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Title: 00439044.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00439044.pdf
Published Time: Mon, 07 Feb 2022 11:21:19 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV5/029/2022
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 04.02.2022
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 22. Februar 2022
Betrifft:
Radweg vom Kreisverkehr Angermunder Straße/Rahmer Straße/Lintorfer
Waldstraße bis zur Einmündung Freiheitshagen
(Anfrage Frau Chalmovsky, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 4. Februar
2022)
Beim Anregungs - und Beschwerdeausschuss (ABA) erfolgte eine Eingabe über
die Geh - und Radwegführung entlang der Lintorfer Waldstraße. Der ABA hat in
seiner Sitzung am 10.10.2018 die Verwaltung gebeten, die dort vorgetragenen
Lösungsansätze
(1) Verdeutlichung der Radwegeführung durch Fahrbahnmarkierungen,
(2) Markierung eines Schutzstreifens für Radfahrende auf der Fahrbahn,
(3) Aufstellung von Drängelgittern oder Blumenkübeln,
(4) Bauliche Ableitung des Radweges aus dem Kreisverkehr auf die Fahrbahn
oder einen neu zu schaffenden Radweg
zu prüfen und das Ergebnis der Bezirksvertretung 5 zur Entscheidung vorzulegen
(Vorlage 175/21/2019).
Aus Sicht der Verwaltung sollten die Lösungsansätze 2 und 4 Priorität genießen.
Sofern die Bezirksvertretung 5 diese Einschätzung teilt, wird die Verwaltung eine
entsprechende Planung, unter Inanspruchnahme ggfs. Wegfall von Parkständen,
aufnehmen. In der BV -Sitzung am 26.3.2019 stellte der Bezirksbürgermeister
nach einer Diskussion der Vorschläge fest, dass ein Ortstermin mit der
Verwaltung erwünscht ist.
Der Ortstermin fand am 16.04.2019 statt. Nachdem die Verwaltung sämtliche
Lösungsvorschläge dargestellt hat, waren sich die anwesenden Bezirks -
vertreter/innen und beratenden Ratsmitglieder einig, dass die bisher getroffenen
Maßnahmen ausreichend sind und keine weiteren, insbesondere baulichen
Aktivitäten, initiiert werden sollen.
In der Kooperationsvereinbarung zwischen der CDU und den Grünen wurden
2021 vereinbart, dass u.a. der Rad - und Fußverkehr im Sinne einer
klimafreundlichen Mobilitätswende konsequent gefördert und allen Menschen
eine klimaneutrale Mobilität jederzeit und komfortabel ermöglicht werden soll.
Weiter heißt es in der Kooperationsvereinbarung „Dafür müssen wir Straßen
gerechter planen und Flächen anders aufteilen, damit die Menschen und
Unternehmen in Düsseldorf mobil bleiben und die Lebensqualität erhöht wird.“ Seite 2
Dieses Ziel wurde in der gemeinsamen Presseerklärung von CDU und Bündnis
90/Die Grünen vom 28.1.2022 ausdrücklich bestätigt.
Auf der Radwegenetzkarte der Stadt Düsseldorf wird die Strecke Angermunder
Straße/Lintorfer Waldweg als Radhauptweg geführt. Auf diesem Radhauptweg
fehlt jedoch ein Teilstück in beiden Richtungen zwischen dem Kreisverkehr und
der Einmündung Freiheitshagen. Das Fehlen dieses Teilstücks führt zu einer
besonderen Verkehrsgefährdung für Radfahrende; diese wird noch erhöht durch
die Tatsache, dass Fahrzeuge aus Richtung Angermund häufig mit überhöhter
Geschwindigkeit bis zum Kreisverkehr fahren.
Um Radfahrenden auf diesem Teilstück eine komfortable und sichere Fahrt zu
ermöglichen, bitte ich die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind die o.g. unter Ziffer 2 und 4 genannten Maßnahmen, verbunden mit
einer deutlichen Kennzeichnung der bestehenden Querungshilfe, geeignet,
die Sicherheit für Radfahrenden zu erhöhen?
2. Kann eine Umwidmung des genannten Teilstücks in eine Fahrradstraße (max.
Geschwindigkeit von 30 km/h, freigegeben für motorisierte Fahrzeuge) die
Sicherheit der Radfahrenden erhöhen?
3. Wie beurteilt die Verwaltung den Vorschlag, den Radweg auf der rechten
Straßenseite (vom Kreisverkehr in Richtung Lintorf gesehen) für einen Rad -
begegnungsverkehr (Fortführung des Radweges Lintorfer Waldweg) bis zum
Kreisverkehr auszubauen?
gez. Martina Chalmovsky Seite 3
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00458074.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00458074.pdf
Published Time: Tue, 23 Aug 2022 10:55:48 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV5/029/2022
Anfrage Frau Chalmovsky, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, vom 4. Februar 2022
hier: Radweg vom Kreisverkehr Angermunder Straße/Rahmer Straße/Lintor-fer Waldstraße bis zur Einmündung Freiheitshagen
Frage 1:
Sind die o.g. unter Ziffer 2 und 4 genannten Maßnahmen, verbunden mit einer deutlichen Kennzeichnung der bestehenden Querungshilfe, geeignet, die Sicherheit für Radfahren-den zu erhöhen?
Frage 2:
Kann eine Umwidmung des genannten Teilstücks in eine Fahrradstraße (max. Geschwin-digkeit von 30 km/h, freigegeben für motorisierte Fahrzeuge) die Sicherheit der Rad-fahrenden erhöhen?
Frage 3:
Wie beurteilt die Verwaltung den Vorschlag, den Radweg auf der rechten Straßenseite (vom Kreisverkehr in Richtung Lintorf gesehen) für einen Radbegegnungsverkehr (Fort-führung des Radwegs Lintorfer Waldweg) bis zum Kreisverkehrs auszubauen?
Antwort zu den Fragen 1 und 3:
Aufgrund des unzureichenden Querschnitts von circa 7 m im Abschnitt Kreisverkehr Angermunder Straße bis zur Einmündung Freiheitshagen, ist eine Installation von Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn nach den geltenden Richtlinien nicht möglich.
Zur Errichtung eines baulichen Radwegs muss auf Flächen zurückgegriffen werden, die derzeit als Pkw-Stellplätze genutzt werden.
Der Straßenabschnitt ist Bestandteil des Radhauptnetzes. Aufgrund der Vielzahl der noch zu planenden und umzusetzenden Abschnitte des Radhauptnetzes erfolgt die Abarbeitung nach Prioritäten. Die Abarbeitung des Radhauptnetzes erfolgt von der Innenstadt in die Außenbezirke.
Eine verbindliche Terminzusage für die Aufnahme der Planung ist daher zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Antwort zu Frage 2:
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) erläutert, dass Fahrradstraßen „[…] dann in Betracht [kommen], wenn der Radverkehr (RV) die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist“.
Die Untersuchung der Verkehrszahlen ergab, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) hier die vorherrschende Verkehrsart ist. Aus Sicht der Verwaltung kann hier eine Erhöhung der Sicherheit der Radfahrenden nur durch räumliche Trennung des MIV und des RV erreicht werden.