RAT/507/2026
Stadtdirektor Hintzsche
Anfrage des Ratsherrn El Ghazali:
Außerschulische Lernorte für alle - Schülerbeförderung zwischen
Teilhabe und Haushaltsdruck
Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet.
Frage 1:
In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Schuljahren Busfahrten
zu außerschulischen Lernorten finanziert, obwohl die geltenden
Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren? (Auflistung nach Schule,
Fahrtgrund bzw. -ziel, Anzahl der transportierten Schüler*innen)
Frage 2:
Warum wurde die Einhaltung der Voraussetzungen für die Busbeförderung
zu außerschulischen Lernorten bislang nicht konsequent kontrolliert?
Antwort:
In den vergangenen fünf Schuljahren wurden keine Busfahrten zu
außerschulischen Lernorten finanziert, bei denen die jeweils geltenden
Voraussetzungen für eine Beförderung nicht erfüllt waren. Eine Auflistung
von Fällen, in denen die Voraussetzungen nicht vorlagen, ist daher nicht
möglich.
Unabhängig davon ist es erforderlich, die Voraussetzungen für die
Finanzierung von Beförderungsleistungen regelmäßig anhand der jeweils
aktuellen Gegebenheiten zu überprüfen. Wegebeziehungen können sich
verändern, außerschulische Lernorte können verlagert, neu geschaffen oder
aufgegeben werden und auch die tatsächlichen Rahmenbedingungen
können sich im Zeitverlauf ändern. Eine sachgerechte Entscheidung setzt
daher voraus, dass die jeweiligen Voraussetzungen immer wieder anhand
der aktuellen Datenlage betrachtet und bewertet werden.
Um hierbei eine transparente, nachvollziehbare und für alle Schulen
gleichermaßen geltende Entscheidungsgrundlage sicherzustellen, wurde ein
einheitliches Bewertungsraster geschaffen. Dieses macht die maßgeblichen
Kriterien und deren Anwendung transparent und trägt damit zu einer
einheitlichen Behandlung vergleichbarer Sachverhalte bei. Im Sinne der
Nachhaltigkeit haben öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich Vorrang vor
anderen Beförderungsarten.
Die hierzu entwickelten Leitlinien sind dabei nicht als Einführung neuer
inhaltlicher Voraussetzungen zu verstehen. Sie dienen vielmehr der
redaktionellen Zusammenführung und Konkretisierung der bereits
bestehenden gesetzlichen und politischen Vorgaben, insbesondere der
Seite 1 von 2
Schülerfahrkostenverordnung sowie der entsprechenden Beschlüsse des
zuständigen Schulausschusses.
Ziel der Leitlinien ist es, die bereits in der Vergangenheit erforderliche
Prüfung der Voraussetzungen auch künftig nachvollziehbar, einheitlich und
auf Grundlage der jeweils aktuellen Gegebenheiten sicherzustellen. Damit
wird gewährleistet, dass Entscheidungen über die Finanzierung von
Beförderungsleistungen den tatsächlichen Wegebeziehungen, den jeweils
bestehenden außerschulischen Lernorten und der aktuellen Datenlage
angemessen Rechnung tragen.
Frage 3:
Welche finanziellen Einsparungen erwartet die Verwaltung durch die nun
veränderte Praxis?
Antwort:
Mit der Einführung beziehungsweise Anwendung der Leitlinien kalkuliert die
Verwaltung nicht mit einem konkreten finanziellen Einsparbetrag.
Ziel der Leitlinien ist vielmehr, die bestehende Struktur der Beförderung zu
außerschulischen Lernorten dauerhaft abzusichern und eine sachgerechte
sowie wirtschaftlich verantwortbare Verwendung der hierfür zur Verfügung
stehenden Mittel sicherzustellen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für Busbeförderungen in den
vergangenen Jahren erheblich gestiegen sind. Dies ist mit den gestiegenen
Personal-, Energie- und Betriebskosten zu begründen. Gleichzeitig hat sich
die Nachfrage nach Beförderungsleistungen für Schulklassen deutlich
erhöht. Vor diesem Hintergrund geht es bei der Anwendung der Leitlinien
nicht um einen wesentlichen Abbau von Beförderungsleistungen oder um
die Erzielung eines kurzfristigen Einspareffektes. Vielmehr soll durch die
regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen gewährleistet werden, dass
die vorhandenen Haushaltsmittel auch unter den veränderten
Rahmenbedingungen auskömmlich bleiben und die bestehende
Beförderungsstruktur verlässlich fortgeführt werden kann.
Seite 2 von 2