Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 175/ 177/2016

Städtebauliche Entwicklung für den Stadtbezirk 5

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Edmund-Bertrams-Straße 28 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 15. November 2016veröffentlicht

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Title: Vorlage 175/ 177/2016 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00280722.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:39:37 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 175/ 177/2016 > Seite 1 von 2 > RSD Vor lage X öffentlich nicht öffentlich SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 5 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 15.11.2016 ## Anfrage Städtebauliche Entwicklung für den Stadtbezirk 5 (Anfrage Herr Horne, SPD-Fraktion, vom 15.11.2016) In der Vergangenheit hat das Stadtplanungsamt umfangreiche Dokumentationen zu Bauflächen im Düsseldorfer Stadtgebiet – getrennt nach Bauflächen für Wohnen und Bauflächen für Dienstleistungen und Gewerbe – veröffentlicht. In diesen Dokumentationen waren geordnet nach Stadtbezirken u.a. B-Plan-Nr., Planungsstand, Brutto-Bauland, Planungszeitraum etc. enthalten. Auch wenn diese Übersicht teilweise politisch beeinflusst war (so wurde bei den Bauflächen für Wohnen im Jahr 2005 die Bauflächen „nördlich Kalkumer Schloßallee“ mit 430 Wohneinheiten, „beiderseits Auf der Krone“ mit 850 Wohneinheiten und „östlich Zur Lindung“ mit 270 Wohneinheiten, ausgewiesen, welche in den nachfolgenden Veröffentlichungen in 2007 und 2009 fehlte), so hat sie doch in übersichtlicher Form die wesentlichen Informationen stadtbezirksbezogenen aufgezeigt. In der letzten BV5-Sitzung am 25.10.2016 wurde unter dem TOP 25 eine mündliche Präsentation des Landeswettbewerbs „StadtUmland.NRW“ vorgestellt. Hier wurde die Förderung der Kooperation von Großstädten mit ihren Nachbarkommunen dargestellt, am Beispiel der Städte Krefeld, Meerbusch, Duisburg, Ratingen, Düsseldorf und Kreis Mettmann. Neben den drei anderen Leitprojekten wurde als Beispiel das Projekt der Stadt Düsseldor f „nördlich Kalkumer Schloßallee“ präsentiert mit einer Siedlungsflächenreserve mit Potenzial für bis zu 1.000 Wohneinheiten. Diese Zahl von 1.000 Wohneinheiten hat zu Irritationen, Protesten und Unverständnis geführt, so dass es opportun erscheint, ein klares und unmissverständliches Aufzeigen des Ist-Zustandes und eines Plan-Zustandes vorzunehmen. Vorlage 175/ 177/2016 > Seite 2 von 2 > RSD Vor lage Vor dem Hintergrund einer weiter wachsenden Landeshauptstadt (> 615.000 Einwohner) wird die Nachfrage nach Wohnraum weiterhin steigen. Andererseits muss der Stadtbezirk 5 seinen Charakter mit dem größten Anteil an Freiflächen, wie landwirtschaftliche und naturnaher Nutzung (u.a. Freizeit) bewahren. Dies bedeutet sicherlich einen Spagat und sollte ausgewogen, fern von politischen Ereignissen im Konsens, erarbeitet werden. Aus diesem Grund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage gebeten: 1. Plant das Stadtplanungsamt für 2017/2018 eine ähnliche Übersicht analog der o.g. Dokumentationen? Wenn nein, warum nicht? Da die Absicht der Innen- vor Außenentwicklung sowie der Nachverdichtung weiterhin Gültigkeit hat (höchste Priorität), ergeben sich folgende Situationen: a) Für die Baugebiete in Angermund wie „Wacholder straße“ und „An der Buschgasse“ besteht Baurecht bzw. ist mit baldigem Baubeginn zu rechnen. b) Fü r das Baugebiet „Wasserwerksweg“ in Wittlaer ist der B -Plan in Arbeit. c) Die Flächen „nördlich Kalkumer Schloßallee“ in Kaiserswerth und „beidseits Auf der Krone“ in Angermund weisen ein weit höheres Potenzial an möglichen Wohnflächen aus, Bebauungspläne müssen hier jedoch zunächst aufgestellt und rechtskräftig werden. Daher wird auch hier um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 2. Mit welchem Zeithorizont (> 15 Jahre?) ist (in Stufen) mit der Inangriffnahme bzw. Planung der einzelnen Baugebiete zu rechnen und woraus begründet sich beim Siedlungsvorhaben „nördlich Kalkumer Schloßallee“ die nunmehr offenkundige Differenz der Wohneinheiten (Wohnbauflächenprogramm 2005 = 430 Wohneinheiten, Landeswettbewerb StadtUmland.NRW = 1.000 Wohneinheiten)? 