Anfrage Aktenzeichen BV5/062/2020

Bauplanungsrechtliche Situation zur Erweiterung der Fliedner Fachhochschule, Kaiserswerth

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Edmund-Bertrams-Straße 40 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 23. April 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Auf welcher planungsrechtlichen Grundlage wurde die Genehmigung für den Umbau des Luise-Fliedner-Hauses erteilt, handelt es sich doch um ein Sondergebiet für gesundheitliche, kirchliche und Zwecke der Altenpflege, in dem das Thema Bildung komplett fehlt?
  2. Wie viel Stellplätze erfordert die Umnutzung des Luise-Fliedner-Hauses insgesamt und wie ist die Differenz zur vorhergehenden Nutzung des Gebäudes?
  3. In welcher Art und Weise wird dieser Stellplatzbedarf bereits heute und nach dem Umbau gedeckt werden?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. April 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00376219.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00376219.pdf Published Time: Thu, 23 Apr 2020 06:44:28 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/062/2020 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 20.04.2020 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 26. Mai 2020 Betrifft: Bauplanungsrechtliche Situation zur Erweiterung der Fliedner Fachhochschule, Kaiserswerth (Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 20. April 2020) Die Fliedner Fachhochschule der Kaiserswerther Diakonie nahm in 2011 ihren Lehr-betrieb auf. Angeboten werden derzeit fünfzehn Studiengänge als Bachelor- und Masterstudiengang, primär in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Kinder-pädagogik. 2013 wurde auf dem Diakoniegelände an der Geschwister-Aufricht-Straße für die Fachhochschule ein eigenes Gebäude errichtet. Zudem wird aktuell das Luise-Fliedner-Haus, vormals Kinderklinik, umgebaut in Seminarräume, Büros etc. für den Bedarf von rund 520 Studierenden. Die Fliedner Fachhochschule arbeitet sehr erfolg-reich und die Studierendenzahlen steigen. Die seitens der Fachhochschule er-griffenen Maßnahmen zur Minderung (Semesterticket) und Lenkung (günstiges Parkplatzangebot) der Studierendenverkehre greifen offenbar nicht hinreichend, wie im umgebenden Straßenraum an zahlreichen „nicht Düsseldorfer Kennzeichen“ festgestellt werden kann. Aufgrund eines Antrags von CDU und Grüne im Jahr 2018 konnten einige unsichere Situationen insbesondere im Bereich der Krankenhaus-zufahrten und der Bustrasse (Linie 760) entschärft werden, dennoch stellen sich aufgrund der aktuell im Umbau befindlichen Erweiterung der Fachhochschule folgende Fragen, die ich bitte zu beantworten: 1. Auf welcher planungsrechtlichen Grundlage wurde die Genehmigung für den Umbau des Luise-Fliedner-Hauses erteilt, handelt es sich doch um ein Sondergebiet für gesundheitliche, kirchliche und Zwecke der Altenpflege, in dem das Thema Bildung komplett fehlt? 2. Wie viel Stellplätze erfordert die Umnutzung des Luise-Fliedner-Hauses insgesamt und wie ist die Differenz zur vorhergehenden Nutzung des Gebäudes? 3. In welcher Art und Weise wird dieser Stellplatzbedarf bereits heute und nach dem Umbau gedeckt werden? gez. Waldemar M. Fröhlich Seite 2
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Title: Microsoft Word - Antwort.TOP9.Bauplanungsrechtliche Situation zur Erweiterung der Fliedner Fachhochschule.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00386045.pdf Published Time: Wed, 26 Aug 2020 11:35:03 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/062/2020 Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 20. April 2020 hier: Bauplanungsrechtliche Situation zur Erweiterung der Fliedner Fach- hochschule Frage 1: Auf welcher planungsrechtlichen Grundlage wurde die Genehmigung für den Umbau des Luise-Fliedner-Hauses erteilt, handelt es sich doch um ein Sondergebiet für gesundheitliche, kirchliche und Zwecke der Altenpflege, in dem das Thema Bildung komplett fehlt? Antwort: Für das Gesamtgelände der Kaiserswerther Diakonie existiert kein Bebauungsplan. Das Gebiet wird auch nicht als Sondergebiet ausgewiesen. Bauvorhaben werden gemäß § 34 BauGB beurteilt. Vorhaben sind somit zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die nähere Umgebung des Luise-Fliedner-Hauses wird durch verschiedene Nutzungen geprägt, hierzu gehören das Hotel (Geschwister-Aufricht- Straße 1), der Kindergarten (Geschwister-Aufricht-Straße 4), das Bürogebäude (Altes Wachhaus), die Jugendfreizeiteinrichtung (Teestube), das Krankenhaus, die psychiatrischen Einrichtungen und Schulen (Gertrud-Reichardt-Schule etc.). Frage 2: Wie viele Stellplätze erfordert die Umnutzung des Luise-Fliedner-Hauses insgesamt und wie ist die Differenz zur vorhergehenden Nutzung des Gebäudes? Antwort: Für das Luise-Fliedner-Haus sind gemäß Baugenehmigung 32-BA-2866/18 35 Stellplätze notwendig. Zwei Behindertenstellplätze befinden sich direkt vor dem Eingang. 33 Stellplätze sind per Baulast auf dem Diakoniegelände östlich der Cafeteria „Florence Inn“ gesichert. Zur vorhergehenden Nutzung gibt es keine Differenz. Das Luise-Fliedner-Haus wurde ursprünglich als Kinderkrankenhaus genutzt. Zum Zeitpunkt des Baus um 1900 waren noch keine Stellplätze notwendig. Die Nutzung als Krankenhaus wurde wahrscheinlich in den 60er Jahren aufgegeben, stattdessen zog das Archiv der Diakonie dort ein und zeitweise auch das Museum, welches sich heute in Haus Tabea befindet. Stellplätze waren hierfür nicht erforderlich. Frage 3: In welcher Art und Weise wird dieser Stellplatzbedarf bereits heute und nach dem Umbau gedeckt werden? Antwort: Auf dem Gelände der Diakonie Kaiserswerth sind zahlreiche Parkplätze vorhanden, die den derzeitigen genehmigten Bestand abdecken. Dies gilt auch für die 35 Stellplätze des Luise-Fliedner-Hauses. Für jedes neue Bauvorhaben und für jede Nutzungsänderung wird die Errichtung der erforderlichen Stellplätze gefordert und überwacht.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/062/2020