Anfrage Aktenzeichen BV4/079/2023

Denkmalschutz im Denkmalbereich Oberkassel, unterschiedliche Abwägung?, Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Düsseldorfer Straße 5 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 19. April 2023veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Teil einer kompletten energetischen Sanierung nicht genehmigt. Das Gebäude liegt zwar in der Denkmalbereichssatzung, fällt aber nicht unter die zu schützenden Baujahre. Eine Ansicht auf die Solarpanels ist von der Straße nicht gegeben.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00482793.pdf Published Time: Thu, 20 Apr 2023 09:58:16 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV4/079/2023 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 20.04.2023 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 4 An den

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Title: 00482793.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00482793.pdf Published Time: Thu, 20 Apr 2023 09:58:16 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV4/079/2023 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 20.04.2023 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 4 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 03.05.2023 Betrifft: Denkmalschutz im Denkmalbereich Oberkassel, unterschiedliche Abwägung?, Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Begründung: Wie am 18.04.2023 in einem Rheinischen Post Bericht zu entnehmen war, wurde die Genehmigung für eine Photovoltaikanlage “Solaranlage” in der Leostraße als Teil einer kompletten energetischen Sanierung nicht genehmigt. Das Gebäude liegt zwar in der Denkmalbereichssatzung, fällt aber nicht unter die zu schützenden Baujahre. Eine Ansicht auf die Solarpanels ist von der Straße nicht gegeben. Darüber hinaus sind wir auch informiert worden, dass eine gleichzusetzende Ablehnung der Solaranlage bei der Dominikanerstr. 28 erfolgt ist. Die Umbauten mit der Genehmigung von Garagentoren in den schmucken Fassaden, die massiven Umbauten an Dächern und hauptsächlich versiegelten Vorgärten sind eine massivere sichtbare Veränderung, die aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu den uns bekannten Ablehnungen von Solaranlagen auf Dächern steht. Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Abwägungsgründe hat die Verwaltung für den Einbau von Garagentoren in die Fassaden der Wildenbruchstraße 96, Leostraße 15, Brend’amourstraße 6 zu Grunde gelegt, obwohl insbesonde re die Fassaden dieser Gebäude in der Denkmalbereichssatzung zu erhalten sind? 2. Welche Abwägungsgründe haben hingegen zur Ablehnung der Baugenehmigung für den Aufbau von Solaranlagen auf einem Gebäude in der Leostraße. geführt, wohingegen bauliche Veränderungen am Dach Wildenbruchstraße 96 als genehmigungsfähig eingestuft wurden? Seite 2 3. Warum werden trotz Denkmalbereichssatzung die Vorgärten bei Genehmigungen von massiven Umbauten nicht als begrünter Vorgarten vorgeschrieben, obwohl dies ebenfalls als schützenswertes Gestaltungs-elemente in der Satzung benannt ist?

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/079/2023