pflegebedürftige Menschen
Stichtag 15. Dezember 2023
Düsseldorf Radar · Themenportal
Gesundheitsversorgung, Pflege, Prävention und kommunale Gesundheitspolitik in Düsseldorf.
Inhaltlich geprüft:
Datenlage
Mehr als 40.000 Düsseldorferinnen und Düsseldorfer waren 2023 pflegebedürftig. Das neue Gutachten verbindet Altersstruktur, Angebote, Bürgerbefragung und Szenarien bis 2045 – und zeigt zugleich, warum Pflege nicht auf Heimplätze reduziert werden kann.
Stichtag 15. Dezember 2023
Anteil innerhalb dieser Altersgruppe
Bestand Ende 2023, nicht gleich belegbare Plätze
Gesundheitsversorgung ist mehr als die Zahl von Krankenhäusern. Sie beginnt bei Prävention und Hausarztpraxis, umfasst Notfallversorgung und Kliniken und reicht bis zur Unterstützung im Alltag und zur Pflege. Gerade im höheren Alter greifen diese Bereiche ineinander.
Das 2025 veröffentlichte Düsseldorfer Pflegegutachten liefert dafür eine ungewöhnlich breite Datenbasis. Zum Stichtag 15. Dezember 2023 waren 40.248 Menschen pflegebedürftig. Das entsprach 6,4 Prozent der Bevölkerung. Zugleich zeigt die Analyse, wie stark der Bedarf mit dem Alter steigt, welche Angebote Ende 2023 vorhanden waren und welche Entwicklung bis 2045 unter verschiedenen Annahmen möglich ist.
Dieses Dossier verbindet daher Pflegebedarf, Versorgung, Bürgerperspektive und medizinische Infrastruktur. Es erklärt zugleich, wo die Stadt selbst entscheiden kann und wo Land, Kassen, Kassenärztliche Vereinigung oder Träger zuständig sind.
Kerninfo: 40.248 Düsseldorferinnen und Düsseldorfer waren Ende 2023 pflegebedürftig. Unter den Menschen ab 80 Jahren lag die Quote bei 49,3 Prozent. Selbst das zurückhaltendere Szenario des Gutachtens erreicht bis 2045 rund 48.500 Pflegebedürftige.
| Indikator | Wert | Einordnung |
|---|---|---|
| Pflegebedürftige | 40.248 | Stichtag 15. Dezember 2023 |
| Anteil an der Bevölkerung | 6,4 % | NRW: 7,6 %, Deutschland: 6,7 % |
| Pflegequote ab 80 Jahren | 49,3 % | innerhalb dieser Altersgruppe |
| ambulante Pflegedienste | 149 | Ende 2023 |
| vollstationäre Plätze | 4.799 | vertraglicher Bestand, nicht vollständig belegbar |
| Kliniken | 13 | 4.436 Betten im Jahr 2023 |
| Teilnehmende der Befragung 55+ | 2.889 | Rücklaufquote 37 % |
Die Pflegequote steigt über die Altersgruppen stark an. Unter 60 Jahren waren 1,5 Prozent pflegebedürftig. Bei 60- bis 64-Jährigen waren es 5,2 Prozent, bei 70- bis 74-Jährigen 13,1 Prozent und bei 75- bis 79-Jährigen 21,4 Prozent. Ab 80 Jahren lag die Quote bei 49,3 Prozent.
Das bedeutet nicht, dass jede ältere Person dieselbe Unterstützung benötigt oder in einer Einrichtung lebt. Pflegebedürftigkeit umfasst verschiedene Pflegegrade und Versorgungsformen – von Unterstützung durch Angehörige und Pflegegeld über ambulante Dienste bis zur stationären Pflege.
Das Gutachten nennt für 2011 bis 2023 einen Anstieg der Zahl Pflegebedürftiger um 145 Prozent. Dieser Wert wirkt zunächst wie eine reine Folge der Alterung. Ein wesentlicher Teil hängt jedoch mit einer gesetzlichen Veränderung zusammen: 2017 wurden drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt und der Begriff der Pflegebedürftigkeit erweitert.
