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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 43/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen
Dynamisches Struktur- und Umsetzungskonzept
Beschlussdarstellung:
" BV 3 Die Bezirksvertretung 3 nimmt zustimmend Kenntnis vom Dynamischen
Struktur- und Entwicklungskonzept für den Düsseldorfer Hafen und empfiehlt
dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Be-
schlussfassung.
" APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt zustimmend
Kenntnis von dem Dynamischen Struktur- und Umsetzungskonzept für den
Düsseldorfer Hafen.
Sachdarstellung:
Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen
Dynamisches Struktur- und Umsetzungskonzept
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 20.03.2003 das Handlungskonzept
"Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" beschlossen. Mit dem Beschluss wurde die
Verwaltung beauftragt, ein dynamisches Struktur- und Umsetzungskonzept zu erarbeiten.
In dem dynamischen Struktur- und Umsetzungskonzept wurden die drei ausgewählten
Entwicklungsszenarien des am 30.03.2003 beschlossenen Handlungskonzeptes auf ihre
Umsetzung überprüft. Es wurden die Weichen für eine erste planerische Umsetzung des
Zieles, Wohnnutzung im Hafen zu integrieren, gestellt, indem parallel eine Einleitung von
Bebauungsplanverfahren vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen
wurde.
Die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 116 - Hafen - ist Teil des
dynamischen Struktur- und Umsetzungskonzeptes und eng mit diesem Beschluss
verbunden.
Das dynamische Struktur- und Umsetzungskonzept soll als Grundlage für eine frühzeitige
Information aller Betroffenen im Planbereich dienen, indem mögliche teilweise mittel- bis
langfristige Schritte der Hafenentwicklung definiert und öffentlich zugänglich gemacht
werden. Es ist beabsichtigt, das Dynamische Struktur- und Umsetzungskonzept
zusammen mit den Bauleitplänen in einer Bürgerbeteiligung vorzustellen und in Form
einer Broschüre zu veröffentlichen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/-
2
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
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Bezirksvertretung 3 30.03.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Gliederung
2 beigefügt Zusammenfassung Broschüre
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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Zur Vorlage Nr. 61/43/2004
Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen
"Dynamisches Struktur- und Umsetzungskonzept"
Gliederung
1. Aufgabenstellung
2. Vorgehensweise
3. Umsetzung der Planungsziele
3.0 Konzept mit dynamischen Planungszielen
3.1 Phase 1: Kurz- bis mittelfristige Zielkonzeption
3.1.1 Änderung des Flächennutzungsplanes
3.1.2 Aufstellen von Bebauungsplänen
3.2 Phase 2: Mittel- bis langfristige Zielkonzeption und Sicherung der
weitergehenden Planungsziele
3.2.1 Änderung des Flächennutzungsplanes in weiteren Schritten
3.2.2 Vertragliche Vereinbarungen/sonstige Regelungen
3.2.3 Monitoring
4. Weiteres Verfahren
5. Ausblick
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6.
1. Aufgabenstellung
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 20. März 2003 das
Handlungskonzept "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" als Grundsatz-
beschluss für die weitere Hafenentwicklung beschlossen. Dieser Grundsatz-
beschluss basierte auf dem Erkenntnissen des von der Stadt und den Stadtwer-
ken in Auftrag gegebenen Gutachtens "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen"
sowie den Erkenntnissen aus weiteren Gutachten zu immissionsbezogenen
Themenstellungen (Lärmschutz, Staubniederschlag, Gerüche) und unter Berück-
sichtigung genereller Ziele zur Stadtentwicklung Düsseldorfs, hier insbesondere
dem Ausbau der regionalen und internationalen Metropolensituation sowie der
Stärkung als hochattraktiver Wohnstandort.
Es wurde beschlossen auf der Grundlage des Szenarios 3b (s. Abbildung) des
Gutachtens "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" eine Gesamtentwick-
lungsperspektive auszuarbeiten und mit den betroffenen Betrieben, den zu
beteiligenden Behörden sowie den Bürgern und der Politik in Form eines Dyna-
mischen Struktur- und Umsetzungskonzeptes zu diskutieren.
