Anfrage Aktenzeichen BV6/048/2021

Anfrage des Herrn Daxenberger (parteilos): Anwendung der Wohnraumschutzsatzung im Bereich Zeisigweg / Am Roten Haus - Wohnungen bzw. Häuser der SWD

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Zeisigweg · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 2Dokumente 10. März 2021veröffentlicht

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Anfrage des Herrn Daxenberger (parteilos) zur Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 21. April 2021 Betrifft: Anfrage des Herrn Daxenberger (parteilos): Anwendung der Wohnraumschutzsatzung im Bereich Zeisigweg / Am Roten Haus - Wohnungen bzw. Häuser der SWD Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist es richtig, dass die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf für den o. g. Bereich Anwendung findet? 2. Falls ja, warum werden die Wohnungen bzw. Häuser nicht vermietet,

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BV6/048/2021 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 10.03.2021 Herr Daxenberger (parteilos) An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6 Frau Birgit Schentek Anfrage des Herrn Daxenberger (parteilos) zur Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 21. April 2021 Betrifft: Anfrage des Herrn Daxenberger (parteilos): Anwendung der Wohnraumschutzsatzung im Bereich Zeisigweg / Am Roten Haus - Wohnungen bzw. Häuser der SWD Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist es richtig, dass die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf für den o. g. Bereich Anwendung findet? 2. Falls ja, warum werden die Wohnungen bzw. Häuser nicht vermietet, obwohl diese seit Jahren leer stehen? 3. Wie viel Wohneinheiten sind von dem Leerstand betroffen? Begründung: Gemäß § 3 Absatz 4 der Wohnraumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf liegt eine Zweckentfremdung von Wohnraum vor, wenn länger als 6 Monate die Wohnung bzw. das Haus vermeidbar leer steht, obwohl seine Vermietbarkeit objektiv möglich ist und eine Zwischennutzung ohne größere Investitionen möglich sind (z.B. an Studenten). Auf eine Anfrage vom 16.03.2016 von mir wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass die Ein- und Zweifamilienhäuser am Zeisigweg/Am Roten Haus durch Heimfall eines Erbbaurechts mit der Düsseldorfer Bau- und Spargenossenschaft in den Bestand der SWD überführt wurden. Mit dem Eigentümer, der Stadt Düsseldorf, war seinerzeit vereinbart worden, dass diese Häuser sukzessive verkauft werden sollen und daher nicht zum Kernbestand der SWD zählen. An dieser Verfahrensweise soll auch nach Besitzübergang auf die SWW Städt. Wohnungswirtschaftsgesellschaft Düsseldorf mbH & Co. KG festgehalten werden. Daher sind für diese derzeit leerstehenden Wohnungen allenfalls Zwischennutzungen, die ohne größere Investitionen möglich sind, denkbar. Seite 2 Da stellt sich doch die Frage, ob die Stadt Düsseldorf gegen die eigene Wohnraumschutzsatzung verstößt? gez. Lothar Daxenberger Anlagen: BV6-048-2021 Antwort Anfrage Wohnraumschutzsatzung Zeisigweg
BV6-048-2021 Antwort Anfrage Wohnraumschutzsatzung Zeisigweg als Text anzeigen
Drucksache BV6/048 /2021 Antwort der Verwaltung zur Anfrage des Herrn Daxenberger (parteilos) vom 10.03.2021 Anwendung der Wohnraumschutzsatzung im Bereich Zeisigweg/Am Roten Haus - Wohnungen bzw. Häuser der SWD Das Wohnungsamt (Amt 62) beantwortet die Fragen wie folgt: Frage 1: Ist es richtig, dass die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf für den o.g. Bereich Anwendung findet? Antwort: Die Wohnraumschutzsatzung findet derzeit keine Anwendung für den o.g. Bereich. Frage 2: Falls ja, warum werden die Wohnungen bzw. Häuser nicht vermietet, obwohl diese seit Jahren leer stehen? Antwort: In fortführender Erläuterung zu Frage 1 kann zunächst bestätigt werden, dass die o.g. Häuser seit 2017 im Eigentum der SWD stehen. Nachdem festgestellt wurde, dass der zurzeit mangelhafte Zustand der Häuser nicht mehr mit einem wirtschaftlichen und zumutbaren Aufwand wiederhergestellt werden kann, werden die Häuser seitdem sukzessive zum Verkauf angeboten. Bei einem Verkauf und Bezug durch neue Eigentümer würde es sich sodann auch zukünftig nicht um schützenswerten Wohnraum im Sinne der Wohnraumschutzsatzung handeln. Sollten die Häuser nach Verkauf zukünftig wieder vermietet werden, würden die Regelungen der Wohnraumschutzsatzung bei zweckfremder Nutzung, wie z.B. bei Leerstand, wieder greifen. Frage 3: Wie viel Wohneinheiten sind von dem Leerstand betroffen? Antwort: Aktuell stehen 4 Wohneinheiten in 4 Häusern leer.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/048/2021