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Title: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00578599.pdf
Published Time: 2026-03-02T09:45:00.000Z
Number of Pages: 5
Markdown Content:
SEBD/007/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
# zur Herbeiführung eines Ausführungs- und
# Finanzierungsbeschlusses
Betrifft:
Diepenstraße, Sammler (I-2030705024)
Fachbereich:
67 - Stadtentwässerungsbetrieb
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bauausschuss 21.04.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes
„Diepenstraße, Sammler“ (I-2030705024)
mit Gesamtkosten in Höhe von 4.847.851 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von
etwa 700 Metern.
Sachdarstellung:
Kosten
konsumtive Kosten EUR
+ investive Kosten 4.847.851 EUR
= Gesamtkosten 4.847.851 EUR
jährliche Nettofolgekosten 18.958 EUR Seite 2
Ausgangssituation
Die auf der Diepenstraße, der Josef-Neuberger-Straße und auf den Flächen eines
angrenzenden Indoor-Sport- und Freizeitcenters anfallenden Niederschlagswässer
(NW) werden zurzeit ungedrosselt und ungereinigt in die Düssel geleitet. Dieser
Zustand entspricht nicht dem Stand der Technik. Das dazugehörige Wasserrecht zur
Einleitung in die Düssel ist am 30.06.2009 abgelaufen.
Das von der Stadt Düsseldorf erstellte NW-Bewirtschaftungskonzept sieht aus diesem
Grunde die Aufhebung diverser Einleitstellen in den Pillebach und die Düssel vor.
Dazu gehört auch die Aufhebung der Einleitstelle Diepenstraße.
Die gesammelten NW sollen einer NW-Behandlungsanlage zugeführt werden, welche
im Jahre 2011 im Baugebiet „Am Quellenbusch“ an der Karlsbader Straße errichtet
wurde.
Die Einleitstelle Diepenstraße befindet sich am nördlichen Ende der Diepenstraße.
Um die NW in südlicher Richtung zum Baugebiet „Am Quellenbusch“ abzuleiten, ist
der Bau eines circa 400 Meter (m) langen NW-Kanals erforderlich.
Neben dem vorhandenen NW-Kanal befindet sich ein circa 300 m langer
Schmutzwasserkanal (SW-Kanal). Dieser Kanal weist Schäden auf und soll aus
diesem Grunde saniert werden. Die Fließrichtung nach Süden soll erhalten bleiben.
Darstellung der Maßnahme
Die Verlegung des NW-Kanals beginnt am nördlichen Wendehammer der
Diepenstraße und endet innerhalb der Straßenkreuzung Diepenstraße/Josef-
Neuberger-Straße. Dort befindet sich ein Anschlussschacht, um die Niederschläge in
die oben genannte NW-Behandlungsanlage abzuleiten.
Aus höhentechnischen Gründen werden die ersten 100 m in offenen Baugruben
verlegt. Hier befindet sich eine circa 2 m hohe Rampe. Der Tiefpunkt befindet sich im
Wendehammer, der Hochpunkt vor einer Förderschule für Kinder. Die weiteren 300
m werden mittels eines geschlossenen Bauverfahrens (Rohrvortrieb) verlegt, um
erforderliche Eingriffe in das Grundwasser und die Straße zu reduzieren.
Die Tiefenlage des neuen NW-Sammlers beträgt aufgrund der Richtungsänderung
nach Süden bis zu 5 m. Aus hydraulischen und bautechnischen Gründen beträgt die
Nennweite der NW-Kanäle 0,80 m bis 1,20 m.
Die Verlegung des neuen NW-Kanals erfolgt aus Platz- und bautechnischen Gründen
im Bereich der Rampe in der bestehenden Kanaltrasse, im restlichen Bereich der
westlichen Fahrbahnhälfte neben dem vorhandenen NW-Kanal.
Der vorhandene NW-Kanal mit einer Nennweite bis 0,40 m und einer Tiefe von circa
2,50 m wird im Anschluss verschlossen und die Haus- und Straßenablaufleitungen an
den neuen NW-Sammler umgeschlossen.
Die vorhandene Einleitstelle Diepenstraße in die Düssel bleibt erhalten und wird als
Notüberlauf für den Fall eines Überlaufes des Kanalnetzes umgebaut.
Im Anschluss erfolgt die Sanierung des SW-Kanals in der Diepenstraße. Dessen
Nennweite beträgt maximal 0,25 m, die Tiefe circa 1,50 m. Die Sanierung erfolgt
innerhalb der vorhandenen Kanaltrasse. Eingriffe in das Grundwasser entfallen
aufgrund der geringen Tiefe. Seite 3
Die Straßenbreite der Diepenstraße beträgt etwa 6 bis 8 m. Entlang der Straße
befinden sich Gehwege sowie diverse Schulen und Kindergärten und ein Judo-Verein.
Die Diepenstraße ist eine Sackgasse. Die Zufahrt für den Individualverkehr erfolgt
über die Dreherstraße bzw. Josef-Neuberger-Straße.
Aufgrund der geringen Straßenbreite und der Größe der erforderlichen Baugruben
wird innerhalb einzelner Bauabschnitte eine Vollsperrung der Diepenstraße
notwendig. Eine Befahrung der Gehwege mit Fahrzeugen ist zum Schutz der Kinder
nicht vorgesehen.
