Stand Wohnraumschutzsatzung im Stadtbezirk 7 - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Müller-Gehl (DIE LINKE.) -
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Die Fragen der Anfrage
- Wie viele Anträge auf Genehmigung nach § 4 der Wohnraumschutzsatzung wurden seit dem Inkrafttreten der Satzung für Wohnräume im Stadtbezirk 7 gestellt?
- Wie wurde über die einzelnen Anträge entschieden?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Am 12.10.2019 ist die Wohnraumschutzsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf in Kraft getreten. Danach ist die Zweckentfremdung eines Wohnraums gemäß § 3 in Verbindung mit § 4 der Wohnraumschutzsatzung genehmigungspflichtig. Da mehrere Tausend Wohnungen in Düsseldorf gewerbemäßig kurzzeit v ermietet werden, wie u. a. über AirBnB,. ist der Stadtbezirk 7 von dieser Praxis sicher auch betroffen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. März 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 7
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/116/2020