Anfrage Aktenzeichen BV5/012/2021

Radschutzstreifen auf der Bahnüberführung Angermunder Straße

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Angermunder Straße · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 13. Januar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit zur schnellen Entschärfung der Gefahrenstelle und mit welchem Zeitrahmen ist für die Klärung der Kostenübernahme zu rechnen?
  2. Was spricht gegen ein Tempo 30 im gesamten Streckenabschnitt?
  3. Wie sieht die Gestaltung der Verkehrslage nach dem neuen Brückenbau aus und wann werden diese Planungen der Bezirksvertretung vorgestellt werden?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Januar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV5/012/2021 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.01.2021 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 26. Januar 2021 Betrifft: Radschutzstreifen auf der Bahnüberführung Angermunder Straße (Anfrage Frau Chalmovsky, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 12. Januar 2021) Mit dem Bau der westlichen Rampe zum Angermunder Bahnhof/Aldi wurden zum Teil die Radwegehilfslinien entfernt. Die gesamte Verkehrslage gestaltet sich für Rad - fahrende und Zufußgehende daher unübersichtlich und gefährlich, da die in diesem Bereich neu angelegte Querungsinsel der Angermunder Straße sowie die Über- führung auf der Brücke keinen Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Kraft - fahrzeugen und Radfahrenden zulassen. Eine akute Gefahr ergibt sich aus der dunklen Jahreszeit. Die derzeitige Situation ermöglicht bis zum geplanten Umbau der Brücke im Zuge der Maßnahmen des RRX Ausbaus keine sichere Trennung der Verkehrsteilnehmer. Nach vorliegenden Informationen ist der Bauherr des Discounters zur Kostenübernahme für die Wiederherstellung der Radschutzstreifen heranzuziehen. Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit zur schnellen Entschärfung der Gefahrenstelle und mit welchem Zeitrahmen ist für die Klärung der Kostenübernahme zu rechnen? 2. Was spricht gegen ein Tempo 30 im gesamten Streckenabschnitt? 3. Wie sieht die Gestaltung der Verkehrslage nach dem neuen Brückenbau aus und wann werden diese Planungen der Bezirksvertretung vorgestellt werden? gez. Martina Chalmovsky
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
BV5/012/2021 Anfrage Frau Chalmovsky , Fraktion Bündnis 90/Die Grünen , vom 12. Januar 2021 hier: Radschutzstreifen auf der Bahnüberführung Angermunder Straße Frage 1: Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit zur schnellen Entschärfung der Gefahrenstelle und mit welchem Zeitrahmen ist für die Klärung der Kostenübernahme zu rechnen? Antwort: Die Gefahrenstelle wurde behoben. Der Radschutzstreifen wurde ergänzt/fortgeführt. Frage 2: Was spricht gegen ein Tempo 30 im gesamten Streckenabschnitt? Antwort: Die Angermunder Straße ist Hauptverkehrsstraße mit Stadtteilverbindungsfunktion. Eine straßenverkehrsrechtliche Begründung für Tempo 30 liegt auch streckenbezogen nicht vor. Frage 3: Wie sieht die Gestaltung der Verkehrsanlage nach dem neuen Brückenbau aus und wann werden diese Planungen der Bezirksvertretung vorgestellt werden? Antwort: Gemäß dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 13. Dezember 2018 soll als sogenanntes einseitiges Verlangen der Stadt die nutzbare Breite des Brückenbauwerks Angermunder Straße für Fußgänger, Radfahrer und den Kfz-Verkehr auf 15,2 m verbreitert werden. Die DB hat diese Forderungen in die RRX-Planung aufgenommen. Da bei betragen die Netto-Regelbreiten für die beiden neu geplanten Radschutzstreifen je 1,85 m. Die beiden Gehwege sollen eine Breite von je 2,50 m und die Fahrbahn eine Breite von 6,50 m erhalten. Diesen Sachstandsbericht hat die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien im Frühjahr 2020 in der Informationsvorlage OVA/26/2020 gegeben. Die Vorlage wurde am 26. Mai 2020 in der BV 5 behandelt. Mit Ratsbeschluss vom 4. Februar 2021 hat der Rat jedoch die Verwaltung beauftragt, noch einmal gemeinsam mit den am Prozess beteiligten Fachleuten nach einem besseren Lärmschutz und einer besseren städtebaulichen Lösung zu suchen. Diese Aufgaben - stellung wird aktuell in einem Werkstattverfahren, in das auch die BV 5 eingebunden ist, bearbeitet.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/012/2021