A+F Beschluss Aktenzeichen SEBD/007/2026

Diepenstraße, Sammler (I-2030705024) - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 10. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Diepenstraße, Sammler“ (I-2030705024) mit Gesamtkosten in Höhe von 4.847.851 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von etwa 700 Metern.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 4.847.851 EUR = Gesamtkosten 4.847.851 EUR jährliche Nettofolgekosten 18.958 EUR Ausgangssituation Die auf der Diepenstraße, der Josef-Neuberger-Straße und auf den Flächen eines angrenzenden Indoor-Sport- und Freizeitcenters anfallenden Niederschlagswässer (NW) werden zurzeit ungedrosselt und ungereinigt in die Düssel geleitet. Dieser Zustand entspricht nicht dem Stand der Technik. Das dazugehörige Wasserrecht zur Einleitung in die Düssel ist am 30.06.2009 abgelaufen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Diepenstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · SEBD/007/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    A+F Beschluss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 1 Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 9

    Bauausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

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Title: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00578599.pdf Published Time: 2026-03-02T09:45:00.000Z Number of Pages: 5 Markdown Content: SEBD/007/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage # zur Herbeiführung eines Ausführungs- und # Finanzierungsbeschlusses Betrifft: Diepenstraße, Sammler (I-2030705024) Fachbereich: 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bauausschuss 21.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Diepenstraße, Sammler“ (I-2030705024) mit Gesamtkosten in Höhe von 4.847.851 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von etwa 700 Metern. Sachdarstellung: Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 4.847.851 EUR = Gesamtkosten 4.847.851 EUR jährliche Nettofolgekosten 18.958 EUR Seite 2 Ausgangssituation Die auf der Diepenstraße, der Josef-Neuberger-Straße und auf den Flächen eines angrenzenden Indoor-Sport- und Freizeitcenters anfallenden Niederschlagswässer (NW) werden zurzeit ungedrosselt und ungereinigt in die Düssel geleitet. Dieser Zustand entspricht nicht dem Stand der Technik. Das dazugehörige Wasserrecht zur Einleitung in die Düssel ist am 30.06.2009 abgelaufen. Das von der Stadt Düsseldorf erstellte NW-Bewirtschaftungskonzept sieht aus diesem Grunde die Aufhebung diverser Einleitstellen in den Pillebach und die Düssel vor. Dazu gehört auch die Aufhebung der Einleitstelle Diepenstraße. Die gesammelten NW sollen einer NW-Behandlungsanlage zugeführt werden, welche im Jahre 2011 im Baugebiet „Am Quellenbusch“ an der Karlsbader Straße errichtet wurde. Die Einleitstelle Diepenstraße befindet sich am nördlichen Ende der Diepenstraße. Um die NW in südlicher Richtung zum Baugebiet „Am Quellenbusch“ abzuleiten, ist der Bau eines circa 400 Meter (m) langen NW-Kanals erforderlich. Neben dem vorhandenen NW-Kanal befindet sich ein circa 300 m langer Schmutzwasserkanal (SW-Kanal). Dieser Kanal weist Schäden auf und soll aus diesem Grunde saniert werden. Die Fließrichtung nach Süden soll erhalten bleiben. Darstellung der Maßnahme Die Verlegung des NW-Kanals beginnt am nördlichen Wendehammer der Diepenstraße und endet innerhalb der Straßenkreuzung Diepenstraße/Josef- Neuberger-Straße. Dort befindet sich ein Anschlussschacht, um die Niederschläge in die oben genannte NW-Behandlungsanlage abzuleiten. Aus höhentechnischen Gründen werden die ersten 100 m in offenen Baugruben verlegt. Hier befindet sich eine circa 2 m hohe Rampe. Der Tiefpunkt befindet sich im Wendehammer, der Hochpunkt vor einer Förderschule für Kinder. Die weiteren 300 m werden mittels eines geschlossenen Bauverfahrens (Rohrvortrieb) verlegt, um erforderliche Eingriffe in das Grundwasser und die Straße zu reduzieren. Die Tiefenlage des neuen NW-Sammlers beträgt aufgrund der Richtungsänderung nach Süden bis zu 5 m. Aus hydraulischen und bautechnischen Gründen beträgt die Nennweite der NW-Kanäle 0,80 m bis 1,20 m. Die Verlegung des neuen NW-Kanals erfolgt aus Platz- und bautechnischen Gründen im Bereich der Rampe in der bestehenden Kanaltrasse, im restlichen Bereich der westlichen Fahrbahnhälfte neben dem vorhandenen NW-Kanal. Der vorhandene NW-Kanal mit einer Nennweite bis 0,40 m und einer Tiefe von circa 2,50 m wird im Anschluss verschlossen und die Haus- und Straßenablaufleitungen an den neuen NW-Sammler umgeschlossen. Die vorhandene Einleitstelle Diepenstraße in die Düssel bleibt erhalten und wird als Notüberlauf für den Fall eines Überlaufes des Kanalnetzes umgebaut. Im Anschluss erfolgt die Sanierung des SW-Kanals in der Diepenstraße. Dessen Nennweite beträgt maximal 0,25 m, die Tiefe circa 1,50 m. Die Sanierung erfolgt innerhalb der vorhandenen Kanaltrasse. Eingriffe in das Grundwasser entfallen aufgrund der geringen Tiefe. Seite 3 Die Straßenbreite der Diepenstraße beträgt etwa 6 bis 8 m. Entlang der Straße befinden sich Gehwege sowie diverse Schulen und Kindergärten und ein Judo-Verein. Die Diepenstraße ist eine Sackgasse. Die Zufahrt für den Individualverkehr erfolgt