Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Sachdarstellung“
Zunehmend mehr Menschen werden durch die weiteren Öffnungen wieder zu Fuß auf den Straßen unterwegs sein und können den verordneten Mindestabstand z.B. auf Verkehrsinseln, die von Radfahrenden, Fußgehenden, Eltern mit Kinderwägen genutzt werden müssen, nicht einhalten. Die Ampelphasen an den o.a. Beispielen lassen ein Passieren der Straße in einem Zug nicht zu, so dass es immer wieder zu ziemlichem Gedränge an diesen Stellen kommt, was während der Pandemie unbedingt zu vermeiden ist.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Mai 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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BV2/069/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 12.05.2020
Fraktion BÜ90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 2
An
den Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Dr. Uwe Wagner
Betrifft:
Schutz der Fußgehenden auf Verkehrsinseln
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Durch welche Maßnahmen kann vermieden werden, dass auf den Verkehrsinseln
Fußgehende aufgrund der räumlichen Beschränkung den Mindestabstand nicht
einhalten können?
Ist es möglich, Ampelschaltungen so zu verändern, dass die Straße von
Fußgehenden in einem Zug - ohne Aufenthalt auf der Mittelinsel - überquert werden
kann? (z.B. vor dem Zoopark, auf der Dorotheenstr./Ackerstr./Lindenstr.)
Sachdarstellung:
Zunehmend mehr Menschen werden durch die weiteren Öffnungen wieder zu Fuß auf
den Straßen unterwegs sein und können den verordneten Mindestabstand z.B. auf
Verkehrsinseln, die von Radfahrenden, Fußgehenden, Eltern mit Kinderwägen
genutzt werden müssen, nicht einhalten. Die Ampelphasen an den o.a. Beispielen
lassen ein Passieren der Straße in einem Zug nicht zu, so dass es immer wieder zu
ziemlichem Gedränge an diesen Stellen kommt, was während der Pandemie
unbedingt zu vermeiden ist.
gez. Sabine Adamski
2. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin
gez. Harald Schwenk
Fraktionssprecher
Beantwortung BV2 069 2020 Schutz der Fußgehenden aud Verkehrsinseln als Text anzeigen
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Sitzung: 01.09.2020
Drucksache BV2/069/2020
Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
12.05.2020
Schutz der Fußgehenden auf Verkehrsins eln
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frage 1:
Durch welche Maßnahmen kann vermieden werden, dass auf den Verkehrsinseln
Fußgehende aufgrund der räumlichen Beschränkung den Mindestabstand nicht
einhalten können?
Frage2:
Ist es möglich, Ampelschaltungen so zu verändern, dass die Straße von
Fußgehenden in einem Zug - ohne Aufenthalt auf der Mittelinsel - überquert
werden kann?
Antwort zu Frage 1 und 2:
Eine Anpassung sämtlicher Lichtsignalanlagen in Düsseldorf, damit zu Fuß Gehende
die Fahrbahn in einem Zug queren können, ist nicht möglich. Dies würde in der Regel
eine vollständige Neuplanung der betroffenen Anlagen bedeuten und einen hohen
personellen und finanziellen Aufwand.
Grundsätzlich wird im Zuge der Planung von Lichtsignalanlagen berücksichtigt, dass
zu Fuß Gehende nach Möglichkeit die Fahrbahn in einem Zug überqueren können.
An einigen Anlagen ist dies nicht umsetzbar, ohne gleichzeitig erhebliche
Beeinträchtigungen zu verursachen.