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BV5/036/2021
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 09.02.2021
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirk 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 23. Februar 2021
Betrifft:
Fahrradwege auf breiten Bürgersteigen - hier beispielhaft auf dem
Leuchtenberger Kirchweg
(Anfrage Herr Dimmendaal, CDU-Fraktion, vom 9. Februar 2021)
Da die Stadt Düsseldorf immer fahrradfreundlicher werden soll, es jedoch
weiterhin große Lücken im Fahrradnetz der Stadt gibt, stellt sich die BV 5 die
Frage, welche Rahmenbedingungen auf breiteren Bürgersteigen vorhanden sein
müssen, damit dort Fahrradstreifen installiert werden können?
Beispielhaft kann hier der Leuchtenberger Kirchweg betrachtet werden. Dort ist
vor einigen Jahren ein sehr breiter Bürgersteig angelegt worden, der durch den
vorhan-denen Fußgängerverkehr nicht ausgelastet ist. Auf Grund dessen ist hier
über eine nachträgliche Markierung eines Radstreifens nachzudenken.
Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte wird die Verwaltung um die
Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:
1. Welche Rahmenbedingungen müssten gegeben sein, damit auf breiteren
Bürgersteigen Fahrradstreifen installiert werden könnten?
2. Sofern diese Punkte auf den Leuchtenberger Kirchweg zutreffen, würde
die Verwaltung hier einen Fahrradweg auf dem breiten Bürgersteig
befürworten bzw. wann könnte dieser umgesetzt werden?
3. Bei welchen weiteren Bürgersteigen im St adtbezirk 5 ist unter den zu
berück-sichtigenden Voraussetzung eine nachträgliche Markierung eines
Radstreifens zu realisieren?
gez. Dominik Dimmendaal
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
BV5/036/2021
Anfrage Herr Dimmendaal, CDU-Fraktion, vom 9. Februar 2021
hier: Fahrradwege auf breiten Bürgersteigen - hier beispielhaft auf dem
Leuchtenberger Kirchweg
Frage 1:
Welche Rahmenbedingungen müssten gegeben sein, damit auf breiteren Bürgersteigen
Fahrradstreifen installiert werden könnten?
Antwort:
Für die Installation von Radfahrstreifen sind nach den Richtlinien für Stadtstraßen (RASt
06) Breiten von 1,60 m bei geringer und 2,00 m bei hoher Radverkehrsbelastung
erforderlich. Für den Gehweg ist eine Seitenraumbreite von 2,50 m einzuhalten.
Zusätzlich sind zwischen Radfahrstreifen und Parkständen Sicherheitstrennstreifen
vorgesehen. Hier ist ein Sicherheitsabstand von 0,75 m (0,50 m bei geringer
Verkehrsbelastung) bei angrenzender Fahrbahn oder angrenzendem Längsparken
notwendig. Diese Regelbreiten müssen durchgängig zur Verfügung stehen und dürfen
nur auf kurzen Abschnitten, zum Beispiel in baulichen oder umfeldbedingten Zwangs-
punkten, unterschritten werden.
Frage 2:
Sofern diese Punkte auf dem Leuchtenberger Kirchweg zutreffen, würde die Verwaltung
hier einen Fahrradweg auf dem breiten Bürgersteig befürworten bzw. wann könnte dieser
umgesetzt werden?
Antwort:
Aus Sicht der Planungsverwaltung ist eine Separation bei der vorhandenen
Verkehrsbelastung nicht notwendig. Da der Querschnitt des Leuchtenberger Kirchwegs
von maßgeblichen Engstellen geprägt und eine somit erforderliche durchgehende
Regelbreite im Seitenraum nicht vorhanden ist, wird eine Installation eines Radfahr-
streifens nicht befürwortet.
Frage 3:
Bei welchen weiteren Bürgersteigen im Stadtbezirk 5 ist unter den zu berück-
sichtigenden Voraussetzungen eine nachträgliche Markierung eines Radstreifens zu
realisieren?
Antwort:
Um das beurteilen zu können, müsste man jede Straße zuerst, unabhängig davon, wie
„überdimensional" breit der Bürgersteig ist, prüfen, ob der Querschnitt (Einhaltung der
Richtlinien etc.) eine Umsetzung überhaupt zulässt.
Unabhängig davon sind solche überbreiten Bürgersteige wie auf dem Leuchtenberger
Kirchweg eine Seltenheit und demzufolge sind auf Anhieb keine weiteren Bürgersteige
dieser Art bekannt.