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Title: Vorlage 70/ 32/2019
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00343954.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 15:21:09 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 70/ 32/2019
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> RSD Vorlage
Düsseldorf, den 22.05.2019
An den
Vorsitzenden des Ausschusses
für öffentliche Einrichtungen
Herrn Rüdiger Gutt
Anfrage zur Sitzung des AÖE am 03.06.2019
Verbrennung von Klärschlämmen aus Düsseldorfer Kläranlagen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am 3. Juni 2019 stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage:
Aktuell wird Klärschlamm in Deutschland verbrannt – nicht nur in Müllverbrennungsanlagen, sondern als Beimischung auch in Kohlekraftwerken. Mehr als fünf Millionen Tonnen gefährliche oder problematische Abfälle, bis hin zu Maschinenöl, gelangen jedes Jahr als Beimischung in deutsche Kohlekraftwerke. Bundesweit machen die Rückstände aus kommunalen und industriellen Kläranlagen dabei etwa zwanzig Prozent, in NRW sogar die Hälfte aller in Kohlekraftwerken entsorgten Stoffe aus.
Diese legale Mitverbrennung von Sondermüll ist für Kraftwerksbetreiber und Abfallerzeuger kostengünstig, aber höchst umweltschädlich. Die Kraftwerke verfügen nicht über die Filtersysteme von Müllverbrennungsanlagen. Mit der absehbaren Abschaltung von Kohlekraftwerken dürfte sich die Lage bei der Klärschlammentsorgung weiter verschärfen. Vorlage 70/ 32/2019
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> RSD Vorlage
Spätestens seit der Verschärfung der bundesgesetzlichen
Klärschlammverordnung Ende 2017 sollte die „Entsorgung“ schadstoffbelasteter
Klärschlämme als Dünger in der Landwirtschaft kaum noch möglich sein. Daher spricht der Verband Kommunaler Unternehmen von einem "Entsorgungsnotstand" in manchen Regionen.
Die Planung der künftigen Klärschlammentsorgung soll in Zusammenarbeit der Kommunen, der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Wasserverbände mit dem Umweltministerium NRW und den Bezirksregierungen erfolgen. Insbesondere müssen zur Verbrennung von Klärschlämmen geeignete Anlagen erst noch entstehen. Bis zum Jahr 2023 müssen die Kommunen dafür ihre Entsorgungskonzepte dem Landesumweltministerium vorlegen.
DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. In welchem Umfang wurden Klärschlämme aus Düsseldorfer Kläranlagen in den letzten 5 Jahren in welchen Müllverbrennungsanlagen und Kraftwerken verbrannt?
2. Welche Schadstoffemissionen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Müllverbrennungsanlage/Kraftwerk)?
3. Welche Entsorgungswege sieht die Stadt für Klärschlämme im neuen Entsorgungskonzept vor?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Ulrich Peters Kea Detmers Alexander Compare
f.d.R. Carina Limper
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 03.06.2019 vertagt
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 30.08.2019 -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: beigefügt nicht vorhanden
Nr. Anlage