungsvorgang angestrebt - unter Berücksichtigung einer deutlich schwächeren Rechtswirksamkeit der Richtlinien für Geruchsimmissionen (GIRL) im Verhältnis zur TA (Technischen Anleitung) Lärm und TA Luft sowie angestrebter Verbesserungsmaßnahmen im näheren und weiteren Umfeld. Für den Bereich östlich der Weizenmühlenstraße sowie die Spitze der Land- zunge (ehem. Plange-Mühle) ist die Ausweisung von Gewerbegebiet vor- gesehen. Die dort ansässigen Betriebe lassen sich nach ihrer Art einem Gewer- begebiet zuordnen. Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Weizenmühlenstraße zu einem späteren Zeitpunkt auch zu einem Mischgebiet zu entwickeln, ist es wichtig den Grad künftiger Immissionsbelastungen durch Gewerbebetriebe frühzeitig planerisch zu begrenzen. Auch der östliche Teil der Bremer Straße wird abweichend vom Szenario 3b als Gewerbegebiet dargestellt. Eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung bei Hochwasser kann für diesen Bereich erst mittel- bis langfristig hergestellt wer- den. Diese wird aber für eine Wohnutzung zwingend vorausgesetzt. Auch ist eine zeitnahe Ertüchtigung der Uferbereiche nicht möglich, was ebenfalls für eine Wohnnutzung erforderlich wäre. Des weiteren ist die Gewerbelärmbelastung durch benachbarte Speditionsbetriebe für die Entwicklung eines Wohngebietes zurzeit an diese Stelle zu hoch. Die äußere Spitze der Bremer Straße wird als Grünfläche dargestellt und ent- spricht hier dem Grünordnu

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 43/2004