Anfrage Aktenzeichen BV5/222/2021

Änderung der Zufahrtsregelung vom Heinrich-Walbröhl-Weg auf die Duisburger Landstraße

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Duisburger Landstraße · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 17. November 2021veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 26. Februar 2020 (BV5/042/2020) hatte die CDU-Fraktion den Prüfantrag gestellt, ob und wenn ja, mit welchem Aufwand ein Links-Abbiegen vom Heinrich-Walbröhl-Weg aus auf die Duisburger Landstraße ermöglicht werden kann, so dass vom Heinrich-Walbröhl-Weg aus ein beidseitiges Abbiegen auf die Duisburger Landstraße möglich ist. Der CDU-Antrag wurde einstimmig beschlossen.
  • Da uns bislang weder die Ergebnisse aus der Überprüfung vorgelegt worden sind noch das Verkehrszeichen entfernt worden ist, bitten wir die Verwaltung um folgende Auskunft:

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00431023.pdf Published Time: Wed, 17 Nov 2021 10:59:47 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/222/2021 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.11.2021 An den

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Title: 00431023.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00431023.pdf Published Time: Wed, 17 Nov 2021 10:59:47 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/222/2021 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.11.2021 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 30. November 2021 Betrifft: Änderung der Zufahrtsregelung vom Heinrich-Walbröhl-Weg auf die Duisburger Landstraße (Anfrage Herr Förster, CDU-Fraktion, vom 16. November 2021) In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 26. Februar 2020 (BV5/042/2020) hatte die CDU-Fraktion den Prüfantrag gestellt, ob und wenn ja, mit welchem Aufwand ein Links-Abbiegen vom Heinrich-Walbröhl-Weg aus auf die Duisburger Landstraße ermöglicht werden kann, so dass vom Heinrich-Walbröhl-Weg aus ein beidseitiges Abbiegen auf die Duisburger Landstraße möglich ist. Der CDU-Antrag wurde einstimmig beschlossen. Die Verwaltung hatte hierzu zur Sitzung am 26. Mai 2020 bislang lediglich mitgeteilt, dass „ dieser Bereich grundsätzlich baulich angepasst werden “ müsst e und „ hierfür eine fachtechnische Planung zu erstellen und abzustimmen “ wäre und hat daher ersatzweise vorgeschlagen, „ das Entfernen des Rechtsabbiege-gebotes (Verkehrszeichen Vz209) “ zu prüfen, was nur einen geringen Kosten -aufwand bedeuten würde. Da uns bislang weder die Ergebnisse aus der Überprüfung vorgelegt worden sind noch das Verkehrszeichen entfernt worden ist, bitten wir die Verwaltung um folgende Auskunft: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Überprüfung? 2. Wann wird das Verkehrsschild Vz209 entfernt? gez. Oliver Förster
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Title: 00480496.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00480496.pdf Published Time: Tue, 28 Mar 2023 06:34:07 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/222/2021 Anfrage Herr Förster, CDU-Fraktion, vom 16. November 2021 hier: Änderung der Zufahrtsregelung vom Heinrich-Walbröhl-Weg auf die Duisburger Landstraße Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Überprüfung? Antwort: Aufgrund der Vielzahl von Anfragen und Anträgen aus der Bürgerschaft, den politischen Gremien und den 10 Bezirksvertretungen konnte eine abschließende Überprüfung noch nicht erfolgen, soll aber bis zum Sommer 2023 abgeschlossen sein. Frage 2: Wann wird das Verkehrsschild Vz209 entfernt? Antwort: Da eine Entfernung des Verkehrszeichens Vz209 dem Ausbau der Einmündung widerspricht, kann diese nicht erfolgen. Ein regelkonformes Linkseinbiegen aus dem Wohngebiet in Richtung Innenstadt ist über den Knotenpunkt Duisburger Landstraße/Am Kehrbesen weiterhin möglich.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/222/2021