Anfrage Aktenzeichen BV10/121/2021

Informationen zur Nutzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes - Anfrage von Frau Sieghart-Edel (SPD-Fraktion) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Wilhelm-Kreis-Straße 2 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Juni 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

1. Sind die Schulen darüber unterrichtet, dass Nachhilfemöglichkeiten für Schüler, die auf Grund der Pandemie Lernrückstände aufweisen, nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz bezahlt werden können?

2. Ist sichergestellt, dass die Schulen diese Informationen an die Eltern, bzw. Sorgeberechtigten weitergeben?

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Wie der Berichterstattung in den Medien zu entnehmen war, können Nachhilfe für betroffene Schüler aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert werden; dieses ist aber nicht allen Erziehungsberechtigten bekannt. Insbesondere stellen wohl auch die Antragsformalitäten eine große Hürde dar.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. Juni 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00414421.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00414421.pdf Published Time: Tue, 08 Jun 2021 07:28:03 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV10/121/2021 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 08.06.2021 Christiane Sieghart-Edel (SPD-Fraktion) der Bezirksvertretung10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 22.06.2021 Betrifft: Informationen zur Nutzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes - Anfrage von Frau Sieghart-Edel (SPD-Fraktion) - Anfrage: 1. Sind die Schulen darüber unterrichtet, dass Nachhilfemöglichkeiten für Schüler, die auf Grund der Pandemie Lernrückstände aufweisen, nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz bezahlt werden können? 2. Ist sichergestellt, dass die Schulen diese Informationen an die Eltern, bzw. Sorgeberechtigten weitergeben? 3. Wie kommt die Kommune ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach Sorgeberechtigte nicht nur zu informieren, sondern ihnen auch bei den Antragsformalitäten zu helfen? Begründung: Wie der Berichterstattung in den Medien zu entnehmen war, können Nachhilfe für betroffene Schüler aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert werden; dieses ist aber nicht allen Erziehungsberechtigten bekannt. Insbesondere stellen wohl auch die Antragsformalitäten eine große Hürde dar. Von daher besteht Interesse zu erfahren, ob und wie Erziehungsberechtige in Düsseldorf informiert werden und wie sie Hilfestellungen erhalten.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/121/2021