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BV6/083/2021
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Düsseldorf, 07.04.2021
Herr Florian Ries (BÜ90/Die Grünen)
An
die Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 6
Frau Birgit Schentek
Anfrage des Herrn Florian Ries (BÜ90/Die Grünen)
zur Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 21. April 2021
Betrifft:
Anfrage des Herrn Florian Ries (BÜ90/Die Grünen):
Schwerlastverkehr in Unterrath
Begründung:
Die Belastung Unterraths durch Schleich- und Ausweichverkehr insbesondere
von Lkw, die das Mörsenbroicher Ei umgehen wollen und stattdessen ab der
Ausfahrt Unterrath (A52) über Hamborner Straße, Unterrather Straße und
Kalkumer Straße bzw. Eckener Straße fahren, scheint zuzunehmen. Trifft dieser
Eindruck zu, hätte dies zusätzliche gesundheitliche Risiken für Bürger*innen
durch höhere Lärm- und Schadstoffbelastungen zur Folge, ebenso
wie eine erhebliche Abnutzung der Straßen.
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Liegen der Verwaltung Zahlen vor, in welchem Ausmaß Hamborner,
Unterrather, Kalkumer und Eckener Straße von Lastkraftwagen genutzt
werden bzw. wie sich die entsprechenden Verkehre in den vergangenen
Jahren entwickelt haben?
2. Wie schätzt die Verwaltung die gesundheitlichen Risiken für Bürger*innen
durch Schwerlastverkehr ein, insbesondere an den Rheinbahn -Haltestellen
„Eckener Straße" auf der Unterrather Straße sowie an der Haltestelle „An
der Piwipp", wo die wartenden Bürger*innen aus nächster Nähe
ungeschützt den Abgasen abbiegender oder an der Ampel wartender Lkw
ausgesetzt sind?
3. Welche Maßnahmen wären denkbar und durchführbar, um die
gesundheitlichen Risiken durch Schwerlastverkehr für Anwohner*innen
und Passant*innen zu verringern bzw. den Schwerlastverkehr an einer
Durchfahrt zu hindern?
Seite 2
Anlagen:
BV6-083-2021 Antwort Anfrage Schwerlastverkehr in Unterrath
BV6-083-2021 Antwort Anfrage Schwerlastverkehr in Unterrath als Text anzeigen
Drucksache BV6/083/2021
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage des Herrn Ries (BÜ90/Die Grünen)
vom 07.04.2021
Schwerlastverkehr in Unterrath
Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) beantwortet die Fragen wie folgt:
Frage 1:
Liegen der Verwaltung Zahlen vor, in welchem Ausma ß Hamborner-, Unterrather-,
Kalkumer- und Eckener Straße von Lastkraftwagen genutzt werden bzw. wie sich
diese Verkehre in den vergangenen Jahren entwickelt haben?
Antwort:
Nach den der Verwaltung vorliegenden Zählungen ist kein Lkw-Mehrverkehr auf den
benannten Straßen festzustellen. Der Schwerverkehr-Anteil beträgt auf der
Hamborner Straße 4%, auf der Unterrather und Eckener Straße jeweils 3%. Darin
beinhaltet sind auch die Linienbusse der Rheinbahn. Diese Werte sind für
innerstädtische Hauptverkehrsstraßen im unteren Bereich.
Frage 2:
Wie schätzt die Verwaltungen die gesundheitlichen Risiken für Bürger*innen durch
Schwerlastverkehr ein, insbesondere an den Rheinbahn-Haltestellen „Eckener
Straße" auf der Unterrather Straße und der Haltestelle „An der Piwipp", wo die
wartenden Bürger*innen aus nächster Nähe ungeschützt den Abgasen abbiegender
oder an den Ampeln wartender LKW ausgesetzt s ind?
Antwort:
Die Luftbelastung im Bereich der beiden Haltestellen "Eckener Straße" und "An der
Piwipp" wurde zuletzt im Rahmen der stadtweiten Berechnungen 2018 ermittelt.
Demnach lag die Stickstoffdioxid (NO₂)-Belastung an der Haltestelle "Eckener
Straße" bei 34 µg/m³ und "An der Piwipp" bei 30 µg/m³ im Jahresmittel. Der
maßgebliche Grenzwert und die entsprechende Empfehlung der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) decken sich und liegen bei 40 µg/m³. Grenzwert
und WHO-Empfehlung werden also deutlich eingehalten.
Die Feinstaub (PM10)-Belastung lag an der Haltestelle "Eckener Straße" bei 21
µg/m³ und "An der Piwipp" bei 19 µg/m³ im Jahresmittel. Der maßgebliche
Grenzwert liegt ebenfalls bei 40 µg/m³ und wurde nicht nur deutlich unterschritten,
sondern sogar nur etwa zur Hälfte ausgeschöpft. Somit liegen Belastungen vor, die
im Bereich der WHO-Empfehlung von 20 µg/m³ für das Jahresmittel von PM10
rangieren.
Tatsächlich ist davon auszugehen, dass die Luftbelastung im Jahr 2021 aufgrund von
Flottenerneuerung sowie der Maßnahmen des Luftreinhalteplans noch einmal
profitiert haben wird. Es besteht daher aus Sicht der Verwaltung kein Anlass zur
Sorge bezüglich einer Gefährdung.
Aufgrund des kurzzeitigen Aufenthaltes an einer Bushaltestelle sind aus
Verkehrslärmsicht ebenfalls keine gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten.
Dennoch wird auf Basis des im Rat beschlossenen Lärmaktionsplan III eine
Temporeduzierung auf 30 km/h von 22-06 Uhr auf der Kalkumer Straße geprüft.
Frage 3:
Welche Maßnahmen werden denkbar und durchf ührbar, um die gesundheitlichen
Risiken durch Schwerlastverkehr für Anwohner*innen und Passant*innen zu
verringern bzw. den Schwerlastverkehr an einer Durchfahrt zu hindern?
Antwort:
Die genannten Straßen sind alles Hauptverkehrsstraßen und somit grundsätzlich für
die Aufnahme von Schwerlastverkehren geeignet. Aus den genannten Gründen
besteht kein Handlungsbedarf für straßenverkehrsrechtliche Eingriffe.