Anfrage AfD Aktenzeichen RAT/477/2026

AfD‑Ratsherr fragt nach Förderkriterien für Festival Rock gegen Rechts 2026

Amtlicher Titel: Anfrage des Ratsherrn Maniera: „Rock gegen Rechts Düsseldorf e.V. und das Projekt „Festival Rock gegen Rechts 2026“

Beratung geplant Nächster Termin am 24.09.2026 bei Rat.
24. September 2026nächster Termin 1Dokument 26. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Der AfD‑Ratsherr Andre Maniera bittet die Stadtverwaltung, die 8.000 Euro‑Förderung für das Festival Rock gegen Rechts 2026 zu begründen. Er verlangt Auskunft zu den angewandten Förderkriterien, zu möglichen extremistischen Verbindungen des Vereins und zur Einhaltung der Nebenbestimmungen des Kulturetats. Die Antworten sollen bis zur Ratssitzung am 24.09.2026 vorliegen.

Warum wichtig

Bürger:innen erfahren, ob öffentliche Gelder an ein Projekt gehen, das potenziell mit extremistischen Gruppierungen verknüpft sein könnte, und ob die Stadt die gesetzlichen Vorgaben korrekt anwendet.

Die Details

  • Förderhöhe: 8.000 Euro für das Festival 2026.
  • Förderkriterien Kulturetat: üblicherweise 500 – 5.000 Euro pro Projekt.
  • Beteiligung: Verein ist Teil des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“; Verfassungsschutzbericht nennt dort linksextremistische Antifa‑Gruppen, jedoch keine Einstufung des Vereins als extremistisch.
  • Angefragte Punkte: 1) Kriterien für die Bewilligung von 8.000 Euro? 2) Erkenntnisse zu extremistischen Verbindungen? 3) Anwendung der Allgemeinen Nebenbestimmungen des Kulturetats?
  • Termin: Ratssitzung am 24.09.2026, wo die Fragen auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen.

Einordnung

Eine rein informatorische Anfrage, die Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Kulturfördermittel fordert. Sie betrifft den Kulturverein, die Stadtverwaltung und das Vertrauen der Bürger in die Einhaltung demokratischer Grundsätze.

Hintergrund

Der Verein Rock gegen Rechts Düsseldorf e.V. organisiert ein Musik‑Festival, das sich gegen Rechts‑ und Hass‑Ideologien richtet. Öffentliche Kulturförderungen werden über den Kulturetat der Stadt vergeben; dort gelten Förderkriterien und Nebenbestimmungen, die die Einhaltung der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung sichern. Der Verfassungsschutz prüft Organisationen auf extremistische Bestrebungen und veröffentlicht entsprechende Berichte.

Nächste Schritte

Die Verwaltung soll die Anfrage beantworten und die Ergebnisse in der Ratssitzung am 24.09.2026 vorstellen.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Tagesordnung der Ratssitzung am 24.09.26 und um Beantwortung durch die
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Dokumenttexte

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RAT/477/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 25.08.2026 An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Betrifft: Anfrage des Ratsherrn Maniera: „Rock gegen Rechts Düsseldorf e.V. und das Projekt „Festival Rock gegen Rechts 2026„ Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Keller, die Landeshauptstadt Düsseldorf weist für das Jahr 2026 für den Antragsteller Rock gegen Rechts Düsseldorf e.V. und das Projekt „Festival Rock gegen Rechts 2026" eine Förderung in Höhe von 8.000 Euro aus. Die aktuell veröffentlichten Förderkriterien für die Projektförderung im Bereich Musik sehen vor, dass Projekte in der Regel mit 500 bis 5.000 Euro gefördert werden. Nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen aus dem Kulturetat fördert die Landeshauptstadt Düsseldorf Projekte und Institutionen, die die grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland anerkennen. Die Nebenbestimmungen verpflichten den Zuwendungsempfänger zudem zur Einhaltung des festgelegten Verwendungszwecks und sehen Mitteilungspflichten bei wesentlichen Änderungen der geförderten Maßnahme vor. Der Verein Rock gegen Rechts Düsseldorf e.V. bezeichnet sich öffentlich als Teil des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer" (DSSQ). Der Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2025 führt im Zusammenhang mit einer von DSSQ organisierten Versammlung in Düsseldorf aus, dass sich in dem organisierenden Bündnis neben bürgerlichen Gruppen und Organisationen auch einige linksextremistische Antifa-Gruppen befanden[1]. Eine Einstufung von Rock gegen Rechts Düsseldorf e.V. oder des Bündnisses DSSQ als extremistisch ist damit nicht verbunden. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Aufnahme der Anfrage auf die nächste Tagesordnung der Ratssitzung am 24.09.26 und um Beantwortung durch die Verwaltung: 1. Welche Förderkriterien waren für die Bewilligung der städtischen Förderung in Höhe von 8.000 Euro für das „Festival Rock gegen Rechts 2026" maßgeblich und nach welchen Kriterien wurde die konkrete Förderhöhe festgelegt? 2. Welche Erkenntnisse lagen der Verwaltung bei der Prüfung und Bewilligung der Förderung hinsichtlich der Beteiligung von Organisationen oder Personenzusammenschlüssen an dem geförderten Projekt vor, die von einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder eines Landes als extremistisch eingestuft oder als extremistische Bestrebung beobachtet werden? 3. In welcher Weise wurden beziehungsweise werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen aus dem Kulturetat, insbesondere die dort enthaltenen Bestimmungen zur Anerkennung der grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zur Einhaltung des Zuwendungszwecks und zu wesentlichen Änderungen der geförderten Maßnahme, bei der Bewilligung und Durchführung der Förderung des „Festivals Rock gegen Rechts 2026" berücksichtigt? Mit freundlichen GrüßenFür die Richtigkeit: Andre Maniera Thomas Krabbe Ratsherr AfD Ratsfraktion [1] Vgl hierzu VS-Bericht NRW 2025, S. 178 bis 179, https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/vsb2025_online_0.pdf?utm_source =chatgpt.com Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 16. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/477/2026