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BV5/089/2021
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 14.04.2021
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 27. April 2021
Betrifft:
Mehrgenerationencampus Kaiserswerth - Entwicklungsmöglichkeiten der
Grundschule Kaiserswerth
(Anfrage Frau Gelbke-Mößmer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 14. April
2021)
Die städtische Gemeinschaftsgrundschule Kaiserswerth, Fliednerstr. 32, befindet
sich in einem Gebäude von 1914 (zuletzt wurde im Jahr 1991 die Aula renoviert)
im historischen Ortskern Kaiserswerths. Die Bring- und Holverkehre der Schule
- insbesondere in den Morgenstunden - sind trotz großer Bemühungen von
Verwaltung und Politik nicht ausreichend gut gelöst.
Die Kooperation von Bündnis 90/Die Grünen und CDU hat den Bereich nördlich
der Kalkumer Schlossallee als einen Projektstandort für einen "Mehrgenera -
tionencampus" in die gemeinsame Kooperationsvereinbarung aufgenommen.
Bereits am 07.07.2016 wurde ein Ratsbeschluss (40/64/2016) für den Bau einer
Gesamtschule in dem Bereich des geplanten Mehrgenerationencampus gefasst.
Das Projekt Mehrgenerationen Campus birgt nunmehr die Chance, dieses Gebiet
- gemeinsam mit der geplanten Gesamtschule und dem bereits vorhandenen
Fliedner Gymnasium - als neues Schulzentrum für Kaiserswerth zu betrachten
und im Rahmen dessen auch die Kaiserswerther Grundschule dorthin z u
verlagern. So könnte in räumlicher Nähe mit einem Kindergarten und
innovativen Formen von Altenwohnen ein generationenübergreifendes
Zusammenleben verwirklicht werden und so neue Formen der Interaktion
zwischen "Jung und Alt" ermöglichen. Neben möglichen gemeinsamen
Aktivitäten könnten z.B. Räumlichkeiten gemeinsam genutzt werden; all dies
führt zur Schaffung von betriebswirtschaftlichen und sozialen Synergien
gleichermaßen. Neben den sozialen Aspekten des generationsübergreifenden
Zusammenlebens und Mite inanders sowie der gemeinschaftlichen Nutzung von
Sportflächen, Aulen, Mehrzweck- und Veranstaltungsräumen, Mensa etc.) würde
eine Verlagerung der Grundschule auch zu einer verkehrlichen Entlastung des
Kaiserswerther Zentrums führen.
Darüber hinaus würde d ie Verlagerung der Grundschule Kaiserswerth
Raumkapazitäten im Ortskern Kaiserswerths schaffen, die zukünftig zur Nutzung
für kulturelle Zwecke gesichert werden sollten, um diese neuen freien Räume
der Kaiserswerther Bevölkerung zugänglich zu machen. So wä ren erweiterte
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museale oder Ausstellungszweck denkbar, die Erweiterung des Musik -
schulangebotes der Clara-Schumann-Musikschule; Schaffung von Atelier- oder
Proberäumen, Nutzung für Theater - und Konzertveranstaltungen (Open -Air),
Räume für VHS Schulungen, o der andere kulturelle Zwecke möglich. Damit
würde eine stärkere Besucher*innenfrequenz in Kaiserswerth generiert werden
können, insbesondere in den Nachmittags - und Abendstunden und an den
Wochenenden, zu Zeiten also, in denen der heutige Schulbetrieb ruht.
Die Entscheidung über eine Grundschulverlagerung darf nicht einfach per
Mehrheitsbeschluss in der Bezirksvertretung getroffen werden. Es sind
schulfachliche Aspekte und die Menschen im Bezirk in eine ergebnisoffene
Diskussion darüber einzubeziehen. Der D iskussionsprozess muss transparent
sein. Zur Ermittlung der fachlichen Aspekte und um die generelle Sinnhaftigkeit
einer solchen Idee zu klären, bitte ich daher um die Beantwortung folgender
Fragen:
1. Wie beurteilt die Verwaltung den zukünftigen Raumbedarf der
Grundschule Kaiserswerth, und zwar unter quantitativen Aspekten (auch
mit Blick auf die möglichen neuen Baugebiete), aber auch unter
qualitativen Aspekten, wie beispielsweise Inklusion und Barrierefreiheit
und Sport- und Bewegungsflächen?
