Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 126/2004

Trödelmärkte auf dem Gelände des Großmarktes

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Konrad-Adenauer-Platz 10 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 30. September 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung von 6 Radschlägermärkten im 1. Halbjahr 2005 auf dem Gelände des Großmarktes, Ulmenstraße 275, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs.

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Ö Vorlagen - Nr. 171 126/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Trödelmärkte auf dem Gelände des Großmarktes im 1. Halbjahr 2005 Radschlägermarkt Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung von 6 Radschlägermärkten im 1. Halbjahr 2005 auf dem Gelände des Großmarktes, Ulmenstraße 275, als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung für folgende Termine: Sonntag: 02.01.05 06.03.05 01.05.05 13.02.05 03.04.05 12.06.05 Öffnungszeiten: 11.00 bis 17.00 Uhr Sachdarstellung: Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung von 12 Trödelmärkten im Jahre 2005.Bei den zurückliegenden Veranstaltungen ist es zu keinen Problemen gekommen. Die Einhaltung der per Marktfestsetzung erteilten Auflagen wurden vom Ordnungs- und Servicedienst zuletzt am 05.09.2004 kontrolliert. Hierbei wurden keine Verstöße festgestellt. Es bestehen gegen die Festsetzung von 6 Terminen für das 1. Halbjahr 2005 keine Bedenken. Gegen die Festsetzung des Marktes am Maifeiertag (01.05.2005) bestehen aus rechtlicher Sicht keine Bedenken. Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen: 1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite stets freizuhalten. 3. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr. Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen ist zu verhindert. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 4. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 5. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99258, Herr Giesen. 6. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 7. Der Zugang zum Markt ist den Händlern ab 6.00 Uhr zu ermöglichen, um Verkehrsstaus auf der Ulmenstraße entgegenzuwirken. 8. Die technischen Richtlinien für den Großmarkt finden Anwendung. 9. Der Veranstalter hat Sorge zu tragen, dass kein nationalsozialistisches Propagandamaterial, keine kriegsverherrlichenden Schriften, Orden, NS-Büsten, Pornofilme, Waffen, Kampfmesser u.ä. verkauft werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/- 2 RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 171 126/2004 Seite 2 von 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 126/2004