Dadurch erhielten mehr Menschen Zugang zu Leistungen, insbesondere Personen mit kognitiven Einschränkungen. Der Sprung ist gesellschaftlich real, weil zusätzliche Bedarfe anerkannt und finanziert werden. Statistisch ist er dennoch nicht vollständig mit demografischem Wachstum gleichzusetzen.
Für eine seriöse Einordnung sind daher drei Entwicklungen zu trennen:
Eine lange Zeitreihe ohne diesen Methodenhinweis würde die Entwicklung zu einfach erzählen.
Das Gutachten modelliert mehrere Varianten. In der hier gezeigten Status-quo-Variante werden die aktuellen Pflegequoten nach Alter fortgeschrieben. Danach steigt die Zahl von 40.248 im Jahr 2023 auf rund 44.000 im Jahr 2035 und 48.500 im Jahr 2045.
Ein zweites Szenario berücksichtigt, dass sich der seit der Reform sichtbare Effekt fortsetzen könnte. Dann werden rund 47.600 Pflegebedürftige 2035 und 52.500 im Jahr 2045 erreicht.
Die Linien sind Szenarien, keine Vorhersagen mit Garantie. Bevölkerungsentwicklung, Gesundheit, gesetzliche Regeln, medizinischer Fortschritt, Zu- und Fortzüge sowie informelle Unterstützung können die tatsächliche Zahl verändern.
Zwischen den beiden 2045-Szenarien liegen rund 4.000 Menschen. Versorgung lässt sich deshalb nicht sinnvoll mit einer einzigen scheinexakten Zielzahl planen. Benötigt werden robuste Angebote, die sich anpassen lassen.
Das Gutachten berechnet bis 2045 – je nach Modell – unter anderem zusätzliche Bedarfe von:
Bei einer an politischen Zielwerten orientierten Variante können einzelne Bedarfe noch höher ausfallen. Diese Zahlen sind Rechenergebnisse unter Annahmen. Ein rechnerischer Bedarf ist weder ein bereits beschlossenes Bauprojekt noch eine Zusage, dass Personal und Finanzierung verfügbar sind.
Für die nach Leistungsart klassifizierte Gruppe weist das Gutachten 22.881 Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger, 8.469 Menschen mit ambulantem Pflegedienst und 4.560 stationär versorgte Menschen aus.
Pflegegeld wird typischerweise gezahlt, wenn die Versorgung zu Hause selbst organisiert wird – häufig durch Angehörige. Ein ambulanter Pflegedienst kann Teile der professionellen Versorgung übernehmen. Stationäre Pflege verbindet Wohnen, Betreuung und Pflege in einer Einrichtung.
Die drei ausgewiesenen Zahlen sind nicht ohne Weiteres eine vollständige Zerlegung aller 40.248 Pflegebedürftigen. Besondere Leistungs- und Erfassungskategorien können eine andere Grundgesamtheit bilden. Deshalb wird daraus keine künstliche 100-Prozent-Kreisgrafik erzeugt.
Ein hoher Pflegegeldanteil zeigt, wie wichtig private Haushalte für das System sind. Daraus folgt nicht, dass jede häusliche Versorgung freiwillig, ausreichend unterstützt oder langfristig stabil ist. Berufstätigkeit, Wohnsituation, Gesundheit der pflegenden Person und erreichbare Entlastungsangebote beeinflussen, ob häusliche Pflege möglich bleibt.
Kommunale Planung muss deshalb nicht nur Heimplätze betrachten. Beratung, Tagespflege, Kurzzeitpflege, barrierearmes Wohnen und wohnortnahe Unterstützung können Angehörige entlasten und Übergänge vermeiden oder vorbereiten.
Ende 2023 gab es in Düsseldorf 4.799 vollstationäre Plätze. Das entsprach 11,9 Plätzen je 100 Pflegebedürftige. Das Gutachten nennt 12,7 für Nordrhein-Westfalen und 15,4 für Deutschland.
