Anfrage Aktenzeichen BV5/089/2021

Mehrgenerationencampus Kaiserswerth - Entwicklungsmöglichkeiten der Grundschule Kaiserswerth

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Leuchtenberger Kirchweg 13 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 14. April 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie beurteilt die Verwaltung den zukünftigen Raumbedarf der Grundschule Kaiserswerth, und zwar unter quantitativen Aspekten (auch mit Blick auf die möglichen neuen Baugebiete), aber auch unter qualitativen Aspekten, wie beispielsweise Inklusion und Barrierefreiheit und Sport- und Bewegungsflächen?
  2. Was sind gene relle Kriterien für die Standortwahl einer neuen Grundschule, wie Grundstücksgröße, Nutzflächen im Gebäude und die verkehrliche Erreichbarkeit?
  3. Schätzt die Verwaltung den Bereich "nördlich Kalkumer Schlossallee" als grundsätzlich überlegenswert zur Verlage rung der Grundschule Kaiserswerth?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. April 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV5/089/2021 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.04.2021 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 27. April 2021 Betrifft: Mehrgenerationencampus Kaiserswerth - Entwicklungsmöglichkeiten der Grundschule Kaiserswerth (Anfrage Frau Gelbke-Mößmer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 14. April 2021) Die städtische Gemeinschaftsgrundschule Kaiserswerth, Fliednerstr. 32, befindet sich in einem Gebäude von 1914 (zuletzt wurde im Jahr 1991 die Aula renoviert) im historischen Ortskern Kaiserswerths. Die Bring- und Holverkehre der Schule - insbesondere in den Morgenstunden - sind trotz großer Bemühungen von Verwaltung und Politik nicht ausreichend gut gelöst. Die Kooperation von Bündnis 90/Die Grünen und CDU hat den Bereich nördlich der Kalkumer Schlossallee als einen Projektstandort für einen "Mehrgenera - tionencampus" in die gemeinsame Kooperationsvereinbarung aufgenommen. Bereits am 07.07.2016 wurde ein Ratsbeschluss (40/64/2016) für den Bau einer Gesamtschule in dem Bereich des geplanten Mehrgenerationencampus gefasst. Das Projekt Mehrgenerationen Campus birgt nunmehr die Chance, dieses Gebiet - gemeinsam mit der geplanten Gesamtschule und dem bereits vorhandenen Fliedner Gymnasium - als neues Schulzentrum für Kaiserswerth zu betrachten und im Rahmen dessen auch die Kaiserswerther Grundschule dorthin z u verlagern. So könnte in räumlicher Nähe mit einem Kindergarten und innovativen Formen von Altenwohnen ein generationenübergreifendes Zusammenleben verwirklicht werden und so neue Formen der Interaktion zwischen "Jung und Alt" ermöglichen. Neben möglichen gemeinsamen Aktivitäten könnten z.B. Räumlichkeiten gemeinsam genutzt werden; all dies führt zur Schaffung von betriebswirtschaftlichen und sozialen Synergien gleichermaßen. Neben den sozialen Aspekten des generationsübergreifenden Zusammenlebens und Mite inanders sowie der gemeinschaftlichen Nutzung von Sportflächen, Aulen, Mehrzweck- und Veranstaltungsräumen, Mensa etc.) würde eine Verlagerung der Grundschule auch zu einer verkehrlichen Entlastung des Kaiserswerther Zentrums führen. Darüber hinaus würde d ie Verlagerung der Grundschule Kaiserswerth Raumkapazitäten im Ortskern Kaiserswerths schaffen, die zukünftig zur Nutzung für kulturelle Zwecke gesichert werden sollten, um diese neuen freien Räume der Kaiserswerther Bevölkerung zugänglich zu machen. So wä ren erweiterte Seite 2 museale oder Ausstellungszweck denkbar, die Erweiterung des Musik - schulangebotes der Clara-Schumann-Musikschule; Schaffung von Atelier- oder Proberäumen, Nutzung für Theater - und Konzertveranstaltungen (Open -Air), Räume für VHS Schulungen, o der andere kulturelle Zwecke möglich. Damit würde eine stärkere Besucher*innenfrequenz in Kaiserswerth generiert werden können, insbesondere in den Nachmittags - und Abendstunden und an den Wochenenden, zu Zeiten also, in