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Title: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00579696.pdf
Published Time: 2026-03-19T07:13:00.000Z
Number of Pages: 4
Markdown Content:
SEBD/011/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
# zur Herbeiführung eines Ausführungs- und
# Finanzierungsbeschlusses
Betrifft:
Akazienstraße/Ahornstraße (I-2020305001)
Fachbereich:
67 - Stadtentwässerungsbetrieb
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bauausschuss 21.04.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes
„Akazienstraße/Ahornstraße“ (I-2020305001)
mit Gesamtkosten in Höhe von 1.921.557 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von
circa 188 Metern.
Beschlusslage:
Der oben aufgeführte Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss bezieht sich auf den
Bedarfsbeschluss „Groß Venn“ („Dellestraße/Großer Torfbruch/Vennstraße“ und
„Akazienstraße/Ahornstraße/Am Strasserfeld“) ( Vorlagen-Nummer: 23/13/2019), der
am 07.03.2019 vom Rat der Stadt gefasst wurde. Seite 2
Sachdarstellung:
Kosten
konsumtive Kosten EUR
+ investive Kosten 1.921.557 EUR
= Gesamtkosten 1.921.557 EUR
jährliche Nettofolgekosten 5.795 EUR
Ausgangssituation
Die geplante Kanalbaumaßnahme wird insbesondere mit der eingeschränkten
Betriebssicherheit des auf Privatgrund befindlichen Kanals begründet. Bei
Abflusshindernissen, einer Verstopfung oder einem Kanaleinbruch in dem, da es sich
um eingezäunte Privatgrundstücke handelt, schwer zugänglichen Bereich, ist die
Vorflut des Entwässerungsgebietes nicht gewährleistet. Die Außerbetriebnahme des
Kanals auf Privatgrund bedingt eine aufwändige Umorientierung der Abwasserströme
mit Erneuerung und Erweiterung der Mischkanalisation (MW-Kanalisation) in der
Akazienstraße.
Das Gebiet wird über eine Trennkanalisation entwässert. Lediglich in der Stichstraße
Akazienstraße existiert ein MW-Kanal. Die Inbetriebnahme der vorgenannten Kanäle
erfolgte im Jahre 1965. Die Vorflut sämtlicher öffentlicher Kanäle erfolgt über die
Vennstraße im südlichen Teil des Projektgebietes.
Der MW-Kanal in der Stichstraße Akazienstraße nimmt lediglich die Abwässer der
anliegenden Grundstücke, Hausnummern 37 bis 51, sowie die Straßenabflüsse auf.
Der MW-Kanal verläuft in Richtung Südwesten in die Wendeanlage der
Akazienstraße. Von hier aus verläuft der Kanal über Privatgrund und schließt an
einen Schmutzwasserkanalschacht in der Vennstraße an.
Darstellung der Maßnahme
Planung MW-Ableitung Akazienstraße (Stichstraße)
In der Akazienstraße bleiben die vorhandenen MW-Kanäle erhalten.
Die Ableitung des MW über die auf Privatgrund befindlichen öffentlichen Kanäle wird
durch Fließumkehr unterbunden. Hierzu muss ein tiefliegender Transportkanal
hergestellt werden, der das bergabfließende Abwasser zurück in den Kanal in der
nördlichen verlaufenden Akazienstraße ableitet. Die erste Haltung des
Transportkanals im Durchmesser DN 600 muss in offener Bauweise hergestellt
werden, da die Rohrüberdeckung für geschlossene Bauweisen zu gering ist. Für die
folgenden Haltungen wurde Stollenvortrieb als Bauverfahren gewählt.
Im Vorfeld zur Kanalbaumaßnahme erfolgt eine Erneuerung der
Versorgungsleitungen durch die Netzgesellschaft Düsseldorf.
Die Belange der Feuerwehr wurden im Rahmen eines Ortstermins geklärt.
Die mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmte Verkehrsplanung sieht vor,
dass Fußgänger über den Gehweg an der Baustelle vorbeigeführt werden. Seite 3
Der rollende Verkehr wird im Bereich der Stollenfördergrube einseitig an der
Baugrube vorbeigeführt. Im Bereich des offenen Kanalbaus wird eine Rettungsgasse
eingerichtet, so dass die Anfahrbarkeit von Rettungsfahrzeugen, Feuerwehr und
Müllentsorgungsbetrieben gewährleistet ist.
Sofern eine Anfahrbarkeit der Grundstücke durch die Awista nicht möglich ist,
werden für die Abholung der Mülltonnen Sammelplätze eingerichtet.
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz.
Gesamtkosten
konsumtiv (EUR) investiv (EUR)
netto brutto netto brutto
Herrichten und Erschließen 120.000
Bauwerk - Baukonstruktion 1.533.232
Außenanlagen 174.268
Baunebenkosten 94.057
Summe Gesamtkosten 1.921.557
Finanzierung
Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von
1.921.557 Euro ermittelt.
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2026 und der Wirtschaftsplanung 2025-2029
mit Gesamtkosten in Höhe von 1.669.532 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der
Gesamtkosten fehlenden Mittel werden durch Mittelumschichtungen bereitgestellt.
Damit ist die Maßnahme in Höhe von 1.921.557 Euro ausfinanziert.
Nach dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen
im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-
Westfalen - KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot
von Straßenausbaubeiträgen in Kraft.
Diejenigen Beträge, welche die Gemeinden infolge des o. a. Erhebungsverbots nach
§ 8 Absatz 1 Satz 3 KAG für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können,
werden Ihnen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet (§ 8a Absatz 1 KAG).
Die Berechnung der den Gemeinden maßnahmenbezogen zustehenden
Erstattungsansprüche erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Erstattung von
Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
(Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen) vom
27.06.2024 nach Abschluss der Arbeiten und anhand der tatsächlichen Baukosten. Seite 4
Basierend auf der vorliegenden Kostenberechnung von insgesamt rund
1.921.557 Euro beträgt der Erstattungsanspruch für die Maßnahme Akazienstraße
(Stichstraße) voraussichtlich circa 258.257,17 Euro.
Dabei handelt es sich um den auf die Straßenentwässerung entfallenden Kostenanteil
unter Berücksichtigung der laut Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung
Nordrhein-Westfalen maßgeblichen Erstattungsanteile.
Terminplan
Baubeginn September 2026
Bauzeit ca. 8 Monate
Fertigstellung ca. Mai 2027
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan