Anfrage Aktenzeichen BV2/096/2020

Kreuzung Dorotheen-/Birken-/Flurstraße - Anfrage der CDU-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Flurstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 10. Juni 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie viele Unfälle gab es an der o.g. Kreuzung in den letzten 5 Jahren (Bitte aufschlüsseln nach Unfallbeteiligten: KFZ, ÖPNV, Fahrradfahrer, E-Scooter-Fahrer, Fußgänger, Sonstige)?
  2. Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Verkehrsbereich als Unfallschwerpunkt?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

In der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 26.05.2020 wurde uns die Verwaltungsvorlage OVA/057/2020 zur Anhörung gegeben. Diese sieht vor, die Abbiegemöglichkeit von der Dorotheenstraße stadtauswärts links in die Birkenstraße für den motorisierten Individualverkehr zu verbieten. Dazu haben wir fraktionsübergreifend Ablehnung geäußert, da dann auf dem langen Stück des Lastrings nach der Erkrather Straße stadtauswärts in Richtung Norden bis zur Ackerstraße keine Linksabbiegemöglichkeit für den motorisierten Individualverkehr vorhanden wäre.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. Juni 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00381646.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00381646.pdf Published Time: Wed, 10 Jun 2020 07:16:45 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV2/096/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.06.2020 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Dr. Uwe Wagner Betrifft: Kreuzung Dorotheen-/Birken-/Flurstraße - Anfrage der CDU-Fraktion Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Unfälle gab es an der o.g. Kreuzung in den letzten 5 Jahren (Bitte aufschlüsseln nach Unfallbeteiligten: KFZ, ÖPNV, Fahrradfahrer, E-Scooter-Fahrer, Fußgänger, Sonstige)? 2. Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Verkehrsbereich als Unfallschwerpunkt? 3. Ist die o.g. Kreuzung nach den unter 2. beantworteten Maßstäben als Unfallschwerpunkt zu bezeichnen? Sachdarstellung: In der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 26.05.2020 wurde uns die Verwaltungsvorlage OVA/057/2020 zur Anhörung gegeben. Diese sieht vor, die Abbiegemöglichkeit von der Dorotheenstraße stadtauswärts links in die Birkenstraße für den motorisierten Individualverkehr zu verbieten. Dazu haben wir fraktionsübergreifend Ablehnung geäußert, da dann auf dem langen Stück des Lastrings nach der Erkrather Straße stadtauswärts in Richtung Norden bis zur Ackerstraße keine Linksabbiegemöglichkeit für den motorisierten Individualverkehr vorhanden wäre. Der Vorlage war allerdings nicht zu entnehmen, ob es sich bei der o.g. Kreuzung überhaupt um einen Unfallschwerpunkt handelt, der eine Handlungsnotwendigkeit an dieser Stelle impliziert. gez. Achim Graf gez. Harald Neuhaus Fraktionsvorsitzender Seite 2
Beantwortung BV2 096 2020 Kreuzung Dorotheen Birken Flurstraße als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00385578.pdf Published Time: Fri, 21 Aug 2020 07:41:36 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Seite 1 von 1 TOP Sitzung: 01.09.2020 Drucksache BV2/096/2020 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.06.2020 Kreuzung Dorotheen-/Birken-/Flurstraße - Anfrage der CDU-Fraktion ## Frage 1: Wie viele Unfälle gab es an der o.g. Kreuzung in den Letzten 5 Jahren (Bitte aufschlüsseln nach Unfallbeteiligten: KFZ, ÖPNV, Fahrradfahrer, E-Scooter-Fahrer, Fußgänger, Sonstige)? Antwort zu Frage 1: An der o.g. Kreuzung ereigneten sich im Zeitraum vom 01.01.2015 – 31.05.2020 insgesamt 189 Unfälle. An den Unfällen waren - 348 KFZ - 10 ÖPNV - 9 Krad - 7 Radfahrer - 1 Fußgänger - 4 Sonstige beteiligt. ## Frage 2: Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Verkehrsbereich als Unfallschwerpunkt? # Antwort zu Frage 2: Die Identifikation von Unfallhäufungsstellen richtet sich nach festgelegten Grenzwerten für Verkehrsunfälle, die sich in einem Zeitraum von längstens einem bzw. drei Kalenderjahren ereignet haben. Für das Erkennen von unfallauffälligen Bereichen wird von der Polizei ein besonderes Augenmerk auf Unfälle mit Getöteten, schwerem Personenschaden aber auch auf Unfälle mit leichtem Personenschaden oder schwerem Sachschaden gelegt. Auch ist in der weiteren Betrachtung des unfallauffälligen Bereichs der durchschnittliche tägliche Verkehr zu berücksichtigen. Frage 3: Ist die o.g. Kreuzung nach den unter 2. beantworteten Maßstäben als Unfallschwerpunkt zu bezeichnen? Antwort zu Frage 3: Ja. Die Kreuzung wird in der nächsten Sitzung der Unfallkommission behandelt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/096/2020