3. Können die damit im Regionalplan aufgezeigte Wohnungsdefizite (Entwicklungspotenzial der planerisch gesicherten Reserven von ca. 20500 Wohneinheiten und einer „Unterdeckung“ von ca. 12.200 Wohneinheiten) gedeckt werden? gez. Dieter Horne Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 29.11.2016 -/-¹
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Title: antwort.top 5.bv-sitzung.28-02-2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00287644.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:05:36 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: 175/ 177/2016 Anfrage Herr Horne, SPD-Fraktion, am 15.11.2016 hier: Städtebauliche Entwicklung für den Stadtbezirk 5 Anmerkung: Frau Beigeordnete Zuschke hat die Anfrage zur BV5-Sitzung am 28.02.2017 mündlich beantwortet. Es gilt das gesprochene Wort! Frage 1: Plant das Stadtplanungsamt für 2017/2018 eine ähnliche Übersicht analog der o.g. Dokumentation [Bauflächen für Wohnen]? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt seit Jahren das Ziel, im Rahmen eines aktiven Bauflächenmanagements Transparenz über die Planungs- und Bebauungs-möglichkeiten in der Stadt für einen breiten Akteurskreis zu schaffen. Hierzu infor-miert sie über aktuelle und zukünftig geplante Baugebiete sowohl für den Wohnungs-bau, als auch für gewerbliche Nutzungen. Die vorhandenen Bauflächenpotentiale wurden bis 2009 im Rahmen der Veröffentlichung der Bauflächenberichte präsen-tiert. Die Bauflächenberichte wurden in der Regel alle zwei Jahre als gedruckte Bro-schüren zur Information angefertigt und kostenlos vom Stadtplanungsamt ausgege-ben. Aufgrund der Dynamik von Planungsprozessen kam es jedoch vermehrt dazu, dass die Angaben in den Bauflächenberichte z.T. nach kurzer Zeit nicht mehr aktuell waren. Von daher wurden in den letzten Jahren die Informationen über die vorhande-nen Bauflächenpotenziale nur noch über die Internetseiten des Stadtplanungsamtes in Form von pdf-Dateien zu den einzelnen Baugebieten veröffentlicht. Im Rahmen der Neugestaltung des Internetauftrittes der Stadt wurde nun für das Baulandkataster eine webbasierte Datenbank-Lösung geschaffen, mittels derer es möglich ist, auf den betreffenden Internetseiten des Stadtplanungsamtes gezielte Suchabfragen nach Lage eines Baugebietes, Größe oder Stand des Planungsrechts durchzuführen. Zudem werden die Inhalte der zugrundliegenden Datenbank zu den Bauflächenpotenzialen regelmäßig aktualisiert, so dass Investoren und interessierte Bürger und Bürgerinnen immer den aktuellen Stand abrufen können. Das Baulandkataster ist unter dem folgenden Link zu finden: https://www.duesseldorf.de/stadtplanungsamt/stadtentwicklung/baulandkataster.html . Frage 2: Mit welchem Zeithorizont (> 15 Jahre) ist (in Stufen) mit der Inangriffnahme bzw. Planung der einzelnen Baugebiete zu rechen und woraus begründet sich beim Sied-lungsvorhaben „nördlich Kalkumer Schlossallee“ die nunmehr offenkundige Differenz der Wohneinheiten (Wohnbauflächenprogramm 2005 = 430 Wohneinheiten, Landes-wettbewerb StadtUmland.NRW = 1.000 Wohneinheiten)? Antwort: Der Zeithorizont für die einzelnen Projekte ist schwer einschätzbar. Für das Bau-gebiet „An der Buschgasse“ und „Wacholderstraße“ liegen bereits Bauanträge vor. Das neue Baugebiet „Nördlich Wacholderstraße“ (ehemaliges Schulgrundstück) befindet sich vor der öffentlichen Auslegung. Mit einem Baubeginn ist etwa 2018 zu rechnen. Das Verfahren „Wasserwerksweg“ ist noch nicht gestartet. Üblicherweise sind für ein Bebauungsplanverfahren 2-2,5 Jahre einzuplanen. Bei dem Gebiet „Auf der Krone“ handelt es sich um eine Baulandreserve, die langfristig zur Schaffung von Wohnraum erforderlich ist. Ein Verfahrensbeginn ist derzeit noch nicht absehbar. Hier ist hinsichtlich der Zeitdauer für die Planungsprozesse zu berücksichtigen, dass ggf. vor der Erstellung eines Bebauungsplanes ein qualitätssicherndes Verfahren und nach Rechtskraft eine Umlegung durchzuführen sein wird. Das Gebiet mit der in Veröffentlichungen bezeichneten Nummer 05/25 Kaiserswerth – nördlich Kalkumer Schlossallee (FNP) wurde Anfang 1992 in einem Flächen-nutzungsplan-Änderungsverfahren von der Darstellung „landwirtschaftliche Fläche“ in „Wohnbaufläche“ umgewandelt. In den damaligen Wohnbauflächenberichten von September 1993 war das Gebiet mit ca. 12 ha Nettobauland (NBL) angegeben. Nach damaliger Vorstellung sollten dort ca. 900 Wohnungseinheiten (WE) im Geschosswohnungsbau ermöglicht werden. Dieses Gebiet mit der Gebietsbezeichnung 05/25 wurde im Zuge der Veröffent-lichung des Bauflächenberichtes 2002 aufgrund der Rechtskraft des damaligen Gebietsentwicklungsplan GEP 99, der für den östlichen Teil eine Reserve für einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auswies, erweitert. Im Bauflächenbericht von 2005 wurde die mögliche Bebauung jedoch nur auf 430 WE geschätzt, da damals von einer Entwicklung als reines Einfamilienhausgebiet ausgegangen wurde. Im Rahmen weiterer Aktualisierungen des Baulandkatasters wurde dieses gesamte Ge-biet wieder geteilt, in das Gebiet 05/25, welches der Darstellung der Wohnbaufläche im FNP entspricht und in das Gebiet 05/48, welches der Festlegung der ASB-Reserve im gültigen Regionalplan entspricht. Beide Gebiete zusammen sind jetzt Gegenstand des Leitprojektes im Rahmen des Wettbewerbs StadtUmland.NRW. Vergleichbar zu obigen Ausführungen zu den Flächen „Auf der Krone“ ist davon aus-zugehen, dass hier ebenfalls vor der Erstellung eines Bebauungsplanes ein qualitäts-sicherndes Verfahren durchgeführt und nach dem Bebauungsplan ein Umlegungs-verfahren erforderlich wird. Aufgrund aktueller Entwicklungen und politischen Zielvorgaben wird von einer Nut-zung der Flächen durch kleinteilige Einfamilienhausbebauung und Geschoss-wohnungsbau ausgegangen. Dementsprechend wird von einem größeren Potenzial als noch vor ein paar Jahren ausgegangen. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Angaben zu den Potenzialen nur um grobe Schätzungen handelt. Frage 3: Können die damit im Regionalplan aufgezeigten Wohnungsdefizite (Entwicklungs-potenzial der planerisch gesicherten Reserven von ca. 20.500 Wohneinheiten und einer „Unterdeckung“ von ca. 12.200 Wohneinheiten) gedeckt werden? Antwort: Bei der Ermittlung der vorhanden Reserven für die Entwicklung der Kommunen in der Region Düsseldorf werden alle vorhandenen Reserven, die im Regionalplan be-reits als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt sind – wie dies für den Bereich Kalkumer Schlossallee der Fall ist – einbezogen. Von daher ist die Fläche nördlich Kalkumer Schlossallee nicht als neue Reserve zusehen, sondern diese Fläche wurde seitens der Bezirksregierung bereits als planerisch auf der Ebene der Regional-planung gesicherte Reserve eingestuft. Somit ist diese Fläche Bestandteil der planerisch gesicherten Reserven von ca. 20.500 WE.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 177/2016