Anfrage Aktenzeichen BV9/004/2021

Baumpflanzungen im Stadtbezirk 9 - Anfrage der SPD-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiser-Friedrich-Straße 16a · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 6. Januar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 22.01.2021 Betrifft: Baumpflanzungen im Stadtbezirk 9 - Anfrage der SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Nach einem Bericht der ZEIT kann in einer Umweltstudie, die in „Science“ publiziert wurde, https://science.sciencemag.org/content/365/6448/76 , der Klimawandel durch nichts so effektiv bekämpft werden wie durch Baumpflanzungen. Danach haben Baumpflanzungen das Potential zwei Drittel der bislang von Menschen gemachten klimaschädlichen CO2-Emmissionen aufzunehmen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

1. Gibt es seitens der Verwaltung für den Stadtbezirk 9 Planungen für zusätzliche Baumpflanzungen für neu zu erschließende Wälder bzw. Waldgebiete?

2. Welche potentiellen Areale könnten nach Planungen mit Baumpflanzungen aufgewertet werden, um die klimaschädlichen CO2-Emmissionen im Stadtbezirk 9 zu reduzieren?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Januar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00396240.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00396240.pdf Published Time: Wed, 24 Feb 2021 11:32:39 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV9/004/2021 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 06.01.2021 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 22.01.2021 Betrifft: Baumpflanzungen im Stadtbezirk 9 - Anfrage der SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Nach einem Bericht der ZEIT kann in einer Umweltstudie, die in „Science“ publiziert wurde, https://science.sciencemag.org/content/365/6448/76 , der Klimawandel durch nichts so effektiv bekämpft werden wie durch Baumpflanzungen. Danach haben Baumpflanzungen das Potential zwei Drittel der bislang von Menschen gemachten klimaschädlichen CO2-Emmissionen aufzunehmen. Anfrage: 1. Gibt es seitens der Verwaltung für den Stadtbezirk 9 Planungen für zusätzliche Baumpflanzungen für neu zu erschließende Wälder bzw. Waldgebiete? 2. Welche potentiellen Areale könnten nach Planungen mit Baumpflanzungen aufgewertet werden, um die klimaschädlichen CO2-Emmissionen im Stadtbezirk 9 zu reduzieren? Anlagen: BV9_004_2021_Baumpflanzungen im Stadtbezirk 9
BV9_004_2021_Baumpflanzungen im Stadtbezirk 9 als Text anzeigen
Title: 00402089.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00402089.pdf Published Time: Fri, 12 Feb 2021 11:14:44 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: TOP 5.3 BV9/004/2021 Sitzung der BV 9 am 19.02.2021 Anfrage der SPD -Fraktion Baumpflanzungen im Stadtbezirk 9 Antwort zur Frage 1: Für das FFH -Gebiet und NSG Urdenbacher Kämpe sind im Rahmen der Erstellung eines Maßnahmenkonzeptes (M AKO = Pflege - und Entwicklungsplan ) Flächen identifiziert worden, die sich mittel - bis langfristig im Rahmen einer Sukzession in standortgerechte (Au -)Wälder entwickeln sollen. Das M AKO ist ein rechtlich nicht verbindliches Maßnahmenk onzept für die Entwicklung vor allem der wertgebenden Leb ensraumtypen i m FFH -Gebiet . Die Flächen , für die eine Sukzession zu Wald vorgesehen ist, gehören nicht der Stadt Düsseldorf, so dass die Umsetzung nur mit dem Einverständnis des jeweiligen Eigentümers möglich ist. Weiterhin wurde eine Fläche ausgewiesen, die mittels Pflanzung aufgeforstet werden soll. Die Fläche (rd. 0,76 ha) befinde t sich im Eigentum der Stadt und ist an einen Landwirt verpachtet. Alle Flächen liegen im Überschwemmungsgebiet des Rheins . Änderungen der Nutzung (auch Aufforstungen) be dürfen hier einer Genehmigung durch die Bezirksregierung, da de r Hochwasserabfluss nicht beeinträchtig t werden darf . Außerdem muss bei der Forstbehörde eine Erstaufforstungsgenehmigung eingeholt werden. Sonstige Aufforstungen sind im Stadtbezirk 9 nicht geplant. Antwort zur Frage 2: Größere Potenziale zur Waldentwicklung stehen im Stadtbezirk 9 nicht mehr zur Verfügung. Die östliche Flanke ist vom Hasseler Forst bis zum Forst Benrath bereits bewaldet. Das ehemalige Kiesabbaugebiet nördlich der Hildener Straße an der Stadtgrenze zu Hil den wurde verfüllt und als Grünland entwickelt. Der Flächennutzungsplan weist hier eine Kleingartenanlage aus, die jedoch laut Grünordnungsplan 2025 nachrangig ist. Eine Aufforstung an dieser St elle würde im Widerspruch zum Landesnaturschutzgesetz stehen, das den Umbruch von Dauergrünland aufgrund seiner Bedeutung für die Artenvielfalt und den Klimaschutz verbietet. Dasselbe gilt für die Rheinaue i m Himmelgeist er Rheinbogen und in der Urdenbacher Kämpe. Baumpflanzungen sind nicht die einzige Maßnahme zur CO 2-Bindung. Auch das in NRW gefährdete Dauergrünland trägt maßgeblich zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei (s. Landtagsdrucksache 16/11154 –Begründung S. 150 - 151). Über die oben genannten Flächen des MAKO hinaus bestehen keine Potenziale für eine Waldentwicklung, da es sich entweder um wertvolle Grünland - oder fruchtbare Ackerflächen handelt, die sich zudem in Privatbesitz befin den . Auch innerhalb des Siedlungszusammenhangs stehen keine Flächen zur Verfügung, die sich für eine Waldentwicklung eignen. Lediglich Einzelb aumpflanzungen sind hier möglich und erfolgen in der Regel als Ersatz für Baumverluste im Zusammenhang mit Bauvorhaben.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/004/2021