Für die einzelnen Entwicklungsbereiche (s. Abbildung) sollten Ziele konkretisiert
und notwendige Umsetzungsschritte vorbereitet werden, die die dynamische
Zielentwicklung für die Teilbereiche widerspiegeln und die Option auf eine
Umsetzung der Szenarien 3a/3c ( s. Abbildung) offen halten.
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Szenarien 3b + 3a
Szenario 3c + Entwicklungsbereiche
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2. Vorgehensweise
Zur Erarbeitung des dynamischen Struktur- und Umsetzungskonzeptes wurde
eine ämterübergreifende Projektgruppe und ein Lenkungskreis gebildet. Die
Projektgruppe hat die Entscheidungsgrundlagen für den Lenkungskreis vor-
bereitet. Das federführende Kernteam der Projektgruppe stellte das Stadtpla-
nungsamt.
Der Lenkungskreis fungierte in dem Arbeitsprozess als Weichensteller. Er traf
auf der Grundlage der von der Projektgruppe in den gemeinsamen Sitzungs-
terminen vorgestellten Ergebnisse die Entscheidung über das weitere Vorgehen.
Der Erarbeitungsprozess des dynamischen Struktur- und Umsetzungskonzeptes
gliederte sich in mehrere Arbeitsphasen; die jeweils durch eine gemeinsame
Sitzung der Projektgruppe und des Lenkungskreises abgeschlossen wurden.
06. Mai 2003 - Auftaktveranstalt ung (Projektgruppe + Len-
kungskreis)
Gespräche mit den Fachämtern
03. Juni 2003 - gemeinsame Sitzung der Projektgruppe und des
Lenkungskreises
Bestandserhebung + Bewertung, Information
und Gespräche mit den Hafenbetrieben
13. November 2003 - gemeinsame Sitzung der Projektgruppe und des
Lenkungskreises
11. Februar 2004 - Workshop (Projektgruppe, Lenkungskreis, weite-
re)
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Zu Beginn wurden Fachgespräche mit den genannten Fachämtern geführt. Der
Schwerpunkt lag auf der Umnutzung der Speditionstraße und Kesselstraße.
Aber es wurden auch die Fachbelange für die Entwicklung gemäß der vom Rat
beschlossenen Szenarien für die übrigen Hafenflächen abgefragt. Die Ergeb-
nisse der Fachgespräche dienten als Grundlage für eine inhaltliche und zeitliche
Modifizierung der ausgewählten Szenarien und als Grundlage für die Umset-
zungsvorschläge.
In einer Nachbereitungsphase mit einem Workshop wurden die Fachämter
nochmals beteiligt und um Stellungnahme zu den Umsetzungsvorschlägen
gebeten. Hierdurch sollten möglichst frühzeitig planerische Konflikte erkannt und
nach Möglichkeit ausgeräumt werden.
Im weiteren Verlauf ging es vorrangig um eine planerische Einschätzung der
Entwicklung des Industriehafens und des Bereiches Weizenmühlenstraße.
Außerdem wurden frühzeitig der Dialog mit den Hafenbetrieben hergestellt. Es
wurden die folgenden Arbeitsschritten absolviert:
1. Informationsveranstaltung für die Hafenbetriebe
2. Gespräch mit dem Planungsamt der Stadt Neuss
3. Bestandserhebung und Bestandsbewertung der ansässigen Hafenbetriebe
4. Einzel- bzw. Gruppengespräche mit einigen Hafenbetrieben
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3. Umsetzung der Planungsziele
3.0 Konzept mit dynamischen Planungszielen
Der intensive Arbeitsprozess zur Entwicklung von städtebaulichen Zielen für den
Hafenbereich hat gezeigt, dass es außerordentlich schwierig ist, mittel- bis
langfristig stabile Abschätzungen für die Entwicklung der eigentlichen Hafennut-
zung zu treffen.
