Anfrage Aktenzeichen BV5/035/2020

Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im Düsseldorfer Norden

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Edmund-Bertrams-Straße 20 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 12. Februar 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Hat die Verwaltung bereits Maßnahmen ergriffen, um auch im Stadtbezirk 5 die öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität auszubauen, wenn ja welche, wenn nein warum nicht?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung öffentliche Ladepunkte im Stadtbe- zirk 5, auch in den „Randbezirken“, zu errichten?
  3. In welchem zeitlichen Rahmen plant die Verwaltung die Errichtung solcher Ladepunkte?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Februar 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00371433.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00371433.pdf Published Time: Wed, 12 Feb 2020 06:15:32 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/035/2020 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.02.2020 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 26. Februar 2020 Betrifft: Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im Düsseldorfer Norden (Anfrage Herr Stieber, CDU-Fraktion, vom 11. Februar 2020) Im Mobilitätsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf wird die Bedeutung von emissionsarmen- oder emissionsfreien Antrieben im Straßenverkehr deutlich her-vorgehoben. Ein wichtiger Bestandteil einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik ist die deutliche Er-höhung elektrisch betriebener Fahrzeuge. Der Umweltschutz und die sich zuspitzende Diskussion um Grenzwerte der Schadstoffbelastung in Großstädten zeigen den notwendigen Handlungsbedarf. Um diese Ziele umzusetzen sind öffentliche E-Ladestationen unerlässlich und im Straßenbild leider bis dato viel zu selten zu finden. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat die Verwaltung bereits Maßnahmen ergriffen, um auch im Stadtbezirk 5 die öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität auszubauen, wenn ja welche, wenn nein warum nicht? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung öffentliche Ladepunkte im Stadtbe- zirk 5, auch in den „Randbezirken“, zu errichten? 3. In welchem zeitlichen Rahmen plant die Verwaltung die Errichtung solcher Ladepunkte? gez. Benedict Stieber
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Title: Microsoft Word - Antwort.TOP40-ÃŒffentliche Ladeinfrastruktur.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00380031.pdf Published Time: Wed, 27 May 2020 12:51:39 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/035/2020 Anfrage Herr Stieber, CDU-Fraktion, vom 11. Februar 2020 hier: Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im Düsseldorfer Norden Frage 1: Hat die Verwaltung bereits Maßnahmen ergriffen, um auch im Stadtbezirk 5 die öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität auszubauen, wenn ja welche, wenn nein warum nicht? Antwort: Die Verwaltung hat im Rahmen des Handlungskonzeptes Elektromobilität eine grund- sätzliche Vorgehensweise in Bezug auf den Ausbau von Ladeinfrastruktur im gesam- ten Stadtgebiet erarbeitet. In diesem Konzept wird vorgeschlagen, Ladeinfrastruktur vorwiegend öffentlich zugänglich auf Privatflächen und nur in begründeten Ausnah- mefällen im öffentlichen Raum aufzubauen. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum sowohl in der Innen- stadt als auch in Randbezirken wird nicht durch die Verwaltung sondern derzeit im Wesentlichen durch einzelne Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen ange- stoßen, die bei Gestattung das heißt Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis durch das Amt für Verkehrsmanagement einen oder mehrere Ladepunkte einrichten. Dabei handelt es sich vornehmlich um Betriebe (zum Beispiel Bäckereien, Fahrschulen, Pizzalieferservice, und so weiter), die das Aufstellen von Ladesäulen mit jeweils zwei Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum im Bereich ihres Standortes anfragen. Eine Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung einer Ladesäule wird derzeit in der Regel dann erteilt, wenn eine Einrichtung im privaten oder halböffentlichen Bereich un- möglich oder nur mit unangemessenem Aufwand realisierbar erscheint. Dieses Ver- fahren ist derzeit sowohl im Innenstadtbereich als auch in Randbezirken gängige Praxis. Das Handlungskonzept Elektromobilität wird voraussichtlich in der nächsten Ratssit- zung auf der Tagesordnung stehen. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung öffentliche Ladepunkte im Stadtbezirk 5, auch in den „Randbezirken“, zu errichten? Antwort: Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zu dieser Frage von den Stadtwerken Düsseldorf erbeten, die bereits einige öffentliche Ladepunkte im Düsseldorfer Stadt- gebiet errichtet haben. Die Stellungnahme der Stadtwerke hierzu lautet folgender- maßen: „Mit Blick auf den Vergleich zu anderen Stadtbezirken und die aktuellen bzw. ge- planten Ladesäulen lässt sich feststellen, dass bislang aus dem Stadtbezirk 5 nur eine geringe Nachfrage von Unternehmen bzw. Institutionen an die Stadtwerke Düsseldorf adressiert wurde. Die Stadtwerke Düsseldorf sind gerne bereit, mögliche Standorte im Stadtbezirk 5 im Rahmen der weiteren Ausbauaktivitäten prioritär zu betrachten. Aufgrund der räumlichen Struktur sowie der überwiegenden Gebäudestruktur im Stadtbezirk 5 mit einem hohen Gebäudeanteil von Ein- und Zweifamilienhäusern mit überwiegend eigenem Stellplatz bzw. Garage dürfte der Bedarf an öffentlich zugäng- licher Ladeinfrastruktur im Stadtbezirk grundsätzlich geringer ausfallen als in Bezir- ken mit anderer Struktur. Auch ist zu erwähnen, dass durch eine geringere Nach- frage hier die Ausnutzung und damit die Wirtschaftlichkeit der Ladeinfrastruktur im öffentlich zugänglichen Raum geringer ausfallen dürfte.“ Frage 3: In welchem zeitlichen Rahmen plant die Verwaltung die Errichtung solcher Lade- punkte? Antwort: Da es seitens der Verwaltung und der Stadtwerke noch keine Planungen zur Errich- tung von Ladepunkten im Stadtbezirk 5 gibt, kann auch zu möglichen Realisierungs- zeiträumen keine Auskunft gegeben werden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/035/2020