Anfrage Aktenzeichen BV5/036/2021

Fahrradwege auf breiten Bürgersteigen - hier beispielhaft auf dem Leuchtenberger Kirchweg

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Leuchtenberger Kirchweg · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 10. Februar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Welche Rahmenbedingungen müssten gegeben sein, damit auf breiteren Bürgersteigen Fahrradstreifen installiert werden könnten?
  2. Sofern diese Punkte auf den Leuchtenberger Kirchweg zutreffen, würde die Verwaltung hier einen Fahrradweg auf dem breiten Bürgersteig befürworten bzw. wann könnte dieser umgesetzt werden?
  3. Bei welchen weiteren Bürgersteigen im St adtbezirk 5 ist unter den zu berück-sichtigenden Voraussetzung eine nachträgliche Markierung eines Radstreifens zu realisieren?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. Februar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV5/036/2021 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.02.2021 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirk 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 23. Februar 2021 Betrifft: Fahrradwege auf breiten Bürgersteigen - hier beispielhaft auf dem Leuchtenberger Kirchweg (Anfrage Herr Dimmendaal, CDU-Fraktion, vom 9. Februar 2021) Da die Stadt Düsseldorf immer fahrradfreundlicher werden soll, es jedoch weiterhin große Lücken im Fahrradnetz der Stadt gibt, stellt sich die BV 5 die Frage, welche Rahmenbedingungen auf breiteren Bürgersteigen vorhanden sein müssen, damit dort Fahrradstreifen installiert werden können? Beispielhaft kann hier der Leuchtenberger Kirchweg betrachtet werden. Dort ist vor einigen Jahren ein sehr breiter Bürgersteig angelegt worden, der durch den vorhan-denen Fußgängerverkehr nicht ausgelastet ist. Auf Grund dessen ist hier über eine nachträgliche Markierung eines Radstreifens nachzudenken. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte wird die Verwaltung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Welche Rahmenbedingungen müssten gegeben sein, damit auf breiteren Bürgersteigen Fahrradstreifen installiert werden könnten? 2. Sofern diese Punkte auf den Leuchtenberger Kirchweg zutreffen, würde die Verwaltung hier einen Fahrradweg auf dem breiten Bürgersteig befürworten bzw. wann könnte dieser umgesetzt werden? 3. Bei welchen weiteren Bürgersteigen im St adtbezirk 5 ist unter den zu berück-sichtigenden Voraussetzung eine nachträgliche Markierung eines Radstreifens zu realisieren? gez. Dominik Dimmendaal
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BV5/036/2021 Anfrage Herr Dimmendaal, CDU-Fraktion, vom 9. Februar 2021 hier: Fahrradwege auf breiten Bürgersteigen - hier beispielhaft auf dem Leuchtenberger Kirchweg Frage 1: Welche Rahmenbedingungen müssten gegeben sein, damit auf breiteren Bürgersteigen Fahrradstreifen installiert werden könnten? Antwort: Für die Installation von Radfahrstreifen sind nach den Richtlinien für Stadtstraßen (RASt 06) Breiten von 1,60 m bei geringer und 2,00 m bei hoher Radverkehrsbelastung erforderlich. Für den Gehweg ist eine Seitenraumbreite von 2,50 m einzuhalten. Zusätzlich sind zwischen Radfahrstreifen und Parkständen Sicherheitstrennstreifen vorgesehen. Hier ist ein Sicherheitsabstand von 0,75 m (0,50 m bei geringer Verkehrsbelastung) bei angrenzender Fahrbahn oder angrenzendem Längsparken notwendig. Diese Regelbreiten müssen durchgängig zur Verfügung stehen und dürfen nur auf kurzen Abschnitten, zum Beispiel in baulichen oder umfeldbedingten Zwangs- punkten, unterschritten werden. Frage 2: Sofern diese Punkte auf dem Leuchtenberger Kirchweg zutreffen, würde die Verwaltung hier einen Fahrradweg auf dem breiten Bürgersteig befürworten bzw. wann könnte dieser umgesetzt werden? Antwort: Aus Sicht der Planungsverwaltung ist eine Separation bei der vorhandenen Verkehrsbelastung nicht notwendig. Da der Querschnitt des Leuchtenberger Kirchwegs von maßgeblichen Engstellen geprägt und eine somit erforderliche durchgehende Regelbreite im Seitenraum nicht vorhanden ist, wird eine Installation eines Radfahr- streifens nicht befürwortet. Frage 3: Bei welchen weiteren Bürgersteigen im Stadtbezirk 5 ist unter den zu berück- sichtigenden Voraussetzungen eine nachträgliche Markierung eines Radstreifens zu realisieren? Antwort: Um das beurteilen zu können, müsste man jede Straße zuerst, unabhängig davon, wie „überdimensional" breit der Bürgersteig ist, prüfen, ob der Querschnitt (Einhaltung der Richtlinien etc.) eine Umsetzung überhaupt zulässt. Unabhängig davon sind solche überbreiten Bürgersteige wie auf dem Leuchtenberger Kirchweg eine Seltenheit und demzufolge sind auf Anhieb keine weiteren Bürgersteige dieser Art bekannt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/036/2021