Anfrage: Geschwindigkeitsbegrenzung Am Schönenkamp
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Am Schönenkamp · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug2Dokumente4. Juli 2018veröffentlicht
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Örtlicher Bezug
Wo passiert das?
Am Schönenkamp – Straßenverlauf zur Orientierung
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Title: 00321600.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00321600.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:47:34 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Ursula Verhofen 02. Juli 2018
Dirk Angerhausen
Mitglieder der CDU-Fraktion der BV 9
Herrn
Bezirksbürgermeister
Dr. Karl-Heinz Graf
Benrodestraße 46
40597 Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV 9
aufzunehmen:
In den Informationsvorlagen 179/116/2018 an die Bezirksvertretung 9 und 66/77/2018 an den Ordnungs- und Verkehrsausschuss berichtet die Verwaltung über die Zwischenergebnisse des Pilotversuches einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 u.a. im Bereich der Straße Am Schönenkamp zwischen der Wohnbebauung vor dem Altenheim und
der kath. Kirche.
Die Verwaltung berichtet von einer Reduzierung der Unfallzahlen von 6 Unfällen vor der Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 3 Unfälle nach Einführung der
Geschwindigkeitsbegrenzung.
Weiterhin berichtet die Verwaltung, dass die ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen durch die Einführung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße Am Schönenkamp in diesem Bereich wieder aufgehoben worden sind.
Es lässt sich also festhalten, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung in diesem
Streckenabschnitt in erster Linie der Vermeidung von Unfällen dienen soll, deren Ursache in einer überhöhten Geschwindigkeit liegt.
In diesem Zusammenhang stellen sich daher folgende Fragen:
1. Im vergangenen Jahr wurden der BV 9 am 8. Dezember 2017 seitens der Polizei
die Unfallschwerpunkte im Stadtbezirk 9 vorgestellt. Hinsichtlich der Straße Am
Schönenkamp wurden 3 Unfallschwerpunkte identifiziert: Kreuzungsbereich
Forststraße / Zufahrt A 59, Kreuzungsbereich Spandauer Straße und
Kreuzungsbereich Further Str. / Zufahrt A 46.
Der Bereich zwischen der Wohnbebauung vor dem Altenheim und der kath. Kirche
wurde nicht als Unfallschwerpunkt aufgeführt, obwohl hier innerhalb einer kürzeren Zeit 6 Unfälle aufgetreten sind.
Warum wurde über diesen Bereich nicht berichtet?
2. Bei wie vielen Unfällen vor und nach der Einführung der Geschwindigkeitsbe-
grenzung war zu hohe Geschwindigkeit die Unfallursache bzw. was waren bei den
einzelnen Unfällen konkret die Ursachen der Unfälle?
3. Mit welcher Zeiteinsparung für den ÖPNV wäre für den beschriebenen
Streckenbereich im Rahmen der ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen zu rechnen,
wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben werden würde?
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ursula Verhofen Dirk Angerhausen
Geschwindigkeitsbegrenzung Am Schönenkamp als Text anzeigen
Title: 179-124-2018- Geschw. Am Schönenkamp
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00331338.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:49:26 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
## TOP 18 179/124/2018 Geschwindigkeitsbegrenzung Am Schönenkamp Anfrage von Frau Verhofen und Herrn Angerhausen; CDU
## Als Zwischenergebnis teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit:
zu Frage 1:
Bei den in der Anfrage genannten drei Stellen handelt es sich um Unfallhäufungsstellen, die im Rahmen der Unfallkommission behandelt werden. Unfallhäufungsstellen sind ein Knotenpunkt oder ein kurzer Streckenabschnitt einer Straße, bei dem die Zahl gleicher Unfallarten, gleicher Unfalltypen oder gleicher Unfallursachen einen bestimmten Wert überschreiten. An den genannten Stellen handelt es sich schwer-punktmäßig um Abbiegeunfälle. Die Unfallursache Geschwindigkeit hat an den Knoten-punkten keine Bedeutung. Bei dem Streckenabschnitt Am Schönenkamp handelt es sich nicht um eine Unfallhäufungs-stelle.
zu Frage 2:
Im Zeitraum vor Einführung der streckenbezogenen Reduzierung der zulässigen Höchst-geschwindigkeit war Geschwindigkeit die Unfallursache eines Unfalles, die sonstigen Unfallursachen waren Alkohol / Drogen, Abstand bzw. Fahrstreifenwechsel. Nach Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung wurde bislang kein Unfall mit der Ursache Geschwindigkeit dokumentiert. Für neun Unfälle konnten keine eindeutige Unfall-ursache dokumentiert werden. zu Frage 3:
Für den ÖPNV beträgt die Differenz maximal 14 Sekunden.
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