A+F Beschluss Aktenzeichen SEBD/011/2026

Akazienstraße/Ahornstraße (I-2020305001) - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 24. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Akazienstraße/Ahornstraße“ (I-2020305001) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.921.557 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von circa 188 Metern.

Beschlusslage: Der oben aufgeführte Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss bezieht sich auf den Bedarfsbeschluss „Groß Venn“ („Dellestraße/Großer Torfbruch/Vennstraße“ und „Akazienstraße/Ahornstraße/Am Strasserfeld“) ( Vorlagen-Nummer: 23/13/2019), der am 07.03.2019 vom Rat der Stadt gefasst wurde.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 1.921.557 EUR = Gesamtkosten 1.921.557 EUR jährliche Nettofolgekosten 5.795 EUR Ausgangssituation Die geplante Kanalbaumaßnahme wird insbesondere mit der eingeschränkten Betriebssicherheit des auf Privatgrund befindlichen Kanals begründet. Bei Abflusshindernissen, einer Verstopfung oder einem Kanaleinbruch in dem, da es sich um eingezäunte Privatgrundstücke handelt, schwer zugänglichen Bereich, ist die Vorflut des Entwässerungsgebietes nicht gewährleistet. Die Außerbetriebnahme des Kanals auf Privatgrund bedingt eine aufwändige Umorientierung der Abwasserströme mit Erneuerung und Erweiterung der Mischkanalisation (MW-Kanalisation) in der Akazienstraße.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · SEBD/011/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    A+F Beschluss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 1 Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 10

    Bauausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00579696.pdf Published Time: 2026-03-19T07:13:00.000Z Number of Pages: 4 Markdown Content: SEBD/011/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage # zur Herbeiführung eines Ausführungs- und # Finanzierungsbeschlusses Betrifft: Akazienstraße/Ahornstraße (I-2020305001) Fachbereich: 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bauausschuss 21.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Akazienstraße/Ahornstraße“ (I-2020305001) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.921.557 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von circa 188 Metern. Beschlusslage: Der oben aufgeführte Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss bezieht sich auf den Bedarfsbeschluss „Groß Venn“ („Dellestraße/Großer Torfbruch/Vennstraße“ und „Akazienstraße/Ahornstraße/Am Strasserfeld“) ( Vorlagen-Nummer: 23/13/2019), der am 07.03.2019 vom Rat der Stadt gefasst wurde. Seite 2 Sachdarstellung: Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 1.921.557 EUR = Gesamtkosten 1.921.557 EUR jährliche Nettofolgekosten 5.795 EUR Ausgangssituation Die geplante Kanalbaumaßnahme wird insbesondere mit der eingeschränkten Betriebssicherheit des auf Privatgrund befindlichen Kanals begründet. Bei Abflusshindernissen, einer Verstopfung oder einem Kanaleinbruch in dem, da es sich um eingezäunte Privatgrundstücke handelt, schwer zugänglichen Bereich, ist die Vorflut des Entwässerungsgebietes nicht gewährleistet. Die Außerbetriebnahme des Kanals auf Privatgrund bedingt eine aufwändige Umorientierung der Abwasserströme mit Erneuerung und Erweiterung der Mischkanalisation (MW-Kanalisation) in der Akazienstraße. Das Gebiet wird über eine Trennkanalisation entwässert. Lediglich in der Stichstraße Akazienstraße existiert ein MW-Kanal. Die Inbetriebnahme der vorgenannten Kanäle erfolgte im Jahre 1965. Die Vorflut sämtlicher öffentlicher Kanäle erfolgt über die Vennstraße im südlichen Teil des Projektgebietes. Der MW-Kanal in der Stichstraße Akazienstraße nimmt lediglich die Abwässer der anliegenden Grundstücke, Hausnummern 37 bis 51, sowie die Straßenabflüsse auf. Der MW-Kanal verläuft in Richtung Südwesten in die Wendeanlage der Akazienstraße. Von hier aus verläuft der Kanal über Privatgrund und schließt an einen Schmutzwasserkanalschacht in der Vennstraße an. Darstellung der Maßnahme Planung MW-Ableitung Akazienstraße (Stichstraße) In der Akazienstraße bleiben die vorhandenen MW-Kanäle erhalten. Die Ableitung des MW über die auf Privatgrund befindlichen öffentlichen Kanäle wird durch Fließumkehr unterbunden. Hierzu muss ein tiefliegender Transportkanal hergestellt werden, der das bergabfließende Abwasser zurück in den Kanal in der nördlichen verlaufenden Akazienstraße ableitet. Die erste Haltung des Transportkanals im Durchmesser DN 600 muss in offener Bauweise hergestellt werden, da die Rohrüberdeckung für geschlossene Bauweisen zu gering ist. Für die folgenden Haltungen wurde Stollenvortrieb als Bauverfahren gewählt. Im Vorfeld zur Kanalbaumaßnahme erfolgt eine Erneuerung der Versorgungsleitungen durch die Netzgesellschaft Düsseldorf. Die Belange der Feuerwehr wurden im Rahmen eines Ortstermins geklärt. Die mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmte Verkehrsplanung sieht vor, dass Fußgänger über den Gehweg an der Baustelle vorbeigeführt werden. Seite 3 Der rollende Verkehr wird im Bereich der Stollenfördergrube einseitig an der Baugrube vorbeigeführt. Im Bereich des offenen Kanalbaus wird eine Rettungsgasse eingerichtet, so dass die Anfahrbarkeit von Rettungsfahrzeugen, Feuerwehr und Müllentsorgungsbetrieben gewährleistet ist. Sofern eine Anfahrbarkeit der Grundstücke durch die Awista nicht möglich ist, werden für die Abholung der Mülltonnen Sammelplätze eingerichtet. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz. Gesamtkosten konsumtiv (EUR) investiv (EUR) netto brutto netto brutto Herrichten und Erschließen 120.000 Bauwerk - Baukonstruktion 1.533.232 Außenanlagen 174.268 Baunebenkosten 94.057 Summe Gesamtkosten 1.921.557 Finanzierung Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von 1.921.557 Euro ermittelt. Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2026 und der Wirtschaftsplanung 2025-2029 mit Gesamtkosten in Höhe von 1.669.532 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der Gesamtkosten fehlenden Mittel werden durch Mittelumschichtungen bereitgestellt. Damit ist die Maßnahme in Höhe von 1.921.557 Euro ausfinanziert. Nach dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein- Westfalen - KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot von Straßenausbaubeiträgen in Kraft. Diejenigen Beträge, welche die Gemeinden infolge des o. a. Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 KAG für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können, werden Ihnen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet (§ 8a Absatz 1 KAG). Die Berechnung der den Gemeinden maßnahmenbezogen zustehenden Erstattungsansprüche erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen) vom 27.06.2024 nach Abschluss der Arbeiten und anhand der tatsächlichen Baukosten. Seite 4 Basierend auf der vorliegenden Kostenberechnung von insgesamt rund 1.921.557 Euro beträgt der Erstattungsanspruch für die Maßnahme Akazienstraße (Stichstraße) voraussichtlich circa 258.257,17 Euro. Dabei handelt es sich um den auf die Straßenentwässerung entfallenden Kostenanteil unter Berücksichtigung der laut Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen maßgeblichen Erstattungsanteile. Terminplan Baubeginn September 2026 Bauzeit ca. 8 Monate Fertigstellung ca. Mai 2027 Anlagen: Anlage 1 Lageplan

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SEBD/011/2026