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BV6/048/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 10.03.2021
Herr Daxenberger (parteilos)
An
die Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 6
Frau Birgit Schentek
Anfrage des Herrn Daxenberger (parteilos)
zur Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 21. April 2021
Betrifft:
Anfrage des Herrn Daxenberger (parteilos):
Anwendung der Wohnraumschutzsatzung im Bereich Zeisigweg / Am Roten Haus
- Wohnungen bzw. Häuser der SWD
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist es richtig, dass die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf für
den o. g. Bereich Anwendung findet?
2. Falls ja, warum werden die Wohnungen bzw. Häuser nicht vermietet,
obwohl diese seit Jahren leer stehen?
3. Wie viel Wohneinheiten sind von dem Leerstand betroffen?
Begründung:
Gemäß § 3 Absatz 4 der Wohnraumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf liegt eine
Zweckentfremdung von Wohnraum vor, wenn länger als 6 Monate die Wohnung
bzw. das Haus vermeidbar leer steht, obwohl seine Vermietbarkeit objektiv
möglich ist und eine Zwischennutzung ohne größere Investitionen möglich sind
(z.B. an Studenten).
Auf eine Anfrage vom 16.03.2016 von mir wurde von der Verwaltung mitgeteilt,
dass die Ein- und Zweifamilienhäuser am Zeisigweg/Am Roten Haus durch
Heimfall eines Erbbaurechts mit der Düsseldorfer Bau- und Spargenossenschaft
in den Bestand der SWD überführt wurden.
Mit dem Eigentümer, der Stadt Düsseldorf, war seinerzeit vereinbart worden,
dass diese Häuser sukzessive verkauft werden sollen und daher nicht zum
Kernbestand der SWD zählen. An dieser Verfahrensweise soll auch nach
Besitzübergang auf die SWW Städt. Wohnungswirtschaftsgesellschaft Düsseldorf
mbH & Co. KG festgehalten werden. Daher sind für diese derzeit leerstehenden
Wohnungen allenfalls Zwischennutzungen, die ohne größere Investitionen
möglich sind, denkbar.
Seite 2
Da stellt sich doch die Frage, ob die Stadt Düsseldorf gegen die eigene
Wohnraumschutzsatzung verstößt?
gez. Lothar Daxenberger
Anlagen:
BV6-048-2021 Antwort Anfrage Wohnraumschutzsatzung Zeisigweg
BV6-048-2021 Antwort Anfrage Wohnraumschutzsatzung Zeisigweg als Text anzeigen
Drucksache BV6/048 /2021
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage des Herrn Daxenberger (parteilos)
vom 10.03.2021
Anwendung der Wohnraumschutzsatzung im Bereich Zeisigweg/Am Roten Haus -
Wohnungen bzw. Häuser der SWD
Das Wohnungsamt (Amt 62) beantwortet die Fragen wie folgt:
Frage 1:
Ist es richtig, dass die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf für den o.g.
Bereich Anwendung findet?
Antwort:
Die Wohnraumschutzsatzung findet derzeit keine Anwendung für den o.g. Bereich.
Frage 2:
Falls ja, warum werden die Wohnungen bzw. Häuser nicht vermietet, obwohl diese
seit Jahren leer stehen?
Antwort:
In fortführender Erläuterung zu Frage 1 kann zunächst bestätigt werden, dass die
o.g. Häuser seit 2017 im Eigentum der SWD stehen. Nachdem festgestellt wurde,
dass der zurzeit mangelhafte Zustand der Häuser nicht mehr mit einem
wirtschaftlichen und zumutbaren Aufwand wiederhergestellt werden kann, werden
die Häuser seitdem sukzessive zum Verkauf angeboten.
Bei einem Verkauf und Bezug durch neue Eigentümer würde es sich sodann auch
zukünftig nicht um schützenswerten Wohnraum im Sinne der
Wohnraumschutzsatzung handeln.
Sollten die Häuser nach Verkauf zukünftig wieder vermietet werden, würden die
Regelungen der Wohnraumschutzsatzung bei zweckfremder Nutzung, wie z.B. bei
Leerstand, wieder greifen.
Frage 3:
Wie viel Wohneinheiten sind von dem Leerstand betroffen?
Antwort:
Aktuell stehen 4 Wohneinheiten in 4 Häusern leer.