über die Dreherstraße bzw. Josef-Neuberger-Straße. Aufgrund der geringen Straßenbreite und der Größe der erforderlichen Baugruben wird innerhalb einzelner Bauabschnitte eine Vollsperrung der Diepenstraße notwendig. Eine Befahrung der Gehwege mit Fahrzeugen ist zum Schutz der Kinder nicht vorgesehen. Die Erreichbarkeit der Schulen und Kindergärten für den Individualverkehr wird in diesen Bauabschnitten somit nicht oder nur stark eingeschränkt möglich sein. Abhängig von der Größe des Baufeldes ist während des Baubetriebes zu prüfen, ob eine Zu- und Ausfahrt aus der Sackgasse vor Beginn der täglichen Bautätigkeiten bzw. nach Ende der täglichen Bautätigkeiten möglich ist. Somit wäre in den Abend,- Nacht– und frühen Morgenstunden eine Zu- und Ausfahrt aus der Sackgasse gegebenenfalls gewährleistet. Die Zu- und Ausfahrt für den Radverkehr in die Diepenstraße wird grundsätzlich aufrecht erhalten. Zur Abwicklung des „Eltern-Verkehrs“ steht eine bereits vorhandene Hol- und Bringzone auf der Dreherstraße in Höhe Hausnummer 192 zur Verfügung. Die Anfahrt von Lieferverkehr und Schulbussen ist vor Ort zu koordinieren. Die Zufahrt von Rettungsdiensten und der AWISTA kann in Abstimmung mit den Betreibern des Indoor-Sport- und Freizeitcenters über deren private Zuwegungen erfolgen und steht dem Individualverkehr nicht zur Verfügung. Die Schausteller am nördlichen Ende der Diepenstraße können in Abstimmung mit dem Indoor-Sport- und Freizeitcenter ebenfalls die privaten Zuwegungen nutzen. Das Verkehrskonzept ist mit dem Amt für Verkehrsmanagement und allen Rettungsdiensten wie oben beschrieben abgestimmt. Die Nutzung des Diepenparks zum Bau einer provisorischen Zufahrtstraße von der Torfbruchstraße zur Diepenstraße wurde aufgrund der großflächigen Eingriffe in den Grünbestand vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt abgelehnt. In den abgesperrten Bereichen werden die Mülltonnen von den Anliegern wie gewohnt an die Straße gestellt. Anschließend werden diese durch die beauftragte Baufirma zu den Stellplätzen an den Baustellenköpfen gebracht, welche von der AWISTA angefahren werden. Mülltonnen, welche sich innerhalb der abgesperrten Bereiche befinden, sind an die Baustellenköpfe zu bringen. Die Auflagen der Verkehrsgenehmigungsbehörden, der Feuerwehr sowie des Amtes für Verkehrsmanagement sind einzuhalten. Sämtliche Leiteinrichtungen, Fahrbahnmarkierungen und gegebenenfalls erforderliche temporäre Verkehrssignalanlagen werden gemäß den genehmigten Verkehrslenkungsplänen eingerichtet, vorgehalten und rückgebaut. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz. Baumrodungen sind in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt nicht vorgesehen. Geringe Eingriffe in den Wurzel- und Kronenbereichen der Bäume am nördlichen Ende der Diepenstraße sind nicht ausgeschlossen. Der Baumschutz wird bei Erfordernis dann mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt vor Ort abgestimmt. Seite 4 Gesamtkosten konsumtiv (EUR) investiv (EUR) netto brutto netto brutto Bauwerk - Baukonstruktion 4.226.951 Außenanlagen 343.592 Baunebenkosten 277.308 Summe Gesamtkosten 4.847.851 Finanzierung Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von 4.847.851 Euro ermittelt. Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2026 und der Wirtschaftsplanung 2025 - 2029 mit Gesamtkosten in Höhe von 4.659.999 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der Gesamtkosten fehlenden Mittel werden durch Mittelumschichtungen bereitgestellt. Damit ist die Maßnahme in Höhe von 4.847.851 Euro ausfinanziert. Nach dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein- Westfalen – KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot von Straßenausbaubeiträgen in Kraft. Diejenigen Beiträge, welche die Gemeinden infolge des o. a. Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 KAG für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können, werden ihnen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet (§ 8a Absatz 1 KAG). Die Berechnung der den Gemeinden maßnahmenbezogen zustehenden Erstattungsansprüche erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen) vom 27.06.2024 nach Abschluss der Arbeiten und anhand der tatsächlichen Baukosten. Der Aufwand für die Kanalbaumaßnahme ist erstattungsfähig im Sinne der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen. Der Aufwand für die Fahrbahnsanierung ist nur erstattungsfähig im Sinne der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen, wenn ein Vollausbau erfolgt. Nach der jetzigen Berechnungsmethode können 80% der Kosten für die Straßenentwässerung erstattet werden. Terminplan Baubeginn September 2026 Bauzeit ca. 18 Monate Fertigstellung ca. März 2028 Im Vorfeld der Baumaßnahme erfolgen in den Sommerferien 2026 Sicherungsarbeiten an den Versorgungsleitungen durch die Netzgesellschaft Düsseldorf. Seite 5 Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 KomHVO: BIC-Empfehlung Amt für kommunale Prüfung geprüft Kämmerei geprüft Zustimmung der Kämmerin am: am: 16.01.2026 am: am: Die Prüfung des Amtes für kommunale Prüfung führte zu folgendem Ergebnis: Die Unterlagen entsprechen den Bestimmungen des § 13 (2) KomHVO. Anlagen: Anlage 1 Lageplan

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SEBD/007/2026