Anfrage Aktenzeichen BV2/069/2020

Schutz der Fußgehenden auf Verkehrsinseln - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Walter-Eucken-Straße 95 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 12. Mai 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Sachdarstellung“

Zunehmend mehr Menschen werden durch die weiteren Öffnungen wieder zu Fuß auf den Straßen unterwegs sein und können den verordneten Mindestabstand z.B. auf Verkehrsinseln, die von Radfahrenden, Fußgehenden, Eltern mit Kinderwägen genutzt werden müssen, nicht einhalten. Die Ampelphasen an den o.a. Beispielen lassen ein Passieren der Straße in einem Zug nicht zu, so dass es immer wieder zu ziemlichem Gedränge an diesen Stellen kommt, was während der Pandemie unbedingt zu vermeiden ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Mai 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV2/069/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.05.2020 Fraktion BÜ90/Die Grünen der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Dr. Uwe Wagner Betrifft: Schutz der Fußgehenden auf Verkehrsinseln - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Durch welche Maßnahmen kann vermieden werden, dass auf den Verkehrsinseln Fußgehende aufgrund der räumlichen Beschränkung den Mindestabstand nicht einhalten können? Ist es möglich, Ampelschaltungen so zu verändern, dass die Straße von Fußgehenden in einem Zug - ohne Aufenthalt auf der Mittelinsel - überquert werden kann? (z.B. vor dem Zoopark, auf der Dorotheenstr./Ackerstr./Lindenstr.) Sachdarstellung: Zunehmend mehr Menschen werden durch die weiteren Öffnungen wieder zu Fuß auf den Straßen unterwegs sein und können den verordneten Mindestabstand z.B. auf Verkehrsinseln, die von Radfahrenden, Fußgehenden, Eltern mit Kinderwägen genutzt werden müssen, nicht einhalten. Die Ampelphasen an den o.a. Beispielen lassen ein Passieren der Straße in einem Zug nicht zu, so dass es immer wieder zu ziemlichem Gedränge an diesen Stellen kommt, was während der Pandemie unbedingt zu vermeiden ist. gez. Sabine Adamski 2. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin gez. Harald Schwenk Fraktionssprecher
Beantwortung BV2 069 2020 Schutz der Fußgehenden aud Verkehrsinseln als Text anzeigen
Seite 1 von 1 TOP Sitzung: 01.09.2020 Drucksache BV2/069/2020 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.05.2020 Schutz der Fußgehenden auf Verkehrsins eln - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frage 1: Durch welche Maßnahmen kann vermieden werden, dass auf den Verkehrsinseln Fußgehende aufgrund der räumlichen Beschränkung den Mindestabstand nicht einhalten können? Frage2: Ist es möglich, Ampelschaltungen so zu verändern, dass die Straße von Fußgehenden in einem Zug - ohne Aufenthalt auf der Mittelinsel - überquert werden kann? Antwort zu Frage 1 und 2: Eine Anpassung sämtlicher Lichtsignalanlagen in Düsseldorf, damit zu Fuß Gehende die Fahrbahn in einem Zug queren können, ist nicht möglich. Dies würde in der Regel eine vollständige Neuplanung der betroffenen Anlagen bedeuten und einen hohen personellen und finanziellen Aufwand. Grundsätzlich wird im Zuge der Planung von Lichtsignalanlagen berücksichtigt, dass zu Fuß Gehende nach Möglichkeit die Fahrbahn in einem Zug überqueren können. An einigen Anlagen ist dies nicht umsetzbar, ohne gleichzeitig erhebliche Beeinträchtigungen zu verursachen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/069/2020