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Title: Vorlage 175/ 91/2019
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00345281.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 15:29:40 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 175/ 91/2019
> Seite 1 von 1
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X öffentlich nicht öffentlich
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
10.06.2019
Anfrage
Rechtliche Grundlage der Nutzungsänderung von Schloss Kalkum
(Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, vom 10.06.2019)
Nach dem Rückzug des Landes aus seiner kulturhistorischen Verantwortung und dem Verkauf von Schloss und Park an einen Investor, beabsichtigt dieser das Schloss zu einer "Musikakademie" umzubauen. Die Fortführung der substanzerhaltenden Sanierungsarbeiten, die gleichzeitige Akquisition eines Betreibers für die Musik-akademie, der laufende Unterhalt von Schloss und insbesondere Park, evtl. Wohnungsbaupläne und die eigentlich im Zentrum des Konzeptes stehende Umbau-planung, erfordern eine gesicherte bauplanungsrechtliche Basis. Eventuell ist ein langjährig zu entwickelnder Bebauungsplan erforderlich, bevor überhaupt in die Umbauarbeiten eingestiegen werden kann und erst danach die "Musikakademie" in Betrieb gehen kann. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgen-der Fragen:
1. Welche bauplanungsrechtliche Situation ist derzeit für das Schloss gegeben und kann auf dieser Grundlage eine Umnutzung (Planungsziel "Musikakademie") genehmigt werden?
2. Falls eine Umnutzung zur "Musikakademie" bauplanungsrechtlich zulässig wäre; wären auch dazugehörige bauliche Anlagen, beispielsweise ein Parkplatz für die Studenten und Beschäftigten der Akademie, auf Teilen des Parkgeländes oder auf der anderen Seite der Edmund-Bertrams-Straße, genehmigungsfähig?
3. Sollte ein Bebauungsplan notwendig sein, um die "Musikakademie" genehmigen zu können. Mit welcher Bearbeitungszeit wäre zu rechnen und würden dafür zusätzliche Arbeitskapazitäten in der Verwaltung geschaffen, um die Wohnungsbauplanungen in Angermund und Wittlaer nicht zu verlangsamen?
gez. Waldemar M. Fröhlich
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 25.06.2019 -/-¹
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Title: Antwort.TOP13-Nutzungsänderung-Schloss-Kalkum.2019-09-10
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00356616.pdf
Published Time: Tue, 24 Sep 2019 09:39:58 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
175/ 91/2019
Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, vom 10.06.2019 hier: Rechtliche Grundlagen der Nutzungsänderung von Schloss Kalkum
Frage 1:
Welche bauleitplanerische Situation ist derzeit für das Schloss gegeben und kann auf dieser Grundlage eine Umnutzung (Planungsziel „Musikakademie“) genehmigt werden?
Antwort:
Das Schloss liegt im sogenannten Außenbereich nach § 35 BauGB. Planungsrechtlich bestehen gegen den Umbau, die Instandsetzung, die Modernisierung und die beabsichtigte Nutzungsänderung des Schlosses grundsätzlich keine Bedenken, sofern der Denkmalwert nicht beeinträchtigt wird.
Frage 2:
Falls eine Umnutzung zur „Musikakademie“ bauplanungsrechtlich zulässig wäre; wären dann auch dazugehörige bauliche Anlagen, beispielsweise ein Parkplatz für die Studenten oder Beschäftigten der Akademie, auf Teilen des Parkgeländes oder auf der anderen Seite der Edmund-Bertrams-Straße genehmigungsfähig?
Antwort:
Eine Umnutzung des Schlosses kann nur genehmigt werden, wenn u.a. ein Stellplatznachweis oder ein Konzept für den ruhenden Verkehr für die beabsichtigte Neunutzung erbracht werden kann. Dabei spielen Aspekte wie Denkmalschutz und Landschaftsschutz eine große Rolle. Dies alles würde im Baugenehmigungsverfahren von den zuständigen Behörden geprüft werden.
Frage 3:
Sollte ein Bebauungsplan notwendig sein, um die „Musikakademie“ genehmigen zu können, mit welcher Bearbeitungszeit wäre zu rechnen und würden dafür zusätzliche Arbeitskapazitäten in der Verwaltung geschaffen, um die Wohnungsbauplanungen in Angermund und Wittlaer nicht zu verlangsamen?
Antwort:
Für die o. g. Nutzungsänderung ist nach aktuellem Kenntnisstand kein Bebauungs-plan erforderlich.