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Title: 00367913.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00367913.pdf
Published Time: Thu, 27 Feb 2020 05:54:32 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/009/2020
SPD-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.01.2020
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 28. Januar 2020
Betrifft:
P&R Parkplatz Am Froschenteich (Anfrage Herr Horne, SPD-Fraktion, vom 7. Januar 2020)
Die Schaffung eines P& R Parkplatzes an der Zufahrt zur B8n in Höhe „Am Froschen -
teich“ wird seit nahezu zwei Jahrzehnten von der Bezirksvertretung 5 gefordert (erst -malig im Jahr 2001).
Die Verwaltung hat die mittels Anfragen und Anträgen erbetene Umsetzung (in den Jahren 2010, 2012, 2015 et cetera) immer nahezu mit gleicher Argumentation ab-gelehnt. Zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU (Vorlage 175/ 24/2015) hatte die Verwaltung detailliert die Gründe beziehungsweise Rahmenbedingungen genannt (siehe Punkt 1 der Vorlage 175/ 110/2015).
Beim Umsetzen der Verkehrswende ist mittlerweile ersichtlich geworden, dass das Fehlen von P&R-Parkplätzen ein Manko ist und dieses schrittweise abgebaut werden muss.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Privilegierte Bauvorhaben sind im Außenbereich nach dem Willen des Gesetz-gebers bevorrechtigt zulässig, wenn ihre ausreichende Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung hatte in 2015 auf Anfrage mitgeteilt, dass ein P&R-Park-
platz als „sonstiges Vorhaben“ eingestuft wird.
Ist im Hinblick auf Verkehrswende, Klimaschutz und so weiter das Ansinnen inzwischen als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich zu bewerten?
2. Welche Schritte (und gegebenenfalls wer muss diese initiieren) müssen unter-nommen werden, um die rechtlichen Voraussetzungen zur Anlage eines P&R-Platzes zu schaffen?
3. Sind die in Frage kommenden Flächen für einen P&R-Platz in städtischem Besitz und wenn nein, wird die Verwaltung Kontakt mit Grundstückseigen-tümerinnen* mit dem Ziel einer entsprechenden vertraglichen Regelung (Kauf, Pacht, et cetera) aufnehmen?
gez. Dieter Horne Seite 2
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Title: Microsoft Word - Antwort.TOP13-P&R Parkplatz Am Froschenteich.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00372773.pdf
Published Time: Thu, 27 Feb 2020 05:55:03 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/009/2020
Anfrage Herr Horne, SPD-Fraktion, vom 7. Januar 2020
hier: P&R-Parkplatz Am Froschenteich
Frage 1:
Privilegierte Bauvorhaben sind im Außenbereich nach dem Willen des Gesetzgebers
bevorrechtigt zulässig, wenn ihre ausreichende Erschließung gesichert ist. Die Ver-
waltung hatte in 2015 auf Anfrage mitgeteilt, dass ein P&R-Parkplatz als „sonstiges
Vorhaben“ eingestuft wird.
Ist im Hinblick auf Verkehrswende, Klimaschutz und so weiter das Ansinnen in-
zwischen als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich zu bewerten?
Antwort:
Die planungsrechtliche Gesetzgebung und deren Einschätzung haben sich nicht
geändert.
Frage 2:
Welche Schritte (und gegebenenfalls wer muss diese initiieren) müssen unter-
nommen werden, um die rechtlichen Voraussetzungen zur Anlage eines P&R-Platzes
zu schaffen?
Antwort:
Die Verwaltung prüft derzeit verschiedene Standorte in und um Düsseldorf bezüglich
Erweiterung beziehungsweise Neuschaffung von Park+Ride-Plätzen. Unter diesen in
der Prüfung befindlichen Standorten ist auch der Standort Froschenteich. Im Rahmen
dieser Prüfung werden unter anderem Eigentumsverhältnisse, zu beachtendes Bau-
recht, mögliche Belastungen und Baulasten sowie zu beachtende Richtlinien und Vor-
gaben der jeweiligen Fachämter eruiert (zum Beispiel Wasserschutzzone), um sie in
die Entscheidungsfindung zu einer möglichen Umsetzung frühzeitig einfließen zu
lassen.
Frage 3:
Sind die in Frage kommenden Flächen für einen P&R-Platz in städtischem Besitz und
wenn nein, wird die Verwaltung Kontakt mit Grundstückseigentümer*innen mit dem
Ziel einer entsprechenden vertraglichen Regelung (Kauf, Pacht et cetera) aufnehmen? Antwort:
Die in Frage kommenden Flächen für die Errichtung eines Park+Ride-Platzes sind
nicht in städtischem Eigentum. Es wurde Kontakt mit den Grundstückseigen-
tümer*innen aufgenommen.