Die Erreichbarkeit der Schulen und Kindergärten für den Individualverkehr wird in
diesen Bauabschnitten somit nicht oder nur stark eingeschränkt möglich sein.
Abhängig von der Größe des Baufeldes ist während des Baubetriebes zu prüfen, ob
eine Zu- und Ausfahrt aus der Sackgasse vor Beginn der täglichen Bautätigkeiten
bzw. nach Ende der täglichen Bautätigkeiten möglich ist. Somit wäre in den Abend,-
Nacht– und frühen Morgenstunden eine Zu- und Ausfahrt aus der Sackgasse
gegebenenfalls gewährleistet.
Die Zu- und Ausfahrt für den Radverkehr in die Diepenstraße wird grundsätzlich
aufrecht erhalten.
Zur Abwicklung des „Eltern-Verkehrs“ steht eine bereits vorhandene Hol- und
Bringzone auf der Dreherstraße in Höhe Hausnummer 192 zur Verfügung.
Die Anfahrt von Lieferverkehr und Schulbussen ist vor Ort zu koordinieren.
Die Zufahrt von Rettungsdiensten und der AWISTA kann in Abstimmung mit den
Betreibern des Indoor-Sport- und Freizeitcenters über deren private Zuwegungen
erfolgen und steht dem Individualverkehr nicht zur Verfügung. Die Schausteller am
nördlichen Ende der Diepenstraße können in Abstimmung mit dem Indoor-Sport- und
Freizeitcenter ebenfalls die privaten Zuwegungen nutzen.
Das Verkehrskonzept ist mit dem Amt für Verkehrsmanagement und allen
Rettungsdiensten wie oben beschrieben abgestimmt.
Die Nutzung des Diepenparks zum Bau einer provisorischen Zufahrtstraße von der
Torfbruchstraße zur Diepenstraße wurde aufgrund der großflächigen Eingriffe in den
Grünbestand vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt abgelehnt.
In den abgesperrten Bereichen werden die Mülltonnen von den Anliegern wie
gewohnt an die Straße gestellt. Anschließend werden diese durch die beauftragte
Baufirma zu den Stellplätzen an den Baustellenköpfen gebracht, welche von der
AWISTA angefahren werden.
Mülltonnen, welche sich innerhalb der abgesperrten Bereiche befinden, sind an die
Baustellenköpfe zu bringen. Die Auflagen der Verkehrsgenehmigungsbehörden, der
Feuerwehr sowie des Amtes für Verkehrsmanagement sind einzuhalten.
Sämtliche Leiteinrichtungen, Fahrbahnmarkierungen und gegebenenfalls
erforderliche temporäre Verkehrssignalanlagen werden gemäß den genehmigten
Verkehrslenkungsplänen eingerichtet, vorgehalten und rückgebaut.
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz.
Baumrodungen sind in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt nicht
vorgesehen. Geringe Eingriffe in den Wurzel- und Kronenbereichen der Bäume am
nördlichen Ende der Diepenstraße sind nicht ausgeschlossen. Der Baumschutz wird
bei Erfordernis dann mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt vor Ort abgestimmt. Seite 4
Gesamtkosten
konsumtiv (EUR) investiv (EUR)
netto brutto netto brutto
Bauwerk - Baukonstruktion 4.226.951
Außenanlagen 343.592
Baunebenkosten 277.308
Summe Gesamtkosten 4.847.851
Finanzierung
Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von
4.847.851 Euro ermittelt.
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2026 und der Wirtschaftsplanung 2025 - 2029
mit Gesamtkosten in Höhe von 4.659.999 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der
Gesamtkosten fehlenden Mittel werden durch Mittelumschichtungen bereitgestellt.
Damit ist die Maßnahme in Höhe von 4.847.851 Euro ausfinanziert.
Nach dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen
im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-
Westfalen – KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot
von Straßenausbaubeiträgen in Kraft.
Diejenigen Beiträge, welche die Gemeinden infolge des o. a. Erhebungsverbots nach
§ 8 Absatz 1 Satz 3 KAG für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können,
werden ihnen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet (§ 8a Absatz 1 KAG).
Die Berechnung der den Gemeinden maßnahmenbezogen zustehenden
Erstattungsansprüche erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Erstattung von
Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
(Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen) vom
27.06.2024 nach Abschluss der Arbeiten und anhand der tatsächlichen Baukosten.
Der Aufwand für die Kanalbaumaßnahme ist erstattungsfähig im Sinne der
Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Aufwand für die Fahrbahnsanierung ist nur erstattungsfähig im Sinne der
Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen, wenn ein
Vollausbau erfolgt.
Nach der jetzigen Berechnungsmethode können 80% der Kosten für die
Straßenentwässerung erstattet werden.
Terminplan
Baubeginn September 2026
Bauzeit ca. 18 Monate
Fertigstellung ca. März 2028
Im Vorfeld der Baumaßnahme erfolgen in den Sommerferien 2026
Sicherungsarbeiten an den Versorgungsleitungen durch die Netzgesellschaft
Düsseldorf. Seite 5
Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 KomHVO:
BIC-Empfehlung Amt für kommunale
Prüfung geprüft
Kämmerei geprüft Zustimmung der
Kämmerin
am: am: 16.01.2026 am: am:
Die Prüfung des Amtes für kommunale Prüfung führte zu folgendem Ergebnis:
Die Unterlagen entsprechen den Bestimmungen des § 13 (2) KomHVO.
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan