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Title: 00397632.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00397632.pdf
Published Time: Fri, 15 Jan 2021 10:44:03 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV1/019/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 15.01.2021
CDU-Fraktion
in der Bezirksvertretung 1
An
die Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 1
Annette Klinke
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 29. Januar 2021
Betrifft:
„Doppeltes Geländer„ am Robert -Lehr-Ufer (Nähe Theodor-Heuss-Brücke) - Anfrage der CDU-Fraktion
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist die jetzige „doppelte Sicherung“ nur ein Provisorium oder soll dies eine
dauerhafte Lösung sein?
2. Warum wurde das eigentliche Geländer nicht so konzipiert, dass es den gültigen Sicherheitsnormen entspricht?
Begründung:
Die Stadt hat dann im letzten Jahr auf einer Länge von ca. 400 Metern zusätzliche Drängelgitter vor dem vorhandenen neuen Geländer aufstellen lassen. (siehe Fotos)
Offensichtlich gab es Sicherheitsbedenken der Versicherung wegen zu großer Abstände der einzelnen Gitterstäbe bei dem ursprünglichen Geländer.
gez. Margarete Ernesti Sabine Schmidt Seite 2
Fotos: Margarete Ernesti Seite 3
BV1_019_2021_Antwort Dezernat_Doppeltes Geländer Robert-Lehr-Ufer als Text anzeigen
Title: 00399035.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00399035.pdf
Published Time: Thu, 28 Jan 2021 10:48:49 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV1/019/2021
Beigeordnete Zuschke
Stellungnahme zur Anfrage „ Doppeltes Geländer am Robert-Lehr-Ufer (Nähe Theodor-Heuss-Brücke “
Frage 1:
Ist die jetzige „doppelte Sicherung“ nur ein Provisorium oder soll dies eine
dauerhafte Lösung sein?
Antwort zu Frage 1:
Bei der „doppelten Sicherung“ handelt es sich um eine provisorische Lösung.
Die Absicherung des Geländers (zweiter Zaun) besteht aus Absperrgittern, die vom Amt für Verkehrsmanagement zum Beispiel beim Rosenmontagszug oder anderen Veranstaltungen zur Absicherung verwendet werden.
Frage 2:
Warum wurde das eigentliche Geländer nicht so konzipiert, dass es den gültigen Sicherheitsnormen entspricht?
Antwort zu Frage 2:
Aufgrund bisher fehlender Vorschriften und Rechtsprechungen zu den Anforderungen der Verkehrssicherung an Flussufern gibt es leider keine konkreten Vorgaben zu erforderlichen Sicherungsvorkehrungen. Das ursprüngliche Geländer mit horizontalen Stäben wurde vom Haftpflichtversicherer der Stadt nachträglich beanstandet. Mit dem zusätzlichen Zaun hat der Versicherer die Deckung bestätigt. Das Amt für Verkehrsmanagement ist mit den Beteiligten in Abstimmung, um eine dauerhafte Lösung zu erzielen