Bei ambulanten Diensten ergibt sich ein anderes Bild: 3.195 Vollzeitäquivalente in 149 Diensten entsprachen 7,9 Vollzeitkräften je 100 Pflegebedürftige. Für NRW werden 4,7, für Deutschland 5,5 genannt.
Die beiden Kennzahlen sind keine Gegensätze auf derselben Skala. Ambulante Kräfte versorgen Menschen zu Hause; stationäre Plätze umfassen eine andere Versorgungsform. Zudem kann der Düsseldorfer Ambulanzwert erhöht sein, wenn überregional tätige Dienste mit ihrem Hauptsitz der Stadt zugerechnet werden.
Das Gutachten weist Ende 2023 außerdem aus:
Tagespflege unterstützt Menschen für einen Teil des Tages außerhalb der Wohnung. Kurzzeitpflege kann nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei vorübergehendem Ausfall der häuslichen Versorgung helfen. Servicewohnen verbindet eine eigene Wohnung mit abrufbaren Leistungen. Wohngemeinschaften bieten eine kleinere gemeinschaftliche Wohnform mit Betreuung.
Die Angebotszahl allein sagt noch nicht, ob ein Platz kurzfristig frei, bezahlbar oder für den konkreten Pflegebedarf geeignet ist.
Die befragten vollstationären Einrichtungen meldeten eine mittlere Auslastung von 94 Prozent. Gleichzeitig waren 8,6 Prozent der vertraglich verfügbaren Plätze nicht belegbar.
Diese Werte beschreiben unterschiedliche Dinge. Eine Einrichtung kann einen Platz im genehmigten Bestand führen, ihn aber beispielsweise wegen Personal, Umbau oder besonderer Anforderungen nicht nutzen. Die Auslastung bezieht sich auf die tatsächlich belegbaren Kapazitäten beziehungsweise die antwortenden Einrichtungen.
Für die Praxis ist daher nicht nur die Zahl genehmigter Plätze entscheidend. Relevant sind:
An der Befragung 2024 beteiligten sich 2.889 Menschen ab 55 Jahren; 37 Prozent der angeschriebenen Gruppe antworteten. 72 Prozent waren mit der gesundheitlichen Versorgung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei Angeboten für ältere Menschen lag dieser Anteil bei 42 Prozent, bei der stationären Pflegeversorgung bei 31 Prozent.
Die Befragung ist keine objektive Messung freier Termine oder Pflegeplätze. Sie zeigt Wahrnehmungen der antwortenden Menschen. Weil nicht alle Angeschriebenen teilnahmen, können sich Teilnehmende und Nichtteilnehmende unterscheiden.
Trotzdem liefert sie wichtige Hinweise auf Themen, die reine Bestandszahlen nicht erfassen:
Gerade der Wunsch nach Verbleib im Bezirk verbindet Pflegeplanung mit Wohnen, Barrierefreiheit, Nahversorgung und sozialer Infrastruktur.
Das Gutachten erfasst für 2023 insgesamt 13 Kliniken mit 4.436 Betten. Das entsprach 0,7 Betten je 100 Einwohner, gegenüber 0,6 in NRW und 0,5 in Deutschland.
Die Verteilung ist ungleich. Stadtbezirk 3 weist 1.988 Betten aus, Bezirk 1 insgesamt 867 und Bezirk 5 insgesamt 556. In den Bezirken 8 und 10 werden keine Klinikbetten ausgewiesen. Psychiatrische Plätze führt das Gutachten separat; sie sind in der Balkengrafik nicht enthalten.
Eine Klinik muss nicht in jedem Stadtbezirk liegen, um die Gesamtstadt zu versorgen. Spezialkliniken und Universitätsmedizin arbeiten über Bezirks- und Stadtgrenzen hinweg. Gleichzeitig können Anfahrt, öffentlicher Verkehr und Übergänge in ambulante Versorgung für Patientinnen, Patienten und Angehörige wichtig sein.
