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Title: 00384991.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00384991.pdf
Published Time: Mon, 17 Aug 2020 09:45:24 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV7/254/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 13.08.2020
Hanno Bremer
CDU-Fraktion
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der am 01.09.2020
Betrifft:
DRK- Kindergarten Sonnengarten, Heinrich-Könn-Straße. 36a - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Bremer (CDU-Fraktion) -
Der Bezirksvertreter Herr Bremer (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1) Gehört es zum Standard einer Planung, dass es für einen Kindergarten nur eine Zufahrt über eine Spielstraße ohne Parkmöglichkeiten gibt?
2) Sind für einen Kindergarten keinerlei nutzbare Parkplätze erforderlich?
3) Sind der Verwaltung die Konflikte zwischen den Anwohnern und Anwohnerinnen der Heinrich-Könn-Straße. und den Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten bringen, bzw. abholen, bekannt?
Sachdarstellung:
Der o.g. Kindergarten verfügt über keinen einzigen nutzbaren Parkplatz. Darüber hinausgehende Parkmöglichkeiten bestehen wegen der Feuerwehrbewegungszone nicht.
Der Kindergarten verfügt über keine Zufahrt, weder für Anlieferungen noch für das Bringen und Abholen der Kinder. Die einzige Zufahrt führt über eine Spielstraße ohne Haltemöglichkeiten.
gez.: Hanno Bremer
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - DRK-Kindergarten Sonnengarten, Heinrich-Könnj-Straße 36a.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00393974.pdf
Published Time: Mon, 30 Nov 2020 13:56:55 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
6.1 Anlage 1 zu Vorlage BV7/254/2020
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 01.12.2020
DRK-Kindergarten Sonnengarten, Heinrich-Könn-Straße 36a Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Bremer (CDU-Fraktion) Frage 1:
Gehört es zum Standard einer Planung, dass es für einen Kindergarten nur eine Zufahrt über eine Spielstraße ohne Parkmöglichkeiten gibt?
Antwort:
Zum Standard einer Planung gehört, dass die Erschließung gesichert sein muss und dass die baurechtlich erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden. Diese Voraus-setzungen sind hier erfüllt. Schon der Bebauungsplan 5978/48 von 1977 setzt hier ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf Kindergarten (B.f.G. Kindergarten) fest. 2013 wurde die vorhandene Kindertagesstätte durch einen Neubau ersetzt, die Bezirksvertretung hat der Ertei-lung dieser Baugenehmigung zugestimmt.
Frage 2:
Sind für einen Kindergarten keinerlei nutzbare Parkplätze erforderlich?
Antwort:
Für das Vorhaben waren baurechtlich 3 Stellplätze nachzuweisen. Dieser Nachweis wurde auf dem Grundstück erbracht.
Frage 3:
Sind der Verwaltung die Konflikte zwischen den Anwohnern und Anwohnerinnen der Heinrich-Könn-Straße und den Eltern, die ihre Kinder in den Kindergärten bringen, bzw. abholen, bekannt?
Antwort:
Dem Bauaufsichtsamt sind keine Konflikte bekannt. Das Amt für Verkehrsmanagement hat nach Gesprächen vor Ort mit Anwohnern und Kita-Mitarbeitern und nach Information der interfraktionellen Runde testweise ein eingeschränktes Halteverbot installiert.