Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 19/ 11/2018

Anfrage DIE LINKE: Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie

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Vennhausen 1 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 2Dokumente 19. Dezember 2017veröffentlicht

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Title: Vorlage 19/ 11/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00307859.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:45:18 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 19/ 11/2018 > LINKSFRAKTION Düsseldorf • Luegallee 65 • 40545 Düsseldorf > Tel. (0211) 89 95123 • Fax (0211) 89 29588 > [email protected] www.linksfraktion-duesseldorf.de > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage Düsseldorf, den 19.12.2017 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltschutz Herrn Philipp Tacer Anfrage zur Sitzung des Umweltausschusses am 11.01.2018 Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Umweltausschusses am 11.01.2018 stellt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Die europäische Wasserrahmenrichtlinie gibt den Kommunen einen klaren Zeitplan und drei sechsjährige Bewirtschaftungszyklen vor, um bis zum Jahr 2027 einen definierten „guten Zustand“ von Oberflächengewässern und Grundwasser zu erreichen. Laut der Bewirtschaftungsplanung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie unabhängiger aktueller Untersuchungen des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) genügt der ökologische Zustand der Düsseldorfer Fließgewässer jedoch gegenwärtig in großen Teilen nicht den Vorgaben. Insbesondere der ökologische Zustand des nördlichen Teils der Düssel und der Itter werden negativ bewertet. Damit ist nicht absehbar, wann die Stadt Düsseldorf die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfüllt. Zu wenig Transparenz bei der Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen erschwert darüber hinaus die Einsicht in das Fortschreiten der städtischen Umsetzungsfahrpläne und somit in schrittweise Verbesserungen von Gewässerzuständen. Vorlage 19/ 11/2018 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 1. Wie ist aktuell der Stand der einzelnen im städtischen Umsetzungsfahrplan genannten Renaturierungsmaßnahmen für Düsseldorfer Gewässer (aufgeschlüsselt nach Einzelmaßnahme, unter Angabe von planmäßigem und voraussichtlichem Abschlussdatum)? 2. Was haben die noch unveröffentlichten Ergebnisse der Gewässerüberwachung seit 2009 gezeigt und welche möglichen zusätzlichen Maßnahmen plant das Umweltamt auf dieser Grundlage, um bis 2027 die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen? 3. In welchen konkreten Schritten und zu welchen Fristen wird die Erstellung der Maßnahmenübersichten laut europäischer Wasserrahmenrichtlinie vollzogen und inwiefern findet dort eine Beteiligung der Öffentlichkeit und des Rates statt? Mit freundlichen Grüßen Natalie Meisen Odd Krause f.d.R. Carina Limper Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz -/-¹ -/-² > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage
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Title: 00311779.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00311779.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:38:02 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: 1 Vorlage 19/11/2018 Beigeordnete Stulgies Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie Die Anfrage wird vom Umweltamt nach Beteiligung des Bergisch-Rheinischen Was-serverbandes und des Stadtentwässerungsbetriebes Düsseldorf wie folgt beantwor-tet: Frage 1: Wie ist aktuell der Stand der einzelnen im städtischen Umsetzungsfahrplan genann-ten Renaturierungsmaßnahmen für Düsseldorfer Gewässer (aufgeschlüsselt nach Einzelmaßnahmen, unter Angabe von planmäßigem und voraussichtlichem Ab-schlussdatum)? Antwort: In Düsseldorf gibt es zwei Gewässerunterhaltungspflichtige (Bergisch-Rheinischer Wasserverband- BRW und Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf, Abt. Wasserbau -SEBD), die sich um die Umsetzung von Maßnahmen an den Gewässern kümmern. Der erste Bewirtschaftungszyklus für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmen-richtlinie endete bereits 2015. Eine Fristverlängerung zur Zielerreichung kann max. bis 2027 gewährt werden. Die Anzahl der Einzelmaßnahmen (Piktogramme), die im Stadtgebiet Düsseldorf im Verbandsgebiet des BRW liegen, beläuft sich auf 279. Davon sind 75 Maßnahmen bereits umgesetzt oder als erledigt zu betrachten. 204 Maßnahmen müssen noch bearbeitet werden (entspricht 73 %). Im Zuständigkeitsbereich des SEBD beläuft sich die Anzahl der Einzelmaßnahmen, die bis 2027 umzusetzen sind, auf 345. Hiervon sind bisher 48 umgesetzt bzw. als erledigt zu betrachten. 