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Title: 00365864.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00365864.pdf
Published Time: Wed, 08 Jan 2020 08:56:25 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV3/068/2019
Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 04.12.2019
An
den Bezirksbürgermeister
der Bezirksvertretung 3
Marko Siegesmund
Anfrage der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN …
zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 10.12.2019
Betrifft:
Genehmigungsfreie Beseitigung von Anlagen, Abbruch des Gebäudes der ehem. Tankstelle Bilker Allee 233, ehemals Vereinsheim der Brause Metzgerei Schnitzel e. V.
Anfrage
Wie verfährt die Verwaltung nach der am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Novellierung der Landesbauordnung generell, in der §62 regelt, unter welchen Umständen lediglich eine Abrissanzeige statt wie bisher eine Abrissgenehmigung notwendig ist?
Welche Dokumentation und Überwachung der Abrissvorgänge, der Kontrolle der sortenreinen Abfuhr des Abbruchguts unter Berücksichtigung der Abfallklassen und Recyclingfähigkeit, der Vorlage von Abriss- und Bodengutachten und der Genehmigung zur Lagerung von Abfall erfolgt generell für Rückbauten seitens der Verwaltung?
Infolge des Teilabrisses des Tankstellengebäudes Bilker Allee 233 befindet sich vor dem Restgebäude ein großer unsortierter Schutthaufen. Eine Sortierung nach recyclingfähigen Materialien ist nicht zu erkennen. Wie ist hier aktuell sichergestellt, - dass keine Schadstoffe (wie z. B. Asbest, Kunststoffe und Altlasten, Plastik) in die Umwelt gelangen und die Gesundheit der Anwohner*innen gefährden - sowie die notwendigen Dokumentationen, Gutachten und Genehmigungen für den Abriss unter Frage 1&2 vorgelegt wurden? - und eine sortenreine Abfuhr der Abbruchmaterialien gewährleistet ist?
Begründung:
Am 1. Januar 2019 trat die novellierte Landesbauordnung in NRW in Kraft, die auch mit Änderungen für genehmigungsfreie Bauvorhaben und der Beseitigung von Anlagen weitreichende Auswirkungen auf Düsseldorf haben. Eine der Auswirkungen zeigte sich jetzt beim Seite 2
begonnenen Abriss des Gebäudes der ehemaligen Tankstelle, Bilker Allee 233, in der auch die Belange des Dankmalschutzes eine Rolle spielen. Trotz der Anhörungsphase durfte das Gebäude abgerissen werden und steht aktuell nur wegen einer vorläufigen Eintragung in die Denkmalschutzliste unter Schutz.
Im Zuge der Änderungen der Landesbauordnung BauO §62 (3) stellen wir uns die Frage, inwiefern seitens der Investorin weiterhin eine Dokumentation und Überwachung der Abrissvorgänge vorgelegt werden muss, die sortenreine Abfuhr des Abbruchgutes unter Berücksichtigung der Abfallklassen und Recyclingfähigkeit kontrolliert und berücksichtigt wird und der Abriss- und Bodengutachten für den Rückbau vorgelegt werden müssen.
Gerade beim Teilabriss des Gebäudes der ehemaligen Tankstelle Bilker Allee 233 fällt auf, dass es anscheinend keine Vorsortierung der Abbruchmaterialien gegeben hat. Ein unsortierter Schutthaufen bestimmt das Bild. Es kann aus unserer Sicht nicht sichergestellt werden, dass keine Schadstoffe (wie z. B. Asbest, Kunststoffe und Altlasten, Plastik) in die Umwelt gelangen und die Gesundheit der Anwohner*innen gefährden. Aus diesen Fragestellungen heraus ist es für unsere Fraktion von erheblichem Interesse, wie die Verwaltung generell mit der mit Abrissvorgängen nach BauO §62 umgeht.