Anfrage SPD/Volt Aktenzeichen RAT/507/2026

Anfrage des Ratsherrn El Ghazali: Außerschulische Lernorte für alle – Schülerbeförderung zwischen Teilhabe und Haushaltsdruck

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 15. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Warum wurde die Einhaltung der Voraussetzungen für die Busbeförderung zu außerschulischen Lernorten bislang nicht konsequent kontrolliert?
  2. Welche finanziellen Einsparungen erwartet die Verwaltung durch die nun veränderte Praxis?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · RAT/507/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 21.09.2026 · Amtliches Original (PDF)

RAT/507/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage des Ratsherrn El Ghazali: Außerschulische Lernorte für alle - Schülerbeförderung zwischen Teilhabe und Haushaltsdruck Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet.

Frage 1:

In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Schuljahren Busfahrten zu außerschulischen Lernorten finanziert, obwohl die geltenden Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren? (Auflistung nach Schule, Fahrtgrund bzw. -ziel, Anzahl der transportierten Schüler*innen)

Frage 2:

Warum wurde die Einhaltung der Voraussetzungen für die Busbeförderung zu außerschulischen Lernorten bislang nicht konsequent kontrolliert?

Antwort:

In den vergangenen fünf Schuljahren wurden keine Busfahrten zu außerschulischen Lernorten finanziert, bei denen die jeweils geltenden Voraussetzungen für eine Beförderung nicht erfüllt waren. Eine Auflistung von Fällen, in denen die Voraussetzungen nicht vorlagen, ist daher nicht möglich. Unabhängig davon ist es erforderlich, die Voraussetzungen für die Finanzierung von Beförderungsleistungen regelmäßig anhand der jeweils aktuellen Gegebenheiten zu überprüfen. Wegebeziehungen können sich verändern, außerschulische Lernorte können verlagert, neu geschaffen oder aufgegeben werden und auch die tatsächlichen Rahmenbedingungen können sich im Zeitverlauf ändern. Eine sachgerechte Entscheidung setzt daher voraus, dass die jeweiligen Voraussetzungen immer wieder anhand der aktuellen Datenlage betrachtet und bewertet werden. Um hierbei eine transparente, nachvollziehbare und für alle Schulen gleichermaßen geltende Entscheidungsgrundlage sicherzustellen, wurde ein einheitliches Bewertungsraster geschaffen. Dieses macht die maßgeblichen Kriterien und deren Anwendung transparent und trägt damit zu einer einheitlichen Behandlung vergleichbarer Sachverhalte bei. Im Sinne der Nachhaltigkeit haben öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten. Die hierzu entwickelten Leitlinien sind dabei nicht als Einführung neuer inhaltlicher Voraussetzungen zu verstehen. Sie dienen vielmehr der redaktionellen Zusammenführung und Konkretisierung der bereits bestehenden gesetzlichen und politischen Vorgaben, insbesondere der Seite 1 von 2 Schülerfahrkostenverordnung sowie der entsprechenden Beschlüsse des zuständigen Schulausschusses. Ziel der Leitlinien ist es, die bereits in der Vergangenheit erforderliche Prüfung der Voraussetzungen auch künftig nachvollziehbar, einheitlich und auf Grundlage der jeweils aktuellen Gegebenheiten sicherzustellen. Damit wird gewährleistet, dass Entscheidungen über die Finanzierung von Beförderungsleistungen den tatsächlichen Wegebeziehungen, den jeweils bestehenden außerschulischen Lernorten und der aktuellen Datenlage angemessen Rechnung tragen.

Frage 3:

Welche finanziellen Einsparungen erwartet die Verwaltung durch die nun veränderte Praxis?

Antwort:

Mit der Einführung beziehungsweise Anwendung der Leitlinien kalkuliert die Verwaltung nicht mit einem konkreten finanziellen Einsparbetrag. Ziel der Leitlinien ist vielmehr, die bestehende Struktur der Beförderung zu außerschulischen Lernorten dauerhaft abzusichern und eine sachgerechte sowie wirtschaftlich verantwortbare Verwendung der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sicherzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für Busbeförderungen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen sind. Dies ist mit den gestiegenen Personal-, Energie- und Betriebskosten zu begründen. Gleichzeitig hat sich die Nachfrage nach Beförderungsleistungen für Schulklassen deutlich erhöht. Vor diesem Hintergrund geht es bei der Anwendung der Leitlinien nicht um einen wesentlichen Abbau von Beförderungsleistungen oder um die Erzielung eines kurzfristigen Einspareffektes. Vielmehr soll durch die regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen gewährleistet werden, dass die vorhandenen Haushaltsmittel auch unter den veränderten Rahmenbedingungen auskömmlich bleiben und die bestehende Beförderungsstruktur verlässlich fortgeführt werden kann. Seite 2 von 2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Themen

+9 weitere Themen

Vorgang · RAT/507/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 5.18

    Rat. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/507/2026