2. Was sind gene relle Kriterien für die Standortwahl einer neuen
Grundschule, wie Grundstücksgröße, Nutzflächen im Gebäude und die
verkehrliche Erreichbarkeit?
3. Schätzt die Verwaltung den Bereich "nördlich Kalkumer Schlossallee" als
grundsätzlich überlegenswert zur Verlage rung der Grundschule
Kaiserswerth?
gez. Claudia Gelbke-Mößmer
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
BV5/089/2021
Anfrage Frau Gelbke-Mößmer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 14. April
2021
hier: Mehrgenerationencampus Kaiserswerth - Entwicklungsmöglichkeiten
der Grundschule Kaiserswerth
Frage 1:
Wie beurteilt die Verwaltung den zukünftigen Raumbedarf der Grundschule Kaiserswerth,
und zwar unter quantitativen Aspekten (auch mit Blick auf die möglichen neuen
Baugebiete), aber auch unter qualitativen Aspekten, wie beispielsweise Inklusion und
Barrierefreiheit und Sport- und Bewegungsflächen?
Antwort:
Die GGS Kaiserswerth ist vierzügig festgelegt. Aktuell sind in allen vier Jahrgangsstufen
je drei Klassen gebildet. Die Schülerzahlprognosen, die die kurz- bis mittelfristigen
Baugebiete mitberücksichtigen, bewegen sich ebenfalls durchgängig im Rahmen der
Dreizügigkeit. Insofern ist aus quantitativer Sicht kein erhöhter Raumbedarf für die GGS
Kaiserswerth gegeben.
Die Räumlichkeiten sind, trotz Abgabe zahlreicher Räume an die städtische Clara-
Schumann-Musikschule sowie an das Heimatmuseum, in einem ausreichend großen
Umfang vorhanden, sodass bei Bedarf auch die genehmigte Vierzügigkeit umsetzbar
wäre. Es gibt eine auskömmliche Anzahl an Klassen-, OGS-, Fach- und
Mehrzweckräumen sowie eine Reihe kleinerer Räume, die als Ruheräume und/oder zur
Differenzierung genutzt werden können. Zudem gibt es eine Aula und großzügig
gestaltete Außenanlagen.
Frage 2:
Was sind generelle Kriterien für die Standortwahl einer neuen Grundschule, wie
Grundstücksgröße, Nutzflächen im Gebäude und die verkehrliche Erreichbarkeit?
Antwort:
Ein wesentliches Kriterium für die Standortwahl einer neuen Grundschule ist die
Wohnortnähe der potentiellen Schüler*innen. Um insbesondere bei Grundschulen die
Wege kurz zu halten, sollte eine Grundschule dort liegen, wo der Bedarf gegeben ist. Ein
potentielles Grundstück muss so bebaubar sein, dass die Anforderungen der
Schulbauleitlinie im Gebäude umgesetzt werden können und ein nicht bebauter
Außenraum von circa fünf Quadratmetern pro Schüler*in vorgehalten wird. Die
Verkehrssituation wird in jedem Bauvorhaben mit betrachtet, wobei durch das
Kernkriterium der Wohnortnähe eine Erreichbarkeit, potentiell mehrheitlich sogar zu Fuß,
immer gegeben ist.
Frage 3:
Schätzt die Verwaltung den Bereich "nördlich Kalkumer Schlossallee" als grundsätzlich
überlegenswert zur Verlagerung der Grundschule Kaiserswerth?
Antwort:
Die Verwaltung wird die Entwicklung im Bereich "Nördlich Kalkumer Schlossallee" auch
mit Blick auf die Grundschulkapazitäten verfolgen. Es bestehen dabei aktuell jedoch
keine Indizien, die eine Verlagerung der GGS Kaiserswerth in den Bereich "Nördlich
Kalkumer Schlossallee" sinnvoll erscheinen lassen.