Anfrage als Text anzeigen
Title: 00401330.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401330.pdf
Published Time: Thu, 04 Feb 2021 12:26:46 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV7/052/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 04.02.2021
Martin Klein (CDU-Fraktion) Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeisterin
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 23.02.2021
Betrifft:
DRK-Kindergarten Sonnengarten, Heinrich-Könn-Straße 364 - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Fraktion) -
Der Bezirksvertreter Herr Klein (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
Zu der Informationsvorlage BV7 / 254 / 2020 ergeben sich noch folgende Zusatzfragen:
Zu Frage 1 teilt die Verwaltung mit, dass die baurechtlich erforderlichen Stellplätze für eine Kita nachgewiesen wurden.
Frage:
Wie viele Stellplätze sind für eine Kita mit mehr als 70 Kindern baurechtlich
und in tatsächlicher Nutzung nachzuweisen?
Die drei Stellplätze vor der Kita sind nicht nutzbar, da Feuerwehrbewegungszone und somit freizuhalten/gesperrt.
Zu Frage 3 und der Antwort, einer testweisen Installation eines eingeschränkten Halteverbotes.
Frage:
Sind die auf dem Mittelstreifen der Heinrich-Könn-Str. (Zufahrt zur Kita) befindlichen Stellplätze von den Anwohnern bezahlt worden und den einzelnen Häusern in diesem Bereich zugeordnet?
gez.: Martin Klein
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Meyer
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00406083.pdf
Published Time: Wed, 24 Mar 2021 09:18:06 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
7.13
Anlage 1 zu Vorlage BV7/052/2021
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 23.03.2021
DRK-Kindergarten Sonnengarten, Heinrich-Könn-Straße 36a
Anfrage der Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Fraktion)
Zusatzfrage 1:
Zu Frage 1 teilt die Verwaltung mit, dass die baurechtlich erforderlichen Stellplätze für eine KiTa nachgewiesen wurden.
Frage:
Wie viele Stellplätze sind für eine KiTa mit mehr als 70 Kindern baurechtlich und in tatsächlicher Nutzung nachzuweisen?
Die drei Stellplätze vor der KiTa sind nicht nutzbar, da Feuerwehrbewegungszonen und somit freizuhalten/gesperrt.
Antwort:
Zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens zum Ersatz-Neubau der o.g. KiTa im Jahr 2013 waren nach dem Stellplatzschlüssel ein Stellplatz für je 20 – 30 Kinder, mindestens aber 2 Stellplatze nachzuweisen.
Die Stellplätze sind für die Mitarbeiter*innen nachzuweisen, nicht für den Bring- und Holverkehr.
Hierzu gibt es weder in der Bauordnung noch in der Stellplatzsatzung eigene Anfor-derungen.
Für die o.g. KiTa wurde ein Bedarf von 3 Stellplätzen ermittelt und auf dem Grund-stück nachgewiesen.
Bei der Fläche, auf der die drei Stellplätze nachgewiesen werden, handelt es sich nicht um eine Feuerwehrbewegungszone.
Eine Kontrolle vor Ort hat ergeben, dass die Stellplätze momentan wegen eines Was-serschadens nicht genutzt werden können.
Zusatzfrage 2:
Zu Frage 3 und der Antwort, einer testweisen Installation eines eingeschränkten Hal-teverbotes.
Frage:
Sind die auf dem Mittelstreifen der Heinrich-Könn-Str. (Zufahrt zur Kita) befindlichen
Stellplätze von den Anwohnern bezahlt worden und den einzelnen Häusern
in diesem Bereich zugeordnet?
Antwort:
Die Stellplätze können unter Umständen im Rahmen des KAG von den Anwohnern mitfinanziert worden sein - da es sich um öffentlichen Parkraum handelt, sind sie je-doch nicht den Anwohnern zugeordnet, sondern unterliegen dem Gemeingebrauch.