Anfrage Aktenzeichen BV10/079/2019

E-Mobilität in Garath und Hellerhof - Ursprungsanfrage 170/ 171/2017 vom 28.11.2017 -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rudolf-Breitscheid-Straße 71 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 4Dokumente 29. Oktober 2019veröffentlicht

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URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00360907.pdf Published Time: Tue, 29 Oct 2019 15:05:47 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV10/079/2019 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 29.10.2019 Frederik Hartmann (BÜ90/ DIE GRÜNEN) der Bezirksvertretung 10 An den

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Title: 00360907.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00360907.pdf Published Time: Tue, 29 Oct 2019 15:05:47 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV10/079/2019 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 29.10.2019 Frederik Hartmann (BÜ90/ DIE GRÜNEN) der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 26.11.2019 Betrifft: E-Mobilität in Garath und Hellerhof - Ursprungsanfrage 170/ 171/2017 vom 28.11.2017 - Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: a) Plant die Stadt Düsseldorf die Installation von Aufladestationen für Elektro-PKWs in Hellerhof und Garath in näherer Zukunft? b) Liegen der Stadtverwaltung Anfragen von privaten Unternehmen vor, die im Stadtbezirk 10 und stadtweit Aufladestationen für Elektro-PKWs errichten wollen? Sachdarstellung: Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern hängt Deutschland bei der infrastrukturellen Ausstattung an Aufladestationen für Elektro-PKWs hinterher. Auch im Stadtbezirk 10 von Düsseldorf befinden sich leider keine Aufladestationen, obwohl bundesweit ein Wechsel zu Elektro-PKWs forciert wird. Daher wäre es interessant zu wissen, ob im Stadtbezirk 10 die Installation von Elektro-Tankstellen geplant ist. Anlagen: Beantwortung Amt 19 zur Vorlage 170_171_2017docx Ergänzende Beantwortung Amt 19 zur Vorlage 170_171_2017docx
Beantwortung Amt 19 zur Vorlage 170_171_2017docx als Text anzeigen
Title: 00360920.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00360920.pdf Published Time: Tue, 29 Oct 2019 14:58:03 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Beantwortung zu Vorlage 170/ 171/2017 ## Bezirksvertretung 10 ## Anfrage der Bezirksvertreters, Herrn Hartmann (BÜ90/DIE GRÜNEN) ## vom 28.11.2017 ## - E-Mobilität in Garath und Hellerhof - Anfrage: a) Plant die Stadt Düsseldorf die Installation von Aufladestationen für Elektro-Pkw in Hellerhof und Garath in näherer Zukunft? Antwort: Die Verwaltung errichtet und betreibt selbst keine Ladestationen für Elektrofahrzeu-ge. In Düsseldorf haben bisher hauptsächlich die Stadtwerke Düsseldorf, sowie eini-ge andere Energieversorger, wie z.B. innogy, ChargeNow, Tesla, Naturstrom u.a., Ladesäulen errichtet. Die Verwaltung hat bei den Stadtwerken Düsseldorf nachgefragt, ob in näherer Zu-kunft die Installation von Ladestationen für Elektro-Pkw in Hellerhof oder Garath ge-plant ist und ob es private Anfragen für die Errichtung solcher Stationen gibt. Die Stadtwerke planen derzeit die Errichtung einer Schnell-Ladestation in Garath. b) Liegen der Stadtverwaltung Anfragen von privaten Unternehmen vor, die im Stadtbezirk 10 und stadtweit Aufladestationen für Elektro-Pkw errich-ten wollen? Antwort: Der Verwaltung liegen keine Anfragen von privaten Unternehmen vor. Den Stadtwerken liegen vereinzelte private Anfragen für die Errichtung von Ladesta-tionen vor. Ob diese Ladesäulen jedoch in näherer Zukunft installiert werden, können die Stadtwerke zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Ergänzende Beantwortung Amt 19 zur Vorlage 170_171_2017docx als Text anzeigen
Title: 00360923.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00360923.pdf Published Time: Tue, 29 Oct 2019 15:05:25 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Beantwortung zu Vorlage 170/ 171/2017 Bezirksvertretung 10 Anfrage der Bezirksvertreters, Herrn Hartmann (BÜ90/DIE GRÜNEN) vom 28.11.2017 - E-Mobilität in Garath und Hellerhof - Ergänzende Nachfrage: Hinsichtlich der Aussage, dass die Stadtwerke AG derzeit die Errichtung einer Schnell-Ladestation in Garath plant, wird um Auskunft gebeten, wo dies der Fall sein wird. Antwort: Nach Rückfrage bei den Stadtwerken AG ist eine Schnell- Ladestation in Garath ge-plant. Da zurzeit noch konkrete Vertragsverhandlungen laufen, kann die Stadtwerke AG noch nichts zum Standort sagen. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, wird die Bezirksvertretung informiert.
Beantwortung zur Vorlage BV10_079_2019_ursprünglich 170_171_2017 als Text anzeigen
Title: 00369824.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00369824.pdf Published Time: Wed, 29 Jan 2020 09:36:33 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Beantwortung zur Vorlage BV10/079/2019 ## Bezirksvertretung 10 Anfrage des Herrn Hartmann (BÜ90/DIE GRÜNEN) vom 28.11.2017 - Ursprungsanfrage 170/ 171/2017 - ## E-Mobilität in Garath und Hellerhof In der Sitzung am 26.11.2019 wurde zu der Beantwortung folgende Nachfrage gestellt: Aus welchem Grund wurden die weiteren Prüfungen für Garath und Hellerhof durch die Stadtwerke AG ausgesetzt? Hierzu teilt das Umweltamt Folgendes mit: Für die Installation einer Schnellladestation müssen zum einen die technischen Voraussetzungen gegeben sein, wie z.B. die Möglichkeit eines naheliegenden Netzanschlusses. Und zum anderen muss eine geeignete Fläche gefunden werden und ein entsprechender Vertragspartner. Da diese Parameter seitens der Stadtwerke zurzeit als nicht gegeben angesehen werden, wurden weitere Planungen ausgesetzt. Die Stadtwerke nehmen aber gerne Standortvorschläge seitens der BV 10 zur Prüfung entgegen.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/079/2019