Anfrage Aktenzeichen BV7/368/2020

Landesfördermittel für die Heyestraße - Anfrage der CDU-Fraktion -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

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Heyestraße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. November 2020veröffentlicht

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Title: Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Meyer URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00405934.pdf Published Time: Mon, 22 Mar 2021 11:08:13 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage 1 zu Vorlage BV7/368/2020 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 23.03.2021 Landesfördermittel für die Heyestraße Anfrage der CDU-Fraktion # Frage 1:

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Title: 00392138.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00392138.pdf Published Time: Mon, 16 Nov 2020 09:34:22 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV7/368/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.11.2020 CDU-Fraktion Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 01.12.2020 Betrifft: Landesfördermittel für die Heyestraße - Anfrage der CDU-Fraktion - Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wofür plant die Verwaltung die Landesfördermittel in Höhe von 41.432,00 Euro für den Konzentrationsbereich Heyestraße Süd einzusetzen? 2. Ist es geplant, weitere Fördermittel für den Stadtbezirk 7 bis zum 30. April 2021 zu beantragen? 3. Wenn ja, für welche Bereiche sollen Förderanträge gestellt werden? Sachdarstellung: Die Landesregierung NRW hat am 09.07.2020 Landesmittel in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffene Städte und Gemeinden zu unterstützen. Hiervon wurden 40 Millionen Euro zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in NRW bereits bewilligt. Für den Konzentrationsbereich Heyestraße Süd wurden erfreulicherweise auf Antrag Fördermittel in Höhe von 41.432,00 Euro bewilligt. Den Gemeinden ist freigestellt, wie die Fördermittel eingesetzt werden. Möglich sind z.B. Anmietungen von Ladenlokalen oder Verhandlungen mit Eigentümern von Einzelhandelsimmobilien. Aus dem Sofortprogramm stehen weitere 30 Millionen zur Verfügung. Die Frist für die Vorlage der Förderanträge wurde auf den 30.04.2021 verlängert. Es wäre begrüßenswert, wenn für den Stadtbezirk 7 noch weitere Förderanträge gestellt werden würden. gez.: Natascha Neunzig Seite 2
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Title: Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Meyer URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00405934.pdf Published Time: Mon, 22 Mar 2021 11:08:13 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 6.3 Anlage 1 zu Vorlage BV7/368/2020 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 23.03.2021 Landesfördermittel für die Heyestraße Anfrage der CDU-Fraktion # Frage 1: Wofür plant die Verwaltung die Landesfördermittel in Höhe von 41.432,00 Euro für den Konzentrationsbereich Heyestraße Süd einzusetzen? Antwort: Am 13.11.2020 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleich-stellung des Landes Nordrhein-Westfalen die Programmbewilligung veröffentlicht. Seitdem steht fest, dass die Heyestraße-Süd zusammen mit der Graf-Adolf-Straße/ Friedrichstraße sowie der Gumbertstraße in das „Sofortprogramm zur Stärkung unse-rer Innenstädte und Zentren“, das am 9.7.2020 aufgelegt wurde, aufgenommen worden sind. Die Bewilligungsbescheide liegen allerdings noch nicht vor. Es ist geplant, für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren leerstehende Laden-lokale mit maximal 300 m² Verkaufsfläche anzumieten. Durch die Förderung des Landes NRW ist es möglich, Ladenlokale zu vergünstigten Mietpreisen an kreative und innovative Nutzungen aus den Bereichen Handel, Gastronomie, Kultur, Kunst und Dienstleistung zu vermitteln. Frage 2: Ist es geplant, weitere Fördermittel für den Stadtbezirk 7 bis zum 30. April 2021 zu beantragen? Antwort: In der Programmbewilligung weist Frau Ministerin Ina Scharrenbach darauf hin, dass aus dem unverändert geltenden Förderaufruf vom 09.07.2020 Restmittel in Höhe von 30 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Bis zum 30.4.2021 besteht die Möglich-keit weitere Förderantrage zu stellen, um so auf Entwicklungen zu reagieren, die sich aktuell ergeben. Diese neue Möglichkeit wird derzeit durch das Stadtplanungsamt geprüft und grund-sätzlich als gute Option eingestuft. Frage 3: Wenn ja, für welche Bereiche sollen Förderanträge gestellt werden? Antwort: Derzeit ist vorgesehen, für die bereits im Sofortprogramm aufgenommenen Zentren Graf-Adolf-Straße/Friedrichstraße, Gumbertstraße und Heyestraße-Süd weitere För-derzugänge zu prüfen. Ziel ist es, die Mittel zu bündeln und auf diese Zentren zu konzentrieren, um so größtmögliche Effekte erzielen zu können. Ausschlaggebend für die Auswahl der Zentren war neben der Einstufung des Hand-lungsbedarfes in den Zentren und der Versorgungsfunktionen der Zentren (mindes-tens ein kleines Stadtteilzentrum) auch die Zuordnung zu einem Handlungsraum der integrierten Quartiersentwicklung. Daher ist die Antragstellung für ein weiteres Zent-rum im Stadtbezirk 7 nicht vorgesehen.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/368/2020