Die Krankenhauszahl sagt außerdem nichts über freie Betten zu einem bestimmten Zeitpunkt, Fachabteilungen oder die Qualität einzelner Behandlungen.
Die Karte zeigt die 13 Krankenhäuser, die das Düsseldorfer Gesundheitsamt aktuell in seinem Netzwerk gegen multiresistente Erreger aufführt. Sie dient als Standortübersicht. Die Klassifizierung unterscheidet lediglich Universitätsmedizin, psychiatrische Klinik und übrige Krankenhäuser beziehungsweise Fachkliniken; sie bildet nicht das vollständige Leistungsspektrum ab.
Die Standorte stammen damit aus einer aktuellen städtischen Liste, die Bettenverteilung aus dem Pflegegutachten mit Stand 2023. Beide Quellen werden nicht zu einer scheinaktuellen Bettenzahl je Kartenpunkt vermischt. Wer eine konkrete Behandlung oder Notfallversorgung sucht, muss die aktuellen Angaben der jeweiligen Klinik beziehungsweise der zuständigen Notfallstellen prüfen.
Für 2023 nennt das Gutachten 514 niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte. Das entsprach 0,08 je 100 Einwohner. Im Stadtbezirk 1 lag die rechnerische Dichte bei 0,12, in den Bezirken 4, 6, 8 und 10 bei 0,06.
Praxissitze konzentrieren sich häufig dort, wo viele Menschen arbeiten oder gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen können. Eine Praxis kann zudem unterschiedlich viele Ärztinnen und Ärzte, Sprechstunden oder Patientinnen und Patienten haben. Die Dichte bildet weder freie Termine noch Barrierefreiheit, Sprachangebote oder Aufnahme neuer Patienten ab.
Für die ambulante Bedarfsplanung ist vor allem die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Die Stadt kann Gesundheitsberichterstattung, Flächen, Quartiersentwicklung, Beratung und Kooperation beeinflussen, aber nicht eigenständig jeden Arztsitz schaffen.
Gesundheits- und Pflegepolitik verteilt sich auf mehrere Ebenen:
Diese Aufteilung erklärt, warum eine Ratsvorlage selten „die Gesundheitsversorgung“ insgesamt verändert. Sie betrifft meist einen konkreten Standort, eine kommunale Leistung, Planung oder Finanzierung.
Das Gesundheitsamt übernimmt unter anderem Aufgaben des Infektionsschutzes, der Hygieneüberwachung, Kinder- und Jugendgesundheit, Umweltmedizin, Beratung und Gesundheitsförderung. Viele dieser Leistungen werden nicht in Betten- oder Praxiszahlen sichtbar.
Auch Hitzeschutz, Sucht- und Drogenhilfe, psychische Gesundheit und Gesundheitschancen berühren mehrere Themenportale. Das Luftqualitätsdossier ordnet Schadstoffmessungen gesundheitlich ein; Klima behandelt Hitzebelastung; Soziales zeigt soziale Lage und Hilfesysteme.
Die öffentlich sichtbare Basis-Gesundheitsberichterstattung der Stadt ist für aktuelle Krankheitszeitreihen derzeit nicht ausreichend. Der dort verfügbare Basisbericht stammt von 2018. Düsseldorf Radar gibt ihn deshalb nicht als heutige Lage aus. Neuere kleinräumige Gesundheitsindikatoren werden erst ergänzt, wenn Wert, Zeitraum und Definition reproduzierbar vorliegen.
Für Rats- und Ausschussentscheidungen sind besonders wichtig:
Unterhalb dieses Dossiers erscheinen passende Vorlagen und Sitzungen. Planwert, genehmigter Platz, Bauprojekt und tatsächlich nutzbares Angebot bleiben dabei getrennte Stufen.
Redaktionell geprüft am 12. August 2026. Bestände, Nutzung, Wahrnehmungen und Szenarien werden getrennt ausgewiesen.
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Diese Hintergründe helfen, Entscheidungen in einen größeren Zusammenhang einzuordnen.