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Title: Vorlage 175/ 179/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00280855.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:40:11 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 175/ 179/2016
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
15.11.2016
Anfrage
Vogelschlag-Gutachten Flughafen Düsseldorf - Nutzung des Erholungsgebietes Angermunder Baggerseen
(Anfrage Herr Schilling, CDU-Fraktion, vom 15.11.2016)
Sachdarstellung:
Seit einigen Jahren besteht in Angermund bereits der Wunsch, die Baggerseen für eine öffentliche Nutzung bewirtschaften zu lassen, damit die jährlich aufkommenden Probleme beseitigt und das Baden in den Seen in ordentliche Bahnen gelenkt wird. Gegen eine öffentliche Nutzung der Angermunder Baggerseen wurde bisher immer ein Vogelschlag-Gutachten zitiert, welches die Bewirtschaftung untersagt.
Die Verwaltung wird daher gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. In wieweit ist die Aktualität des Vogelschlaggutachtens, dass immerhin schon mehrere Jahrzehnte alt ist und die aktuellen Veränderungen nicht berücksich-tigt, aus Sicht der Verwaltung noch gegeben?
2. Unter welchen Umständen sähe sich die Verwaltung veranlasst ein Gutachten unter expliziter Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten beizubringen?
3. Welche anderen Gründe sprechen neben dem Vogelschlaggutachten aus Sicht der Verwaltung gegen eine Bewirtschaftung der Angermunder Bagger-seen?
gez. Martin Schilling
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 29.11.2016 -/-¹
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: antwort.top 16.bv-sitzung.31-01-2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00285699.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:05:36 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
175/ 179/2016
Anfrage Herr Schilling, CDU-Fraktion, am 15.11.2016 hier: Vogelschlag-Gutachten Flughafen Düsseldorf – Nutzung des Erholungs-gebietes Angermunder Baggerseen Frage 1:
Inwieweit ist die Aktualität des Vogelschlaggutachtens, das immerhin schon mehrere Jahrzehnte alt ist und die aktuellen Veränderungen nicht berücksichtigt, aus Sicht der Verwaltung noch gegeben?
Frage 2:
Unter welchen Umständen sähe sich die Verwaltung veranlasst, ein Gutachten unter explizierter Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten beizubringen?
Antwort zu den Fragen 1 und 2:
Das angesprochene Vogelschlaggutachten wurde erstmalig 1975 im Auftrag der Flughafen Düsseldorf GmbH erstellt. Darauf aufbauend erfolgten in den Jahren 1988/89 und 2000 Fortschreibungen, die Vorschläge zur Verhütung von Vogel-schlägen im Flugbetrieb beinhalten. Als ein Ergebnis dieser Gutachten wurde eine sogenannte „bird-control“ eingerichtet. Im Rahmen dieser Einrichtung werden Maßnahmen zur Verhütung von Vogelschlägen auf dem Flughafengelände koordiniert. Dazu gehören u.a. ständige Beobachtungen der Bestandssituation. Auf dem Flughafengelände erfolgen die Kontrollen mehrmals täglich und sie werden dreimal wöchentlich dokumentiert. Monatlich werden die Wasservogelbestände aller Baggerseen im Düsseldorfer Norden erfasst und dokumentiert. Das Vogel-schlaggutachten wird auf Basis dieser Daten fortgeschrieben. Das zurzeit aktuelle Gutachten basiert auf den Daten bis zum Jahr 2013 und wurde 2016 erstellt.
Frage 3:
Welche anderen Gründe sprechen neben dem Vogelschlaggutachten aus Sicht der Verwaltung gegen eine Bewirtschaftung der Angermunder Baggerseen?
Antwort:
Grundsätzlich hält die Verwaltung am Konzept einer ruhigen, landschaftsbezogenen Erholung ohne Badenutzung gemäß dem Ratsbeschluss aus 2003 fest. In der Vorlage 175/ 21/2011 wurden der Bezirksvertretung 5 in ihrer Sitzung am 22.02.2011 die Gründe dafür ausführlich dargelegt. Zu nennen sind hier insbeson-dere die fehlende Infrastruktur, die vorhandenen Eigentumsverhältnisse und die bestehenden Schutzkategorien (Landschaftsschutzgebiet und Wasserschutzzone). Einer intensiveren Nutzung der Angermunder Baggerseen stehen auch die hier vorhandenen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz geschützten Biotope entgegen. Dazu zählen weite Teile der Angermunder Baggerseen mit ihren Uferbereichen. Am Baggersee westlich des Heiderweges ist dies auf großen Flächen bereits durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen bestätigt, für den Wasserkörper des großen Angermunder Baggersees muss sogar der nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der EU geschützte Biotoptyp „3140 Nährstoffärmere kalkhaltige Stillgewässer“ angenommen werden. Geschützte Biotope dürfen weder zerstört noch nachteilig verändert werden. Der Biotoptyp 3140 schließt eine offizielle Badenutzung unmittelbar aus. Das östliche Drittel des großen Angermunder Baggersees liegt darüber hinaus in einer 300 m Zone des FFH-Gebietes der Überanger Mark. Vorhaben in diesem Bereich sind auf ihre FFH-Verträglichkeit zu prüfen. Vorhaben wären nur zulässig, wenn der Schutz des FFH-Gebietes uneingeschränkt erhalten bliebe.