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Title: 00448792.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00448792.pdf
Published Time: Mon, 09 May 2022 08:57:36 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/096/2022
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 08.05.2022
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 24. Mai 2022
Betrifft:
Nutzungsänderung und Neubebauung des ehemaligen Marienkrankenhauses in
Kaiserswerth
(Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 8. Mai 2022)
Die Um - und Neubauten auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses
in Kaiserswerth umfassen, den Abbildungen des Projektträgers folgend
(https://kueppers -living.de/marienkrankenhaus -duesseldorf.php), mehrere
Gebäude und auch bislang unbebaute Flächen. Für Kaiserswerth hat dieses
Projekt eine städtebauliche und auch stadtgesellschaftliche Bedeutung, denn es
werden ein neues Gemeindezentrum mit Veranstaltungssaal, eine Tiefgarage und
mehrere Wohnungen errichtet, so zumindest das Ergebnis eines nicht
öffentlichen Wettbewerbs, an dem die Verwaltung mitgewirkt hatte. Der
Bezirksvertretung 5 wurde im Oktober 2021 der Bauantrag für den Umbau des
Antoniushauses in ein Gemeindezentrum vorgelegt (BV5/176/2021). Weitere
Vorlagen zur Nutzungsänderung und Neubebauung gab es bislang nicht, obwohl
die Verwaltung am seinerzeit durchgeführten Wettbewerb beteiligt war.
Der Umbau des Antoniushauses wurde aufgenommen, so dass der Baubeginn
der weiteren Umnutzungen und Neubauten wohl bald auf sich folgen lässt. In der
vorgenannten Vorlage zum Umbau des Antoniushauses hieß es, dass
"satzungsgeschützte Bäume nicht betroffen" sind. Was für den Umbau des
Antoniushauses einleuchtend ist, kann für die noch ausstehenden
Baumaßnahmen anders sein. Namens der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann wird die Verwaltung die Planungen auf dem Areal des ehemaligen
Marienkrankenhauses der Bezirksvertretung 5 vorstellen, oder ist
womöglich gar nicht vorgesehen, die aktuellen Planungen in Gänze
vorzustellen und es werden nur die einzelnen Bauanträge zur
Beschlussfassung vorgelegt?
2. Liegen der Bauaufsicht (außer dem Antoniushaus) überhaupt schon
Anträge für Gebäudeumbauten und Neubauten vor?
3. Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Bäume von den Baumaßnahmen
betroffen sein werden und welche Maßnahmen zum Baumerhalt und
Ausgleich auf dem Gelände wurden zwischen dem Investor und der Stadt
Düsseldorf vereinbart?
gez. Waldemar M. Fröhlich Seite 2
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00458089.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00458089.pdf
Published Time: Tue, 23 Aug 2022 11:02:32 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV5/096/2022
Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 8. Mai 2022
hier: Nutzungsänderung und Neubebauung des ehemaligen Marienkranken-hauses in Kaiserswerth
Frage 1:
Wann wird die Verwaltung die Planungen auf dem Areal des ehemaligen Marien-krankenhauses der Bezirksvertretung 5 vorstellen oder ist womöglich gar nicht vorge-sehen, die aktuellen Planungen in Gänze vorzustellen und es werden nur die einzelnen Bauanträge zur Beschlussfassung vorgelegt?
Antwort:
Die Bauaufsicht vermutet, dass für den Bereich des Investorenwettbewerbs eine Bau-voranfrage gestellt werden wird.
Frage 2:
Liegen der Bauaufsicht (außer dem Antoniushaus) überhaupt schon Anträge für Gebäudeumbauten und Neubauten vor?
Antwort:
Nein, es liegen keine Anträge vor. Ein kürzlich geführtes Gespräch hat jedoch ergeben, dass unter Umständen auf einen Teil der seinerzeit vorgesehenen Neubebauungen verzichtet wird. Genaueres kann erst mitgeteilt werden, wenn die Voranfrage vorliegt.
Frage 3:
Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Bäume von den Baumaßnahmen betroffen sein werden und welche Maßnahmen zum Baumerhalt und Ausgleich auf dem Gelände wurden zwischen dem Investor und der Stadt Düsseldorf vereinbart?
Antwort:
Bislang wurde das Thema der Bäume noch nicht vertieft besprochen.
Durch die Reduzierung der geplanten Neubauten wird die Zahl der betroffenen Bäume sich im Vergleich zu der ersten Planung auf jeden Fall reduzieren. Genaueres kann erst nach Vorlage von konkreten Plänen geprüft werden.