297 Maßnahmen müssen noch umgesetzt werden (entspricht 86 %). Seit 2012 konnten folgende 2 Ausbauprojekte vom SEBD umgesetzt werden. Am Kittelbach zwischen dem Wilseder und Worpsweder Weg, sowie an der Ungeteil-ten Düssel im Bereich der Glashüttenstraße wurden die Gewässer auf einer Gesamt-länge von 340 m naturnah ausgebaut. In 2018 soll an der Inneren Nördlichen Düssel die Gewässerverbindung an der Hof-gartenstraße fertiggestellt werden sowie mit der Umsetzung der Renaturierung der Südlichen Düssel in Vennhausen, 1. Bauabschnitt auf einer Länge von 700 m be-gonnen werden. Die Bauabschnitte 2 und 3 sollen dann in Abständen von jeweils 2 Jahren folgen. 2 5 weitere Einzelmaßnahmen konnten im Rahmen der Gewässerunterhaltung reali-siert werden. Derzeit befinden sich sowohl beim BRW als auch beim SEBD weitere Maßnahmen aus den Umsetzungsfahrplänen in Vorbereitung bzw. werden Planungen aufgestellt. Gemessen an der bereits verstrichenen und der noch für die Umsetzung verbleiben-den Zeit von knapp 9 Jahren lässt sich erkennen, dass hier eine deutliche Diskre-panz zur Zielerreichung vorliegt. Düsseldorf ist hier kein Einzelfall. Auch andere Kommunen und Verbände haben ähnliche Probleme mit der rechtzeitigen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Nachfolgend werden die Gründe für die zu erwartenden Zielverfehlung dargestellt: - Für die Entwicklung der Gewässer, insbesondere in einer Stadt mit hohem Nutzungsdruck auf freie Flächen, besteht die Schwierigkeit der Flächenver-fügbarkeit, so dass diese nicht kurzfristig verfügbar sind um alle notwendigen Maßnahmen zur fristgerechten Erreichung der Ziele der WRRL umzusetzen. - Die personellen Kapazitäten bei den Maßnahmenträgern aber auch bei der Genehmigungsbehörde reichen nicht aus, um alle Maßnahmen einschließlich der aufwändigen Zulassungsverfahren und umfangreichen Abstimmungspro-zesse fristgerecht durchführen und anschließend umsetzen zu können. Hinzu kommen regelmäßige Berichtspflichten zum Stand der Umsetzung an die Auf-sichtsbehörden, die zusätzlich Personalkapazitäten bei den Maßnahmenträ-gern und der Genehmigungsbehörde binden. - Die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen finanziellen Mittel sind erheblich und werden nur zum Teil durch Fördermittel des Landes gedeckt. Frage 2: Was haben die noch unveröffentlichten Ergebnisse der Gewässerüberwachung seit 2009 gezeigt und welche möglichen zusätzlichen Maßnahmen plant das Umweltamt auf dieser Grundlage, um bis 2027 die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu er-füllen? Antwort: Die vom Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz ermittelten Daten zum chemischen Zustand der Gewässer sind auf der Landesdatenbank „ELWAS-WEB“ eingestellt und öffentlich verfügbar. Zu diesen Untersuchungsergebnissen wird das Umweltamt als Untere Wasserbehörde von Seiten der Bezirksregierung Düssel-dorf regelmäßig um Stellungnahme gebeten. Soweit Überschreitungen der Qualitäts-normen vorliegen, wird von Seiten des Umweltamtes geprüft, inwiefern eine Reduzierung von Stoffeinträgen aus Misch- und Niederschlagswassereinleitungen in die Gewässer durch Maßnahmen der Stadt erreicht werden kann und ob entspre-chende Maßnahmen im Abwasserbeseitigungskonzept bereits enthalten sind. Sofern von Ursachen der festgestellten Überschreitungen außerhalb des Stadtgebietes aus-zugehen ist, wird darauf im Rahmen der Stellungnahmen hingewiesen. Eigene Maß-nahmen an oberirdischen Gewässern werden vom Umweltamt nicht durchgeführt. 3 Frage 3: In welchen konkreten Schritten und zu welchen Fristen wird die Erstellung der Maß-nahmenübersichten laut europäischer Wasserrahmenrichtlinie vollzogen und inwie-fern findet dort eine Beteiligung der Öffentlichkeit und des Rates statt? Antwort: Die Umsetzungsfahrpläne wurden 2012 unter Beteiligung der Betroffenen, Fachbehörden, Umweltverbänden, organisierte Wirtschaft und der Öffentlich-keit erarbeitet. Diese bilden die Grundlage für die Planung und Umsetzung von Gewässerunterhaltungs- und -ausbaumaßnahmen. Zur Unterstützung der Umsetzung sind gemäß § 74 Landeswassergesetz NRW erstmals zum 22.12.2018 Maßnahmenübersichten zu erstellen und den zuständigen Behör-den vorzulegen. Für die Erstellung der Maßnahmenübersichten gemäß § 74 Landeswasserge-setz NRW wird derzeit ein Leitfaden durch das Landesumweltministerium er-arbeitet. Der Leitfaden liegt bisher noch nicht abschließend vor, so dass hierzu noch keine Aussage getroffen werden kann. Beigeordnete Stulgies

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 19/ 11/2018