Damit bestätigt sich im Grundsatz die Entwicklung, die seit der Fertigstellung des
Hafenbeckens Lausward II in den 60iger Jahren zu beobachten ist: Flächenbe-
darfsprognosen für die eigentliche Hafennutzung bedürfen aufgrund schwer
abschätzbarer wirtschaftlicher Transformationsprozesse einer beständigen
Überprüfung und ggf. Korrektur. Dies macht deutlich, dass eine langfristige,
statische Festlegung einer Fläche für die Hafennutzung wenig Sinn macht,
sondern statt dessen eine dynamische Konzeption entwickelt werden muß, die
sich mit der tatsächlichen Wirtschaftsentwicklung und ständig aktualisierten
Prognosen intensiv auseinandersetzt.
Ein solcher Ansatz ist aber auch deshalb von Bedeutung, weil die Flächen, die
heute als SO-Gebiet Hafen planungsrechtlich ausgewiesen sind, tatsächlich zu
einem sehr großen Anteil gar nicht mit Hafennutzung belegt sind. Neben den
eigentlichen Umschlags-bezogenen Hafennutzungen finden sich hier in erhebli-
chem Umfang allgemeine Industrie- und Gewerbenutzungen, die in jedem ande-
ren Gewerbe- oder Industriegebiet angeordnet werden könnten, sowie stark
untergenutzte, teilweise brachliegende Flächen, sowie der Kraftwerksstandort.
Während die eigentliche Hafennutzung mit ihrer regionalen Versorgungsfunktion
(aber stets im Abgleich mit weiteren Hafenpotenzialen der Region) und das
Kraftwerk insbesondere durch das auf den Standort bezogene Fernwärmenetz
eine besondere Standortbindung und damit eine planerische Priorität haben, gilt
dies für die allgemeinen Industrie- und Gewerbenutzungen nicht. Es gibt keinen
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städtebaulichen Grund, diese Nutzungen in unmittelbarer Citynähe in höchst-
wertiger Rheinlage dauerhaft zu sichern. Damit ergeben sich mittel- bis lang-
fristig Umschichtungspotenziale innerhalb des Hafenbereichs, die eine städte-
baulich optimierte Nutzung des Areals bei gleichzeitigen Veränderungs- und
Wachstumsoptionen für die eigentliche Hafennutzung ermöglichen. Bei diesen
Veränderungsprozessen kann in erheblichem Maße auf die durch die Wirt-
schaftsentwicklung induzierten Veränderungsprozesse der Unternehmen und
Betriebe (Wachstum, Umstrukturierung, Schrumpfung, Schließung) aufgesetzt
werden und es wird lediglich ergänzend auf städtebauliche Steuerungsmittel
zurückgegriffen.
Die städtebauliche Zielkonzeption muß eine solche Entwicklung nicht nur er-
möglichen, sondern sie überall dort, wo sich Handlungsspielräume ergeben,
auch forcieren. Genau dieses Ziel verfolgt das Dynamische Struktur- und Umset-
zungskonzept für den Düsseldorfer Hafen. Es unterscheidet zwischen klaren
planungsrechtlichen Regelungen mit dem Instrumentarium des Baugesetzbuches
für die eher kurz- bis mittelfristige Entwicklung (Phase 1) und stärker Handlungs-
bezogenen Ansätzen konzeptioneller oder vertraglicher Art für die mittel- bis
langfristige Entwicklung (Phase 2). Dabei wird nicht nur hingenommen, sondern
bewusst und öffentlich vermittelt damit gearbeitet, dass planungsrechtliche
Ausweisungen in diesem Areal in definierten Teilbereichen nur eine begrenzte
Lebensdauer haben werden. Alle Beteiligten und Betroffenen können bereits
heute mittel- bis langfristige Entwicklungen sehen und ihre Investitionsentschei-
dungen darauf abstellen. Dieses Vorgehen bedeutet damit eine deutliche Abkehr
von der bisher praktizierten Handlungsweise, strukturelle Veränderungen immer
nur in den Grenzbereichen zwischen Hafen-/Industrienutzungen und Umstruktu-
rierungsbereichen zu betrachten und zu regeln.
Abgeleitet aus diesem konzeptionellen Ansatz werden im folgenden für die
Phasen 1 und 2 die angestrebten Ziele und die zugeordneten Instrumente
erläutert.
