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Title: 00362779.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00362779.pdf
Published Time: Tue, 12 Nov 2019 14:58:58 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV7/113/2019
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 12.11.2019
Ingolf Roger Rayermann (CDU-Fraktion) Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.11.2019
Betrifft:
Baugenehmigung Hahnenfurther Straße 1 - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Rayermann (CDU-Fraktion) -
Der Bezirksvertreter Herr Rayermann (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage:
Welche Gründe sind der Verwaltung bekannt, dass trotz seinerzeitiger Genehmigung der Bauvoranfrage in der BV seit ca. zwei Jahren das Grundstück samt Gebäude verfällt und keinerlei Bautätigkeit zu verzeichnen ist?
Sachdarstellung:
Ein zunehmend verwahrlostes Objekt wirkt für Anwohner wie Besucher der Straße sehr störend. Die Neubaupläne hatten alle BV – Mitglieder überzeugt.
gez. Ingolf Roger Rayermann
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Baugenehmigung Hahnenfurther StraÃe 1.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00369841.pdf
Published Time: Wed, 29 Jan 2020 10:20:51 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Anlage 1 zu Vorlage BV7/113/2019
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 28.01.2020
Baugenehmigung Hahnenfurther Straße 1
Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Rayermann (CDU-Fraktion)
Frage:
Welche Gründe sind der Verwaltung bekannt, dass trotz seinerzeitiger Genehmigung
der Bauvoranfrage in der BV seit ca. zwei Jahren das Grundstück samt Gebäude ver-
fällt und keinerlei Bautätigkeit zu verzeichnen ist?
Antwort:
In der Folge des erteilten Vorbescheids wurde für das Grundstück Hahnenfurther
Straße 1 der Bauantrag gestellt und im Januar 2019 die Baugenehmigung erteilt.
Diese kann nach § 75 BauO NRW innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden und
auf Antrag bis zu einem Jahr verlängert werden.
Informationen, aus welchem Grund der Baubeginn noch nicht zu verzeichnen ist,
liegen der Verwaltung nicht vor.