Das Wichtigste
Der AfD‑Ratsherr Andre Maniera bittet die Stadtverwaltung, die 8.000 Euro‑Förderung für das Festival Rock gegen Rechts 2026 zu begründen. Er verlangt Auskunft zu den angewandten Förderkriterien, zu möglichen extremistischen Verbindungen des Vereins und zur Einhaltung der Nebenbestimmungen des Kulturetats. Die Antworten sollen bis zur Ratssitzung am 24.09.2026 vorliegen.
Warum wichtig
Bürger:innen erfahren, ob öffentliche Gelder an ein Projekt gehen, das potenziell mit extremistischen Gruppierungen verknüpft sein könnte, und ob die Stadt die gesetzlichen Vorgaben korrekt anwendet.
Die Details
- Förderhöhe: 8.000 Euro für das Festival 2026.
- Förderkriterien Kulturetat: üblicherweise 500 – 5.000 Euro pro Projekt.
- Beteiligung: Verein ist Teil des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“; Verfassungsschutzbericht nennt dort linksextremistische Antifa‑Gruppen, jedoch keine Einstufung des Vereins als extremistisch.
- Angefragte Punkte: 1) Kriterien für die Bewilligung von 8.000 Euro? 2) Erkenntnisse zu extremistischen Verbindungen? 3) Anwendung der Allgemeinen Nebenbestimmungen des Kulturetats?
- Termin: Ratssitzung am 24.09.2026, wo die Fragen auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen.
Einordnung
Eine rein informatorische Anfrage, die Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Kulturfördermittel fordert. Sie betrifft den Kulturverein, die Stadtverwaltung und das Vertrauen der Bürger in die Einhaltung demokratischer Grundsätze.
Hintergrund
Der Verein Rock gegen Rechts Düsseldorf e.V. organisiert ein Musik‑Festival, das sich gegen Rechts‑ und Hass‑Ideologien richtet. Öffentliche Kulturförderungen werden über den Kulturetat der Stadt vergeben; dort gelten Förderkriterien und Nebenbestimmungen, die die Einhaltung der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung sichern. Der Verfassungsschutz prüft Organisationen auf extremistische Bestrebungen und veröffentlicht entsprechende Berichte.
Nächste Schritte
Die Verwaltung soll die Anfrage beantworten und die Ergebnisse in der Ratssitzung am 24.09.2026 vorstellen.
Beschluss & Empfehlung
- Tagesordnung der Ratssitzung am 24.09.26 und um Beantwortung durch die
Verfahrensstand
Beratungsweg
Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Anfrage als Text anzeigen
RAT/477/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 25.08.2026
An den
Vorsitzenden des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Betrifft:
Anfrage des Ratsherrn Maniera: „Rock gegen Rechts Düsseldorf e.V. und das Projekt
„Festival Rock gegen Rechts 2026„
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Keller,
die Landeshauptstadt Düsseldorf weist für das Jahr 2026 für den Antragsteller Rock
gegen Rechts Düsseldorf e.V. und das Projekt „Festival Rock gegen Rechts 2026" eine
Förderung in Höhe von 8.000 Euro aus. Die aktuell veröffentlichten Förderkriterien für
die Projektförderung im Bereich Musik sehen vor, dass Projekte in der Regel mit 500 bis
5.000 Euro gefördert werden.
Nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen aus dem Kulturetat
fördert die Landeshauptstadt Düsseldorf Projekte und Institutionen, die die
grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der
Bundesrepublik Deutschland anerkennen. Die Nebenbestimmungen verpflichten den
Zuwendungsempfänger zudem zur Einhaltung des festgelegten Verwendungszwecks
und sehen Mitteilungspflichten bei wesentlichen Änderungen der geförderten
Maßnahme vor.
Der Verein Rock gegen Rechts Düsseldorf e.V. bezeichnet sich öffentlich als Teil des
Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer" (DSSQ). Der Verfassungsschutzbericht des
Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2025 führt im Zusammenhang mit einer von
DSSQ organisierten Versammlung in Düsseldorf aus, dass sich in dem organisierenden
Bündnis neben bürgerlichen Gruppen und Organisationen auch einige
linksextremistische Antifa-Gruppen befanden[1]. Eine Einstufung von Rock gegen
Rechts Düsseldorf e.V. oder des Bündnisses DSSQ als extremistisch ist damit nicht
verbunden.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Aufnahme der Anfrage auf die nächste
Tagesordnung der Ratssitzung am 24.09.26 und um Beantwortung durch die
Verwaltung:
1. Welche Förderkriterien waren für die Bewilligung der städtischen Förderung in Höhe
von 8.000 Euro für das „Festival Rock gegen Rechts 2026" maßgeblich und nach
welchen Kriterien wurde die konkrete Förderhöhe festgelegt?
2. Welche Erkenntnisse lagen der Verwaltung bei der Prüfung und Bewilligung der
Förderung hinsichtlich der Beteiligung von Organisationen oder
Personenzusammenschlüssen an dem geförderten Projekt vor, die von einer
Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder eines Landes als extremistisch eingestuft
oder als extremistische Bestrebung beobachtet werden?
3. In welcher Weise wurden beziehungsweise werden die Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Projektförderungen aus dem Kulturetat, insbesondere die dort
enthaltenen Bestimmungen zur Anerkennung der grundlegenden Prinzipien der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zur Einhaltung des Zuwendungszwecks
und zu wesentlichen Änderungen der geförderten Maßnahme, bei der Bewilligung und
Durchführung der Förderung des „Festivals Rock gegen Rechts 2026" berücksichtigt?
Mit freundlichen GrüßenFür die Richtigkeit:
Andre Maniera Thomas Krabbe
Ratsherr
AfD Ratsfraktion
[1] Vgl hierzu VS-Bericht NRW 2025, S. 178 bis 179,
https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/vsb2025_online_0.pdf?utm_source
=chatgpt.com
Seite 2
KI-gestützt aufbereitet am 16. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/477/2026