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BV6/147/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 26.08.2020
Birgit Schentek (CDU)
Gerhard Peters (CDU)
SPD-Fraktion
Karsten Körner (FDP)
Lothar Daxenberger (DIE LINKE)
Rolf Wieroszewsky (parteilos)
An
den Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 6
Herrn Ralf Thomas
Interfraktionelle Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 9. September 2020
Betrifft:
Interfraktionelle Anfrage:
Tempo 40 auf der Straße "Am Röttchen"
Begründung:
Die Bezirksvertretung 6 hat mehrfach den Wunsch geäussert, auf der Straße
«Am Röttchen» Tempo 30 einzurichten. Zuletzt geschah dies mit dem
einstimmig beschlossenen Antrag 176/ 137/2018. Die Verwaltung hat auch
diesen Antrag abgelehnt, ohne auf die Argumente, die in der Begründung zu
diesem Antrag angeführt wurden, einzugehen. In einem Gespräch zwischen dem
damaligen Leiter des Amtes für Verkehrsmanagements Herrn Pähler und dem
Bezirksbürgermeister Ralf Thomas, versprach Herr Pähler, wenigstens Tempo 40
auf der Straße «Am Röttchen» wohlwollend zu prüfen.
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten folgende Fragen zu
beantworten:
1. Ist die Prüfung mittlerweile erfolgt?
2. Wenn ja, wie ist das Ergebnis dieser Prüfung?
Die letzten Anträge der Bezirksvertretung 6 zur Reduzierung des Tempolimits
von zurzeit 50 km/h auf 30 km/h wurden immer abgelehnt mit dem Hinweis, es
gibt keine besonderen Gefahrenquellen. Nun hat sich die Situation Am Röttchen
verändert. Die Petruskirche ist das neue Gemeindezentrum der evangelischen
Kirchengemeinde Unterrath/Lichtenbroich. Ein Pflegezentrum der Graf-Recke-
Stiftung ist im ehemaligen Gemeindehaus gegenüber der Petruskirche
entstanden.
Viele Menschen besuchen die Kirche und die Pflegeeinrichtung, in der auch
Pflegetagesplätze vorhanden sind. Für den Schutz all dieser Besucher und auch
für die Anwohner ist ein Tempolimit unerlässlich.
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Die Rheinbahn hat in der Nähe der Kirche Haltestellen für Bus und Bahn, die von
Bürgern aller Altersklassen genutzt werden. Hier ist der Schutz aller Rheinbahn-
nutzer und Anwohner wichtiger, als das PKW-Fahrer und Busse wenige
Sekunden schneller sind. Im Verlauf der Straße befindet sich auch der zweite
Eingang zum Unterrather Friedhof. In der Nähe dieses Eingangs sind auf beiden
Seiten Bushaltestellen und die Überquerung der Straße ist nicht immer
gefahrlos, denn ältere Besucher des Friedhofes sind nicht mehr so schnell und
können oft den herannahenden Verkehr nicht richtig einschätzen. Auch an dieser
Stelle ist der Schutz der Bürger wichtiger als schneller Verkehr. Die Rheinbahn
muss an vielen Stellen in der Stadt (und im Umland) durch Straßen fahren, in
denen es ein Tempolimit gibt. Warum ist dies im Stadtbezirk 6 nicht möglich?
gez. Ralf Thomas gez. Birgit Schentek gez. Gerhard Peters
gez. Gerald Helmke gez. Karsten Körner gez. Lothar
Daxenberger
gez. Rolf Wieroszewsky
Anlagen:
BV6-147-2020 Antwort Anfrage Interfrak Tempo 40 Am Röttchen
BV6-147-2020 Antwort Anfrage Interfrak Tempo 40 Am Röttchen als Text anzeigen
Drucksache BV6/147/2020
Antwort der Verwaltung
zur Interfraktionellen Anfrage
vom 26. August 2020
Tempo 40 auf der Straße Am Röttchen
Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) beantwortet die Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Ist die Prüfung mittlerweile erfolgt?
Antwort:
Die Überprüfung der straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten einer Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Straße Am Röttchen ist mittlerweile
abgeschlossen.
Frage 2:
Wenn ja, wie ist das Ergebnis dieser Prüfung?
Antwort:
Auf Basis der erneuten Behandlung der Thematik 2021 im Anregungs- und
Beschwerdeausschuss sowie im Ordnungs - und Verkehrsausschuss besteht nach
abschließender Prüfung die straßenverkehrsrechtliche Möglichkeit, im Bereich der
Seniorenunterkunft Am Röttchen 3 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h
herabzusetzen.
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt in Kürze zwischen Unterrather Straße und
Mecklenburger Weg. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
40km/h hat aus Sicht der Verwaltung keine positive Wirkung auf die
Verkehrssicherheit und wird deshalb für die Straße Am Röttchen nicht empfohlen.
Das Geschwindigkeitsniveau wird, wie schon mitgeteilt, durch die erneute Aufstellung
einer Geschwindigkeitsanzeigetafel ermittelt und der Bezirksvertretung 6 nach
Auswertung mitgeteilt.