Informationen zur Nutzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes - Anfrage von Frau Sieghart-Edel (SPD-Fraktion) -
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Anfrage“
1. Sind die Schulen darüber unterrichtet, dass Nachhilfemöglichkeiten für Schüler, die auf Grund der Pandemie Lernrückstände aufweisen, nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz bezahlt werden können?
2. Ist sichergestellt, dass die Schulen diese Informationen an die Eltern, bzw. Sorgeberechtigten weitergeben?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Wie der Berichterstattung in den Medien zu entnehmen war, können Nachhilfe für betroffene Schüler aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert werden; dieses ist aber nicht allen Erziehungsberechtigten bekannt. Insbesondere stellen wohl auch die Antragsformalitäten eine große Hürde dar.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. Juni 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 10
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/121/2021