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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\66_ 36_2005_22171.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00066792.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:07:54 GMT
Number of Pages: 5
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 66/ 36/2005
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Informationsvorlage Betrifft:
Schulweghelfer - Zwischenbericht In der Sitzung des OVA am 22.11.2004 wurde folgender Beschluss gefasst:
Im Haushaltsplan für 2005 wird eine neue Ausgabeposition für den Aufbau und die Finanzierung eines ehrenamtlichen Schulweghelferdienstes eingerichtet und hierfür ein Ausgabeansatz in Höhe von 260.000 Euro etatisiert. Die Fachverwaltung wird beauftragt, schrittweise analog dem Beispiel der Landeshauptstadt München im Zusammenwirken mit der Lehrerschaft und den Schulpflegschaften an Grundschulen ein solches System aufzubauen mit dem Ziel, dass bereits zu Beginn des Schuljahres 2005/2006 in zahlreichen Grundschulbereichen solche Helfer zur Erhöhung der Sicherheit von Schülern im Straßenverkehr auf ihrem Schulweg zum Einsatz kommen.
Die in den vergangenen Jahren erfolgten Bemühungen, in Zusammenarbeit mit den Schulen Erwachsene für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Schulweghelfer zu gewinnen, stießen leider auf wenig Resonanz, da sich für einen kostenlosen Einsatz niemand zur Verfügung stellen wollte. Aufgrund der nun vom Rat zur Verfügung gestellten Mittel besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Anwerbung von Schulweghelfern erfolgreicher verläuft. Vorgesehen ist hierbei eine pauschale Aufwandsentschädigung von 7,00 Euro/Tag pro Helfer, die steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt werden kann. In Zusammenarbeit mit der Polizei wurde eine Liste der Örtlichkeiten erstellt, an denen zum Schutz der Kinder der dortigen Grundschulen der Einsatz von Schulweghelfern vordringlich erscheint (s. Anlage). Hierbei handelt es sich um insgesamt 22 Bereiche, die einen Einsatz von voraussichtlich 62 Schulweghelfern erforderlich machen (ob die Anzahl ausreicht oder an einigen Stellen doch mehr Helfer nötig sind, kann sich erst in der Praxis erweisen). Um Fälle von Krankheit, Urlaub oder anderen Ausfallursachen abzudecken, ist es geboten, eine wesentlich höhere Anzahl von Helfern an den jeweiligen Örtlichkeiten zur Verfügung zu haben. Da zudem davon ausgegangen werden kann, dass nicht alle Helfer sowohl morgens bei Schulbeginn als auch mittags bei Schulschluss für den Einsatz zur Verfügung stehen, wird überschlägig eine Einsatzzahl von 100 Personen/Tag zugrunde gelegt. (Die bereits vorhandenen Helfer am Freiligrathplatz für Zwecke der Schule Beckbuschstraße sowie der Carl-Sonnenschein-Schule in der Gerresheimer Landstraße sind hierbei mit berücksichtigt). Damit ergeben sich jährliche Ausgaben in Höhe von 129.500,00 Euro (100 Helfer x 7,00 Euro x 185 Tage = 250 Arbeitstage minus 13 Wochen Ferien). Damit besteht genügend finanzieller Spielraum, noch weitere Örtlichkeiten in die Regelung mit einzubeziehen. Der Einsatz der Schulweghelfer wird - sofern sich für die jeweiligen Einsatzstellen genügend Helfer finden - spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres nach den RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 66/ 36/2005
Seite 2 von 5 Sommerferien (Mitte August 05) erfolgen. Darüber hinaus ist vorgesehen, vorab an zwei Örtlichkeiten, die vordringlich erscheinen, mit dem Helferdienst zu starten. Für diese “Pilotprojekte” sind die Schulen am Rheindorfer Weg und am Rather Kreuzweg vorgesehen. Die entsprechenden Anschreiben an die Schulen mit Detailinformationen erfolgen im April. Außerdem werden der Seniorenbeirat, der seine Bereitschaft für die Unterstützung des Schulweghelferprojektes erklärt hat und hierfür in allen 10 Stadtbezirken werben wird, wie auch die Verkehrswacht Düssedorf in das Projekt einbezogen. Die Anwerbung der Schulweghelfer selbst erfolgt durch die Schulen mittels Elternanschreiben, Bekanntgabe in den Schul- und Elternkonferenzen sowie Aushang in den Schulen. Die Schulen sind auch für die Organisation und Koordinierung der Einsatzzeiten der einzelnen Helfer verantwortlich. Die Polizei hat sich bereit erklärt, die theoretische und praktische Ausbildung der Helfer zu übernehmen sowie die Eignung für diese verantwortungsvolle Tätigkeit zu prüfen. Bezüglich der Ausstattung (Warnkleidung, Winkerkelle u.ä.) kann zunächst auf Restbestände der Verkehrswacht Düsseldorf zurückgegriffen werden; eine dann noch gegebenfalls bestehende Finanzierungslücke muss von der Stadt Düsseldorf gedeckt werden. Für die Schulweghelfer besteht auf dem Weg zum Einsatzort, während ihrer Tätigkeit sowie auf dem anschließenden Weg nach Hause eine gesetzliche Unfallversicherung über den GUV (Gemeindeunfallversicherungsverband). Ein Haftpflichtdeckungsschutz wird vom Rechts- und Versicherungsamt der Stadt Düsseldorf gewährt. Abschließend ist vorgesehen, dass die Schülerlotsen der Adolf-Reichwein- Schule und der Internationalen Schule, die seit Jahren ihren Dienst auf der Schmiedestraße bzw. Niederrheinstraße versehen, jeweils zum Schuljahresende Anerkennungspräsente erhalten.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss 06.04.05 -/- 21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Einsatzvorschläge Schulweghelfer
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 66/ 36/2005