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BV5/090/2021
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 14.04.2021
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 27. April 2021
Betrifft:
Radfahren auf der Sankt-Göres-Straße
(Anfrage Herr Dorprigter, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 14. April 2021)
Die Sankt-Göres-Straße erstreckt sich von der Kreuzung Alte Landstraße/
Zeppenheimer Weg über die Bahnstrecke der U79 und der Niederrheinstraße bis
zur Ecke Kaiserswerther Markt/Klemensplatz.
Im ersten Abschnitt bis zur Bahnstrecke ist die Straße eine reine Anliegerstraße
(30 km/h), wenn man von den Besuchern der Poststelle einmal absieht. Auf
diesem Stück ist sie in beiden Richtungen zu befahren. Die sog. „kleine" Sankt-
Göres-Straße ist das Straßenstück von der Niederrheinstraße bis zur Ecke
Kaiserswerther Straße/Klemensplatz. Auf diesem Abschnitt ist sie eine Einbahn-
straße in Richtung Niederrheinstraße.
Das Überqueren der Gleise ist nur Rettungsfahrzeugen erlaubt. Für Fußgänger
und Radfahrer gibt es einen Bahnübergang mit einer Warnampel und
Umlaufgitter. Fußgänger können hinter dem Bahnübergang über einen mit einer
Signalanlage gesicherten Übergang die Niederrheinstraße überqueren.
Radfahrer, die von der Sankt-Göres-Straße zum Kaiserswerther Markt fahren
möchten, nehmen den schmalen Fußweg zwischen de r Poststelle und den
Bahngleisen und kommen über den Klemensplatz zum Kaiserswerther Markt. Der
Klemensplatz ist auf beiden Seiten der Niederrheinstraße für Radfahrer
freigegeben.
Vor dem Café Schuster kommt es regelmäßig zu brenzligen Begegnungen
zwischen FußgängerInnen und RadfahrerInnen. Im Rahmen einer Orts -
besichtigung im vorigen Sommer konnten dies auch Mitglieder des ADFC
beobachten. Um hier die Situation zu entspannen, entstand die Idee, auf der
kleinen Sankt-Göres-Straße das Radfahren in beiden Fah rtrichtungen zu
erlauben und den Bahnübergang an der Sankt -Göres-Straße mit Schranken zu
sichern, damit er bequem von Radfahrenden (auch mit Lastenrädern) benutzt
werden kann (siehe Bahnübergang Kalkumer Schlossallee).
Auf der Sankt-Göres-Straße würde durch diese Änderung die Links-Abbiegespur
entfallen, wiederholte Beobachtungen führten aber zu dem Ergebnis, dass
hierdurch der MIV nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Rückstaue, die sich nicht
spätestens nach der zweiten Ampelphase auflösen würden, konnte n nicht
beobachtet werden.
Die dargestellten Maßnahmen reduzieren den Konflikt auf dem Klemensplatz
zwischen Radfahrern und Fußgängern, da weniger Radfahrer diesen Platz
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überqueren müssen. Der ADFC hat die Vorschläge Bahnübergang und Radfahren
in beide Fahrtrichtungen auf der kleinen Sankt-Göres-Straße ausdrücklich als
sinnvolle Maßnahmen begrüßt.
Um eine durchgängige Radroute von der Kreuzung Alte Landstraße/Zeppen -
heimer Weg zum Kaiserswerther Markt zu bekommen, wäre es auch überlegens -
wert, die Sankt-Göres-Straße im oberen Teil bis zur Post in eine Fahrradstraße
umzuwandeln.
Mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen erhalten die RadfahrerInnen, die
östlich der Bahnlinie wohnen, einen sichereren Radweg ins Zentrum von
Kaiserswerth; für Fußgänger wird der Klemensplatz ebenfalls sicherer.
Im Hinblick auf die skizzierten Alternativen zur Verbesserung der Radwege in
Kaiserswerth stelle ich der Verwaltung folgende Fragen:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die Maßnahmen „Freigabe der kleinen Sankt-
Göres-Straße für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen"?
2. Wie beurteilt die Verwaltung den Vorschlag, an dem Bahnübergang Sankt -
Göres-Straße die vorhandenen Umlaufgitter durch Schranken zu ersetzen
und einen signalgesteuerten Überweg auch für Radfahrer über die
Niederrheinstraße zur kleinen Sankt-Göres-Straße anzulegen?
3. Hält die Verwaltung die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Sankt -
Göres-Straße von der Kreuzung Alte Landstraße/Zeppenheimer Weg bis
zum Bahnübergang für eine sinnvolle und umsetzbare Maße zur Erhöhung
der Sicherheit für Radfahrer in diesem Straßenabschnitt?
gez. Ulrich Dorprigter
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BV5/090/2021
Anfrage Herr Dorprigter, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, vom 14. April 2021
hier: Radfahren auf der Sankt-Göres-Straße
Frage 1:
Wie beurteilt die Verwaltung die Maßnahmen „Freigabe der kleinen Sankt-Göres-Straße
für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen"?
Antwort:
Grundsätzlich beurteilt die Planungsverwaltung die Öffnung der „kleinen" Einbahnstraße
Sankt-Göres-Straße für Radfahrer als eine zielführende Maßnahme, um den Konflikt-
situationen zwischen Fußgängern und Radfahrern sowohl auf dem Klemensplatz als auch
im Bereich des Café Schusters entgegenzuwirken.
Frage 2:
Wie beurteilt die Verwaltung den Vorschlag, an dem Bahnübergang Sankt-Göres-Straße
die vorhandenen Umlaufgitter durch Schranken zu ersetzen und einen signalgesteuerten
Überweg auch für Radfahrer über die Niederrheinstraße zur kleinen Sankt-Göres-Straße
anzulegen?
Antwort:
Auch diesen Vorschlag begrüßt die Planungsverwaltung. Für einen signalgesteuerten
Überweg müssen zunächst die Führungen des Radverkehrs im Kreuzungsbereich geklärt
werden. Inwieweit signaltechnische Anpassungen vorgenommen werden können, muss
dann im Rahmen der zukünftigen Planung geprüft, abgestimmt und entschieden werden.
Frage 3:
Hält die Verwaltung die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Sankt-Göres-Straße von
der Kreuzung Alte Landstraße/Zeppenheimer Weg bis zum Bahnübergang für eine
sinnvolle und umsetzbare Maße zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer in diesem
Straßenabschnitt?
Antwort:
Aufgrund der Charakteristik der „großen" Sankt-Göres-Straße als eine reine Anlieger-
straße mit Tempo 30 wird eine Installation einer Fahrradstraße unter Berücksichtigung
der Verkehrsbelastung als nicht erforderlich angesehen.