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3.1 Phase 1: Kurz- bis mittelfristige Zielkonzeption
3.1.1 Änderung des Flächenutzungsplanes
Als perspektivisches Planungsinstrument ist der Flächennutzungsplan besonders
geeignet, großflächige, inhaltlich zusammenhängende Bereiche zu überplanen.
Weil der Flächenutzungsplan keine direkte Rechtswirksamkeit gegenüber dem
Einzelnen entfaltet, kann er im Grundsatz auch Ziele verfolgen, die nicht im
Einklang mit dem Bestand stehen.
Da aber zur Sicherung der angestrebten strukturellen Veränderungen verbindli-
che Regelungen notwendig sind, muss in diesem Fall ein Zwischenschritt einge-
schoben werden. Aufgrund des gesetzlich geforderten Entwicklungsgebotes des
Bebauungsplanes aus dem Flächenutzungsplan muss die Flächennutzungs-
planung zunächst in einem ersten Schritt die neuen Planungsziele so formulie-
ren, dass der daraus abgeleitete Bebauungsplan auch die Bezüge zu den örtlich
vorhandenen Nutzungen herstellen kann (s. 116. Ä nderung des
Flächennutzungsplanes, Vorlage Nr. 61/44/2004).
In diesem Schritt werden Darstellungen gewählt, die unter Ausrichtung auf die
angestrebten Nutzungsziele entweder keine planerischen Konflikte verursachen
oder die eine Konfliktlösung in den Bauleitplanverfahren erkennen lassen. Die so
entwickelte Änderung des Flächennutzungsplanes orientiert sich im Wesentli-
chen an dem angestrebten Szenario 3b und modifiziert dieses geringfügig.
Der zurzeit rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt den überwiegenden Hafen-
bereich als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Hafen" dar. Der Bereich der
Speditionsstraße ist als Gewerbegebiet dargestellt.
Ziel der nun angestrebten Flächennutzungsplanänderung ist die Entwicklung von
Mischgebieten in den Bereichen westlich der Speditionstraße sowie beiderseits
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der Kesselstraße mit Wohnanteilen und wohnverträglichen Gewerbenutzungen.
Die Untersuchungen der bestehenden Umweltbelastungen haben gezeigt, dass
die Immissionsbelastung durch Staub unter den zulässigen Grenzwerten liegt;
eine planerische Konfliktlösung im Hinblick auf die Lärmimmissionen ist im
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung machbar. Eine Lösung für den Um-
gang mit Geruchsimmissionen wird im Abwägungsvorgang angestrebt - unter
Berücksichtigung einer deutlich schwächeren Rechtswirksamkeit der Richtlinien
für Geruchsimmissionen (GIRL) im Verhältnis zur TA (Technischen Anleitung)
Lärm und TA Luft sowie angestrebter Verbesserungsmaßnahmen im näheren
und weiteren Umfeld.
Für den Bereich östlich der Weizenmühlenstraße sowie die Spitze der Land-
zunge (ehem. Plange-Mühle) ist die Ausweisung von Gewerbegebiet vor-
gesehen. Die dort ansässigen Betriebe lassen sich nach ihrer Art einem Gewer-
begebiet zuordnen. Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Weizenmühlenstraße zu
einem späteren Zeitpunkt auch zu einem Mischgebiet zu entwickeln, ist es
wichtig den Grad künftiger Immissionsbelastungen durch Gewerbebetriebe
frühzeitig planerisch zu begrenzen.
Auch der östliche Teil der Bremer Straße wird abweichend vom Szenario 3b als
Gewerbegebiet dargestellt. Eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung bei
Hochwasser kann für diesen Bereich erst mittel- bis langfristig hergestellt wer-
den. Diese wird aber für eine Wohnutzung zwingend vorausgesetzt. Auch ist
eine zeitnahe Ertüchtigung der Uferbereiche nicht möglich, was ebenfalls für eine
Wohnnutzung erforderlich wäre. Des weiteren ist die Gewerbelärmbelastung
durch benachbarte Speditionsbetriebe für die Entwicklung eines Wohngebietes
zurzeit an diese Stelle zu hoch.
Die äußere Spitze der Bremer Straße wird als Grünfläche dargestellt und ent-
spricht hier dem Grünordnu
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.