Anfrage Aktenzeichen BV5/092/2022

Privatisierung des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Edmund-Bertrams-Straße 7 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 2. Mai 2022veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus dem Original

(Anfrage Herr Tscholl, SPD -Fraktion, vom 28. April 2022) In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 26. April 2022 wurde über den Antrag „Sicherheit und Ordnung im Nordpark wiederherstellen“ (BV5/086/2022) entschieden.

Der Berichterstattung in der lokalen Presse vom 22. April 2022 war im Vorfeld zu entnehmen: „Ich halte den Einsatz von einem Sicherheitsdienst für sinnvoll, da OSD und Polizei ja nur im Rahmen ihrer personellen und zeitlichen Möglichkeiten tätig werden können. Vermutlich ist der Sicherheitsdienst preiswerter als die Kosten für die Beseitigung der Schäden.“ (Zitat CDU - Bezirksbürgermeister Stadtbezirk 5, Stefan Golißa) In der Sitzung selbst wurde durch die Verwaltung mitgeteilt, dass ein privater Sicherheitsdienst unter Nutzung einer bereits erfolgten städtischen Ausschreibung (Unterstützung des OSD bzgl. der Kontrolle von Corona - Schutzmaßnahmen) künftig eingesetzt werden kann.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. Mai 2022. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00447802.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00447802.pdf Published Time: Tue, 03 May 2022 09:05:35 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/092/2022 SPD -Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 28.04.2022 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 24. Mai 2022 Betrifft: Privatisierung des Ordnungs - und Sicherheitsdienstes (Anfrage Herr Tscholl, SPD -Fraktion, vom 28. April 2022) In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 26. April 2022 wurde über den Antrag „Sicherheit und Ordnung im Nordpark wiederherstellen“ (BV5/086/2022) entschieden. Der Berichterstattung in der lokalen Presse vom 22. April 2022 war im Vorfeld zu entnehmen: „Ich halte den Einsatz von einem Sicherheitsdienst für sinnvoll, da OSD und Polizei ja nur im Rahmen ihrer personellen und zeitlichen Möglichkeiten tätig werden können. Vermutlich ist der Sicherheitsdienst preiswerter als die Kosten für die Beseitigung der Schäden.“ (Zitat CDU - Bezirksbürgermeister Stadtbezirk 5, Stefan Golißa) In der Sitzung selbst wurde durch die Verwaltung mitgeteilt, dass ein privater Sicherheitsdienst unter Nutzung einer bereits erfolgten städtischen Ausschreibung (Unterstützung des OSD bzgl. der Kontrolle von Corona - Schutzmaßnahmen) künftig eingesetzt werden kann. Anliegen des Antrags ist es, künftig „Vandalismus, Sachbeschädigung und div. andere Störungen im Nordpark zu beseitigen bzw. zukünftig zu verhindern“. Private Sicherheitskräfte sind für Tätigkeiten des öffentlichen Dienstes nicht qualifiziert. Die Ausbildung in den Sicherheitsdiensten ist sehr rudimentär. In der Regel reicht eine Schulung im Umfang von 40 Stunden aus. Es wird nur ein minimales Grundlagenwissen vermittelt. Im Vergleich dazu umfasst die Ausbildung beim Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf 2 Jahre. In einem Studieninstitut werden rechtliche Kenntnisse in Staatsrecht, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht sowie Polizei - und Ordnungsrecht unterrichtet. Es gibt ferner keine Rechtsgrundlage, auf derer ein privates Sicherheitsunternehmen z.B. ein Bußgeld verhängen darf. Die rechtliche Lage macht es grundsätzlich unmöglich, Sanktionen aufzuerlegen. Es bleibt im Regelfall immer nur die Option, die eigentlich zuständigen Stellen (Polizei, OSD) zu alarmieren. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung: Seite 2 1. Wie steht die Verwaltung vor dem Hintergrund der aufgezeigten Unterschiede bei Qualifizierung und Befugnissen zur Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes für den Nordpark? 