denen der heutige Schulbetrieb ruht. Die Entscheidung über eine Grundschulverlagerung darf nicht einfach per Mehrheitsbeschluss in der Bezirksvertretung getroffen werden. Es sind schulfachliche Aspekte und die Menschen im Bezirk in eine ergebnisoffene Diskussion darüber einzubeziehen. Der D iskussionsprozess muss transparent sein. Zur Ermittlung der fachlichen Aspekte und um die generelle Sinnhaftigkeit einer solchen Idee zu klären, bitte ich daher um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie beurteilt die Verwaltung den zukünftigen Raumbedarf der Grundschule Kaiserswerth, und zwar unter quantitativen Aspekten (auch mit Blick auf die möglichen neuen Baugebiete), aber auch unter qualitativen Aspekten, wie beispielsweise Inklusion und Barrierefreiheit und Sport- und Bewegungsflächen? 2. Was sind gene relle Kriterien für die Standortwahl einer neuen Grundschule, wie Grundstücksgröße, Nutzflächen im Gebäude und die verkehrliche Erreichbarkeit? 3. Schätzt die Verwaltung den Bereich "nördlich Kalkumer Schlossallee" als grundsätzlich überlegenswert zur Verlage rung der Grundschule Kaiserswerth? gez. Claudia Gelbke-Mößmer
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BV5/089/2021 Anfrage Frau Gelbke-Mößmer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 14. April 2021 hier: Mehrgenerationencampus Kaiserswerth - Entwicklungsmöglichkeiten der Grundschule Kaiserswerth Frage 1: Wie beurteilt die Verwaltung den zukünftigen Raumbedarf der Grundschule Kaiserswerth, und zwar unter quantitativen Aspekten (auch mit Blick auf die möglichen neuen Baugebiete), aber auch unter qualitativen Aspekten, wie beispielsweise Inklusion und Barrierefreiheit und Sport- und Bewegungsflächen? Antwort: Die GGS Kaiserswerth ist vierzügig festgelegt. Aktuell sind in allen vier Jahrgangsstufen je drei Klassen gebildet. Die Schülerzahlprognosen, die die kurz- bis mittelfristigen Baugebiete mitberücksichtigen, bewegen sich ebenfalls durchgängig im Rahmen der Dreizügigkeit. Insofern ist aus quantitativer Sicht kein erhöhter Raumbedarf für die GGS Kaiserswerth gegeben. Die Räumlichkeiten sind, trotz Abgabe zahlreicher Räume an die städtische Clara- Schumann-Musikschule sowie an das Heimatmuseum, in einem ausreichend großen Umfang vorhanden, sodass bei Bedarf auch die genehmigte Vierzügigkeit umsetzbar wäre. Es gibt eine auskömmliche Anzahl an Klassen-, OGS-, Fach- und Mehrzweckräumen sowie eine Reihe kleinerer Räume, die als Ruheräume und/oder zur Differenzierung genutzt werden können. Zudem gibt es eine Aula und großzügig gestaltete Außenanlagen. Frage 2: Was sind generelle Kriterien für die Standortwahl einer neuen Grundschule, wie Grundstücksgröße, Nutzflächen im Gebäude und die verkehrliche Erreichbarkeit? Antwort: Ein wesentliches Kriterium für die Standortwahl einer neuen Grundschule ist die Wohnortnähe der potentiellen Schüler*innen. Um insbesondere bei Grundschulen die Wege kurz zu halten, sollte eine Grundschule dort liegen, wo der Bedarf gegeben ist. Ein potentielles Grundstück muss so bebaubar sein, dass die Anforderungen der Schulbauleitlinie im Gebäude umgesetzt werden können und ein nicht bebauter Außenraum von circa fünf Quadratmetern pro Schüler*in vorgehalten wird. Die Verkehrssituation wird in jedem Bauvorhaben mit betrachtet, wobei durch das Kernkriterium der Wohnortnähe eine Erreichbarkeit, potentiell mehrheitlich sogar zu Fuß, immer gegeben ist. Frage 3: Schätzt die Verwaltung den Bereich "nördlich Kalkumer Schlossallee" als grundsätzlich überlegenswert zur Verlagerung der Grundschule Kaiserswerth? Antwort: Die Verwaltung wird die Entwicklung im Bereich "Nördlich Kalkumer Schlossallee" auch mit Blick auf die Grundschulkapazitäten verfolgen. Es bestehen dabei aktuell jedoch keine Indizien, die eine Verlagerung der GGS Kaiserswerth in den Bereich "Nördlich Kalkumer Schlossallee" sinnvoll erscheinen lassen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/089/2021