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Title: Vorlage 61/ 133/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00301143.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 23:10:16 GMT
Number of Pages: 2
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61/ 133/2017
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X öffentlich nicht öffentlich
14.09.2017
An den
Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
Ratsherrn Dr. Alexander Fils
Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 29.09.2017
Antrag der CDU-Ratsfraktion: Stadtteile in der Planung stärker beteiligen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweilige Bezirksbürgermeisterin bzw. den jeweiligen Bezirksbürgermeister der Landeshauptstadt sowie deren 1. Stellvertreterin bzw. Stellvertreter künftig als nichtstimmberechtigte Mitglieder an qualitätssichernden Verfahren (städtebauliche Wettbewerbe etc.) zu beteiligen.
Begründung:
Düsseldorf ist mit über 600.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine attraktive und wachsende Großstadt, wo immer mehr Menschen leben möchten und die Geburtenzahlen steigen. Durch das stetige Bevölkerungswachstum ist in den letzten Jahren der Druck auf den Wohnungsmarkt deutlich gestiegen.
Mit dem am 6. Juni 2013 verabschiedeten Handlungskonzept Wohnen versucht die Landeshauptstadt, diese Entwicklung zu begleiten, und hat damit deutschlandweit Vorbildcharakter. Zudem wurden neue Flächen für den Wohnungsbau ausgewiesen und die Planung weiterer Baugebiete auf den Weg gebracht.
Dabei wurden verschiedene qualitätssichernde Verfahren genutzt, um z. B. auf ehemaligen Industrie- oder Gewerbeflächen Wohnraum zu schaffen. Hierdurch sollte die Qualität des Düsseldorfer Städtebaus erhalten und weiterentwickelt werden. 61/ 133/2017
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So hat die Landeshauptstadt in den letzten Jahren zahlreiche städtebauliche Planungswettbewerbe nach den Vorgaben der Architektenkammer angestoßen bzw. durchgeführt. Erfahrungen aus diesen Verfahren haben gezeigt, dass die Ergebnisse der Preisgerichte teilweise im Gegensatz zu den Wünschen und Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort stehen.
Die CDU-Ratsfraktion ist überzeugt, dass städtische Planungen nicht gegen die Interessen der Menschen vor Ort erfolgen dürfen. Daher ist es für uns ein wichtiges Anliegen, die Stadtteile und Stadtbezirke noch besser in die Planungsverfahren einzubinden.
Die Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister können so die Interessen ihres Bezirks wahrnehmen und sind nicht - wie bisher bei häufiger Benennung als stellvertretende Mitglieder für die Ratsfraktion – in erster Linie der jeweiligen Ratsfraktion verpflichtet. Eine eigenständige Beteiligung ohne Stimmrecht ermöglicht darüber hinaus den Ratsfraktionen, neben einem Mitglied des APS auch die örtliche Ratsfrau oder den örtlichen Ratsherrn für die Kommissionen zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Penack-Bielor
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
29.09.2017 -/-²