2. Sieht die Verwaltung ein (vergabe -)rechtliches Problem, einen über die Ausschreibung „Corona -Schutzmaßnahmen“ akquirierten Sicherheitsdienst für die Verhinderung von Vandalismus und Sachbeschädigung im Nordpark einzusetzen? (Wenn nein, warum nicht und wie war die Ausschreibung diesbezüglich konkret ausgestaltet.) 3. Was ist konkret die Aufgabe des privaten Sicherheitsdienstes, wenn akuter Vandalismus und Sachbeschädigung vor Ort bei einem Rundgang im Nordpark festgestellt wird? gez. Benjamin Tscholl
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Title: 00461363.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00461363.pdf Published Time: Mon, 26 Sep 2022 11:48:13 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/092/2022 Anfrage Herr Tscholl, SPD-Fraktion, vom 28. April 2022 hier: Privatisierung des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes Frage 1: Wie steht die Verwaltung vor dem Hintergrund der aufgezeigten Unterschiede bei Qualifizierung und Befugnissen zur Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes für den Nordpark? Antwort: Die aufgezeigten Unterschiede bei Qualifizierung und Befugnissen sind in Relation zur konkreten Tätigkeit zu bewerten. Die Funktion des privaten Sicherheitsdienstes liegt in der Durchführung von Sicherungs-, Kontroll- und Serviceaufgaben für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Hierbei werden keine Sanktionen durch die Sicherheitskräfte, wie zum Beispiel die Verhängung eines Bußgeldes, vorgenommen. Für die Durchführung des Separatwachdienstes im Nordpark, das heißt Sicherheitskräfte versehen ihren Dienst regelmäßig an einem fest zugewiesenen Objekt, ist die grundlegende Schulung der privaten Sicherheitskräfte ausreichend. Zudem muss das beauftragte Sicherheitsdienstleistungsunternehmen nachweisen, dass jeder Mitarbeiter über die entsprechenden Qualifikationen, unter anderem einem einwandfreien Führungszeugnis, der IHK-Sachkundeprüfung und Erfahrungen im Objektschutz verfügt. Darüber hinaus werden im Einzelfall weitere Anforderungen mit dem Dienstleister abgestimmt. Frage 2: Sieht die Verwaltung ein (vergabe-)rechtliches Problem, einen über die Ausschreibung „Corona-Schutzmaßnahmen“ akquirierten Sicherheitsdienst für die Verhinderung von Vandalismus und Sachbeschädigung im Nordpark einzusetzen? (Wenn nein, warum nicht und wie war die Ausschreibung diesbezüglich konkret ausgestaltet.) Antwort: Seitens des Amtes für Gebäudemanagement ist keine Ausschreibung eines privaten Sicherheitsdienstes für den Einsatz im Nordpark erfolgt, welche explizit auf Corona-Schutzmaßnahmen abzielt. Durch das Amt für Gebäudemanagement werden Ausschreibungen getätigt, welche sich auf Sicherheitsdienstleistungen für den Revier- und Separatwachdienst sowie den Schließ- und Veranstaltungsdienst beschränken. Aufgaben und Befugnisse werden je nach Bedarf mit den Dienstleistern abgestimmt. Frage 3: Was ist konkret die Aufgabe des privaten Sicherheitsdienstes, wenn akuter Vandalismus und Sachbeschädigung vor Ort bei einem Rundgang im Nordpark festgestellt wird? Antwort: Der Sicherheitsdienst handelt bei oben genannter Situation im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Werden Personen auf frischer Tat angetroffen, so können diese nach § 127 Strafprozessordnung durch den Sicherheitsdienst vorläufig festgenommen werden, bis die Polizeikräfte eintreffen. Sollte es sich zum Beispiel um einen größeren Täterkreis handeln, ist direkt die Polizei zu verständigen. Die Befugnisse und Vorgehensweisen werden für jeden Einzelfall im Vorhinein abgestimmt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/092/2022