Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Begründung“
Nahe dem S-Bahnhof Hellerhof sind im Rahmen einer so genannten Bike & Ride-Anlage zehn Boxen aufgestellt worden, deren Zweck nach der Verlautbarung des Amts für Kommunikation der Landeshauptstadt Düsseldorf – Pressedienst – vom 23.1.2019 in der Aufbewahrung von Fahrrädern besteht. Die Pressemitteilung ist den Mitgliedern der Bezirksvertretung übersandt worden.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. September 2019. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Title: 00355567.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00355567.pdf
Published Time: Mon, 27 Jan 2020 13:30:44 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV10/043/2019
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 12.09.2019
Jörg Dietrich (CDU-Fraktion)
der Bezirksvertretung 10
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 10
Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Dietrich aus Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 26.02.2019 (Alte Vorlagennummer 170/ 32/2019)
Betrifft:
Fahrradboxen Hellerhof
Es wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
Zu welchem Zeitanteil – in Prozent – sind unter Bildung eines auf eine einzelne Box bezogenen durchschnittlichen Werts dem Zweck der Boxen entsprechend dort –
tatsächlich – Fahrräder untergebracht?
Zu welchen Anteilen – in Prozent – sind die Boxen jahresweise, monatsweise bzw. tagesweise vermietet?
Zu welchem Anteil – in Prozent – sind die Kosten der Fahrradboxen durch Mieteinnahmen gedeckt?
Begründung:
Nahe dem S-Bahnhof Hellerhof sind im Rahmen einer so genannten Bike & Ride-Anlage zehn Boxen aufgestellt worden, deren Zweck nach der Verlautbarung des Amts für Kommunikation der Landeshauptstadt Düsseldorf – Pressedienst – vom 23.1.2019 in der Aufbewahrung von Fahrrädern besteht. Die Pressemitteilung ist den Mitgliedern der Bezirksvertretung übersandt worden.
Nach der eben erwähnten Publikation betrugen die Gesamtkosten der Bike & Ride-
Anlage 93.700,00 €. Diese entfallen auf Planung, Boxen, Folienbeklebung,
Herstellung der Stromanschlüsse sowie bauliche Vorbereitung der Aufstell- und Rad-/Gehflächen. Daneben sollen in der Zukunft noch bereits vorhandene Fahrradbügel außerhalb der Boxen durch neue ersetzt werden, was außer in optischer Hinsicht keinen besonderen Zusatznutzen verspricht. Seite 2
Beantwortung zur Vorlage 170_32_2019_Neu_BV10_043_2019 als Text anzeigen
Title: 00356797.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00356797.pdf
Published Time: Wed, 25 Sep 2019 07:27:47 GMT
Number of Pages: 2
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Beantwortung zur Vorlage 170/ 32/2019
# Bezirksvertretung 10
## Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Dietrich (CDU-Fraktion) vom 26.02.2019
Fahrradboxen Hellerhof
Zu der Anfrage teilt das Amt für Verkehrsmanagement hinsichtlich verlässlicher Fakten mit:
Die Betreiberin, ZWD-Radstation, hat dem Amt für Verkehrsmanagement folgende Informationen zukommen lassen:
„Box 1 ist die tagesweise anmietbare Box für wechselnde Kunden. Sie wird zurzeit nur von einer Person genutzt. Weitere Interessenten gab es bisher für Tagesnutzungen nicht.
Die Boxen 2-10 sind Dauerkunden-Boxen. Alle neun Dauerboxen wurden von den Kunden jeweils für das ganze Jahr gemietet.
Dass alle Dauerkunden im Besitz einer Dauerkarte des ÖPNV sind, hat die ZWD-Radstation bei Vertragsabschluss kontrolliert.
Die Dauerboxen sind – von Februar bis Juni 2019 - sehr unterschiedlich zwischen 6 und 84 % ausgelastet gewesen – sh. Screenshot des ISIGO-Betriebssystems.
Alle Boxen am Bahnhof Hellerhof-S wurden seit Februar 14-Tägig gereinigt. Bei den Reinigungen werden die Boxen auch geöffnet. Eine unerlaubte Nutzung wurde bisher nicht festgestellt.
Die Kostendeckung durch die Einnahmen ergibt sich jeweils mit der Jahresabrech-nung für alle Boxenstandorte (Benrath, Eller-Süd, Flughafen-Fernbahnhof und zukünftig auch Hellerhof) im Laufe des 2. Quartals des Folgejahres.
Der Kostendeckungsgrad der bisherigen Standorte lag für die Jahre 2017 und 2018 bei rd. 23 %. In dieser ungefähren Höhe wird sich vsl. auch die Kostendeckung für Hellerhof bewegen.
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Title: 00369829.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00369829.pdf
Published Time: Wed, 29 Jan 2020 09:41:00 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Beantwortung zur Vorlage 170/ 32/2019
## (neu BV10/043/2019)
## Bezirksvertretung 10
Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Dietrich (CDU-Fraktion) vom 26.02.2019
Fahrradboxen Hellerhof
In der Sitzung am 24.09.2019 wurde folgende Nachfrage zu der Beantwortung der o.a.Vorlage gestellt:
Hinsichtlich des Kostendeckungsgrades von rund 23% wird um Auskunft gebeten, woraus die finanzielle Unterdeckung in Höhe von ca. 77% beglichen wird.
Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit:
Die Unterhaltungskosten für die Fahrradboxen werden aus dem Konto 52421300 -Unterhaltung Radwege (Sachkonto); 545101 -Straßen (Produkt), gezahlt.