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BV5/012/2021
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 12.01.2021
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 26. Januar 2021
Betrifft:
Radschutzstreifen auf der Bahnüberführung Angermunder Straße
(Anfrage Frau Chalmovsky, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 12. Januar 2021)
Mit dem Bau der westlichen Rampe zum Angermunder Bahnhof/Aldi wurden zum Teil
die Radwegehilfslinien entfernt. Die gesamte Verkehrslage gestaltet sich für Rad -
fahrende und Zufußgehende daher unübersichtlich und gefährlich, da die in diesem
Bereich neu angelegte Querungsinsel der Angermunder Straße sowie die Über-
führung auf der Brücke keinen Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Kraft -
fahrzeugen und Radfahrenden zulassen. Eine akute Gefahr ergibt sich aus der
dunklen Jahreszeit. Die derzeitige Situation ermöglicht bis zum geplanten Umbau der
Brücke im Zuge der Maßnahmen des RRX Ausbaus keine sichere Trennung der
Verkehrsteilnehmer. Nach vorliegenden Informationen ist der Bauherr des
Discounters zur Kostenübernahme für die Wiederherstellung der Radschutzstreifen
heranzuziehen. Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit zur schnellen Entschärfung der
Gefahrenstelle und mit welchem Zeitrahmen ist für die Klärung der
Kostenübernahme zu rechnen?
2. Was spricht gegen ein Tempo 30 im gesamten Streckenabschnitt?
3. Wie sieht die Gestaltung der Verkehrslage nach dem neuen Brückenbau aus
und wann werden diese Planungen der Bezirksvertretung vorgestellt werden?
gez. Martina Chalmovsky
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
BV5/012/2021
Anfrage Frau Chalmovsky , Fraktion Bündnis 90/Die Grünen , vom 12. Januar
2021
hier: Radschutzstreifen auf der Bahnüberführung Angermunder Straße
Frage 1:
Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit zur schnellen Entschärfung der Gefahrenstelle und
mit welchem Zeitrahmen ist für die Klärung der Kostenübernahme zu rechnen?
Antwort:
Die Gefahrenstelle wurde behoben. Der Radschutzstreifen wurde ergänzt/fortgeführt.
Frage 2:
Was spricht gegen ein Tempo 30 im gesamten Streckenabschnitt?
Antwort:
Die Angermunder Straße ist Hauptverkehrsstraße mit Stadtteilverbindungsfunktion. Eine
straßenverkehrsrechtliche Begründung für Tempo 30 liegt auch streckenbezogen nicht
vor.
Frage 3:
Wie sieht die Gestaltung der Verkehrsanlage nach dem neuen Brückenbau aus und wann
werden diese Planungen der Bezirksvertretung vorgestellt werden?
Antwort:
Gemäß dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 13. Dezember 2018 soll als sogenanntes
einseitiges Verlangen der Stadt die nutzbare Breite des Brückenbauwerks Angermunder Straße für Fußgänger, Radfahrer und den Kfz-Verkehr auf 15,2 m verbreitert werden.
Die DB hat diese Forderungen in die RRX-Planung aufgenommen. Da bei betragen die
Netto-Regelbreiten für die beiden neu geplanten Radschutzstreifen je 1,85 m. Die beiden
Gehwege sollen eine Breite von je 2,50 m und die Fahrbahn eine Breite von 6,50 m
erhalten.
Diesen Sachstandsbericht hat die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien im
Frühjahr 2020 in der Informationsvorlage OVA/26/2020 gegeben. Die Vorlage wurde am
26. Mai 2020 in der BV 5 behandelt.
Mit Ratsbeschluss vom 4. Februar 2021 hat der Rat jedoch die Verwaltung beauftragt,
noch einmal gemeinsam mit den am Prozess beteiligten Fachleuten nach einem besseren
Lärmschutz und einer besseren städtebaulichen Lösung zu suchen. Diese Aufgaben -
stellung wird aktuell in einem Werkstattverfahren, in das auch die BV 5 eingebunden ist,
bearbeitet.