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BV5/057/2021
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 31.03.2021
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 27. April 2021
Betrifft:
Sicherheit an den Angermunder DB Gleisen
(Anfrage Frau de Fries, CDU-Fraktion, vom 31. März 2021)
In der RP vom 10.03.2021 wurde darüber berichtet, dass aufgrund von
Wartungsarbeiten der Kabelkanal neben der Bahn-Trasse auf Höhe Angermunder
See/Überanger/An den Kämpen einige Tage offen lag und die Betonplatten
unmittelbar neben die ohnehin meist frei zugänglichen Gleise platziert worden
waren.
Zwischenzeitlich waren die Abdeckplatten vom Gleis zum Baggerse e geschafft
worden, um dort augenscheinlich als Sitzunterlagen zu dienen. Zudem fragen
besorgte Anwohnerinnen und Anwohner nach der Sicherheit des Bahnverkehrs
und der Unfallgefahr, wenn etwa Unbefugte die Platten auf die Gleise legen.
All dies zeigt, dass es möglich ist, ungehindert in die direkte Nähe der Gleise zu
kommen, sowie dort ungesichert zu agieren zu können.
Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte wird die Verwaltung um die
Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:
1. Wer ist für die Sicherheit der Gleisanlagen zuständig?
2. Hatte die Verwaltung Kenntnis von der o.g. Sachlage? Wenn ja, seit wann
und was hat die Verwaltung nach Kenntniserlangung unternommen?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um auf die Bahn erfolgreich
dahin einzuwirken, dass sich derartige Situationen künftig nicht wieder-
holen?
gez. Babette de Fries
Seite 2
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
BV5/057/2021
Anfrage Frau de Fries, CDU-Fraktion, vom 27. April 2021
hier: Sicherheit an den Angermunder DB Gleisen
Frage 1:
Wer ist für die Sicherheit der Gleisanlagen zuständig?
Antwort:
Die Verwaltung hat die DB AG um Stellungnahme gebeten. Diese hat wie folgt geantwortet:
Die Sicherheit des Einbahnbetriebs ist gesetzlich geregelt. Für die Sicherheit der
betriebenen Eisenbahninfrastruktur sei die DB AG verantwortlich.
Frage 2:
Hatte die Verwaltung Kenntnis von der o.g. Sachlage? Wenn ja, seit wann und was hat
die Verwaltung nach Kenntniserlangung unternommen?
Antwort:
Die Verwaltung hatte keine Kenntnis von der oben genannten Sachlage. Nach
Bekanntwerden über diese Anfrage hat sie die DB AG unverzüglich über die Sachlage
informiert.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um auf die Bahn erfolgreich dahin
einzuwirken, dass sich derartige Situationen künftig nicht wiederholen?
Antwort:
Die Verwaltung hat hierzu die DB AG angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
Die DB AG hat dazu folgendes mitgeteilt:
„Die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs sei stets gewährleistet. (...).
Unabhängig von den zuvor geschilderten Umständen wurde bereits die DB Sicherheit
beauftragt, an den Gleisen in Düsseldorf-Angermund zusätzliche Bestreifungen durch-
zuführen und bei Feststellungen von Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften
direkt die Bundespolizei einzubinden."