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Title: Vorlage 175/ 39/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00288059.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:33:28 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 175/ 39/2017
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
SPD-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
02.03.2017
Anfrage
Lassen Rheinbahn und die Mehrheit der Bezirksvertretung 5 die Angermunder im Regen stehen? Anschlussnutzung eines Behelfsfahrgastunterstandes?
(Anfrage Herr Horne, SPD-Fraktion, vom 02.03.2017)
Die Fahrgäste der Buslinie 728, die an der Endhaltestelle an der Angeraue den öffentlichen Nahverkehr nutzen wollen, sind derzeit gerade auch bei längeren Wartezeiten völlig ungeschützt den Unbilden der Witterung ausgesetzt.
Zur Behebung dieser Situation hatte die Bezirksvertretung 5 bereits in ihrer Sitzung am 23.06.2015 - zum damaligen Zeitpunkt einstimmig - die Verwaltung gebeten, mit der Rheinbahn mit dem Ziel Kontakt aufzunehmen, für die End-
haltestelle der Buslinie 728 („Angeraue“) die Aufstellung eines Fahrgastunterstandes
zu erreichen.
Der Wunsch der BV konnte seinerzeit aus Platz- und Kapazitätsgründen nicht realisiert werden, zumal auch für die im Zuge der Wehrhahnlinie frei werdenden normgroßen Unterstände bereits eine vorrangige Verwendung bestand.
Dagegen wird in absehbarer Zeit der Behelfsfahrgastunterstand an der Ersatz-haltestelle Friedhofsweg in Kalkum nicht mehr benötigt. Dieser ist aufgrund der besonderen örtlichen Situation an der Zeppenheimer Straße/Friedhofsweg deutlich kleiner als die Normgröße und bietet sich daher für eine Anschlussnutzung an der Haltestelle Angeraue an.
Leider hatte die Mehrheit der Bezirksvertretung 5 in der Februar-Sitzung nicht die Notwendigkeit gesehen, die Verwaltung/Rheinbahn um Prüfung dieser Anschluss-nutzung zu bitten und somit den Bedürfnissen der Angermunder Fahrgäste Rechnung zu tragen. Vorlage 175/ 39/2017
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> RSD Vorlage
Daher wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Erfolgt im Regelfall eine Anschlussnutzung eines Behelfsfahrgastunterstandes oder gibt es fachliche oder rechtliche Hinderungsgründe hiergegen?
2. Gibt es für den derzeit verwendeten Fahrgastunterstand am Friedhofsweg bereits eine verbindliche Anschlussnutzung?
3. Sofern Frage 2 verneint wird, wird dieser am Haltepunkt Angeraue eingesetzt,
wenn „nein“, warum nicht?
gez. Dieter Horne
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 28.03.2017 -/-¹
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Title: antwort.top9.bv-sitzung.30-05-2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00294345.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:13:46 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
175/ 39/2017
Anfrage Herr Horne, SPD-Fraktion, am 02.03.2017 hier: Lassen Rheinbahn und die Mehrheit der Bezirksvertretung 5 die Angermunder im Regen stehen? Anschlussnutzung eines Behelfsfahr-gastunterstandes? Frage 1:
Erfolgt im Regelfall eine Anschlussnutzung eines Behelfsfahrgastunterstandes oder gibt es fachliche oder rechtliche Hinderungsgründe hiergegen?
Antwort:
In der Regel erfolgt eine Anschlussnutzung eines Behelfsfahrgastunterstandes an anderer Stelle. Jedoch ist ein Behelfsfahrgastunterstand ausschließlich für Ersatzhaltestellen hergestellt und wird auch weiterhin nur dafür vorgesehen.
Frage 2:
Gibt es für den derzeit verwendeten Fahrgastunterstand am Friedhofsweg bereits eine verbindliche Anschlussnutzung?
Antwort:
Ja. Der Behelfsfahrgastunterstand am Friedhofsweg wird für eine andere hochfrequentierte Ersatzhaltestelle eingesetzt.
Frage 3:
Sofern Frage 2 verneint wird, wird dieser am Haltepunkt Angeraue eingesetzt, wenn „nein“, warum nicht?
Antwort:
./.