Anfrage Aktenzeichen BV5/102/2020

Denkmal und Skulpturengarten Hofanlage Alte Landstraße 223

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Alte Landstraße 223 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 29. Juli 2020veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Der Eigentümer wurde verpflichtet, Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Die Neupflan-zungen werden zeitnah in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde, dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt sowie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz als "Bauherrin" erfolgen. Die Arten der Ersatzpflanzungen werden im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren festgelegt.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00393287.pdf Published Time: Wed, 25 Nov 2020 06:02:26 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/102/2020 Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, vom 26. Juli 2020 hier: Denkmal und Skulpturengarten Hofanlage Alte Landstraße 223 Frage 1: Warum ist in der offiziellen Denkmalliste die Unterschutzstellung des Skulpturen-gartens nicht enthalten? Antwort:

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Title: 00384188.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00384188.pdf Published Time: Thu, 13 Aug 2020 08:54:39 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/102/2020 Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 26.07.2020 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 25. August 2020 Betrifft: Denkmal und Skulpturengarten Hofanlage Alte Landstraße 223 (Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, vom 26. Juli 2020) Bei der 1709 errichteten Hofanlage handelt es sich um das ehemalige Landgericht Kreuzberg. In den 1960er Jahren erwarb es der Bildhauer Friederich Werthmann (1927 – 2018) und richtete dort gemeinsam mit seiner Frau Maren Heyne ihre Ateliers und ihr Wohnhaus ein. Das zum Haus gehörende Grundstück liegt auf dem Grund eines ehemaligen Friedhofs. Hinter dem Hauptgebäude befindet sich ein weitläufiger Skulpturengarten des Künstlers, dessen Gestaltung der Landschafts-architekt Roland Weber (1909 – 1997) übernahm. Seit 2013 steht auch der Garten als Skulpturengarten unter Denkmalschutz (Nr. 0511100 A 563). Im Garten des vorgenannten Denkmals wurden im Frühjahr 2020 Bäume gefällt, was zu Irritationen bei Kunstinteressierten und Nachbarn führte. Es wird daher um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Warum ist in der offiziellen Denkmalliste die Unterschutzstellung des Skulptu-rengartens nicht enthalten? 2. Wie viele Bäume wurden im Frühjahr 2020 gefällt und aus welchen Gründen hat die Verwaltung dem zugestimmt? 3. Wurden dem Eigentümer Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume auferlegt? Falls ja, in welcher Art und Weise erfolgen diese und sind dafür die Vorgaben des Denkmalschutzes oder die der Baumschutzsatzung maßgeblich? gez. Waldemar M. Fröhlich
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Title: 00393287.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00393287.pdf Published Time: Wed, 25 Nov 2020 06:02:26 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/102/2020 Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, vom 26. Juli 2020 hier: Denkmal und Skulpturengarten Hofanlage Alte Landstraße 223 Frage 1: Warum ist in der offiziellen Denkmalliste die Unterschutzstellung des Skulpturen-gartens nicht enthalten? Antwort: Die Hofanlage Alte Landstraße 223-225 wurde zunächst am 4. April 1984 ohne die Gartenanlage in die Denkmalliste eingetragen. Am 27. Februar 2014 erfolgte die Fortschreibung der Denkmalliste zu Hausnummer 223. Seither stehen auch der Garten, die Kunstwerke und Nebengebäude unter Denkmalschutz. Die Gartenfläche mit den Nebengebäuden und den Skulpturen ist in diesem Sinne in der rechts-verbindlichen analogen Denkmalliste als Teil des Baudenkmals kartiert. Frage 2: Wie viele Bäume wurden im Frühjahr 2020 gefällt und aus welchen Gründen hat die Verwaltung dem zugestimmt? Antwort: Der Baumbestand auf dem Grundstück wurde durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt begutachtet. Bei den gefällten Pflanzen handelte es sich um Bäume, die zwischen Gebäuden und an Wänden standen. Die Verkehrssicherheit dieser Bäume war nicht mehr gegeben, da unter anderem erheblicher Pilzbefall vorlag. Es mussten insgesamt zwei Ahorne und vier Hainbuchen gefällt werden. Für diese Maßnahme wurde auch die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt. Frage 3: Wurden dem Eigentümer Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume auferlegt? Falls ja, in welcher Art und Weise erfolgen diese und sind dafür die Vorgaben des Denk-malschutzes oder die der Baumschutzsatzung maßgeblich? Antwort: Der Eigentümer wurde verpflichtet, Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Die Neupflan-zungen werden zeitnah in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde, dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt sowie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz als "Bauherrin" erfolgen. Die Arten der Ersatzpflanzungen werden im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren festgelegt.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/102/2020