Anfrage Aktenzeichen BV7/116/2020

Stand Wohnraumschutzsatzung im Stadtbezirk 7 - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Müller-Gehl (DIE LINKE.) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Nach den Mauresköthen 5 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 10. März 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie viele Anträge auf Genehmigung nach § 4 der Wohnraumschutzsatzung wurden seit dem Inkrafttreten der Satzung für Wohnräume im Stadtbezirk 7 gestellt?
  2. Wie wurde über die einzelnen Anträge entschieden?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Am 12.10.2019 ist die Wohnraumschutzsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf in Kraft getreten. Danach ist die Zweckentfremdung eines Wohnraums gemäß § 3 in Verbindung mit § 4 der Wohnraumschutzsatzung genehmigungspflichtig. Da mehrere Tausend Wohnungen in Düsseldorf gewerbemäßig kurzzeit v ermietet werden, wie u. a. über AirBnB,. ist der Stadtbezirk 7 von dieser Praxis sicher auch betroffen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. März 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV7/116/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 10.03.2020 Wolfram Müller-Gehl (DIE LINKE.) Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeister Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.03.2020 Betrifft: Stand Wohnraumschutzsatzung im Stadtbezirk 7 - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Müller- Gehl (DIE LINKE.) - Der Bezirksvertreter Herr Müller -Gehl (DIE LINKE.) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Anträge auf Genehmigung nach § 4 der Wohnraumschutzsatzung wurden seit dem Inkrafttreten der Satzung für Wohnräume im Stadtbezirk 7 gestellt? 2. Wie wurde über die einzelnen Anträge entschieden? 3. Wie viele zweckentfremdete Wohnräume gemäß § 3 der Satzung gibt es im Stadtbezirk 7? Sachdarstellung: Am 12.10.2019 ist die Wohnraumschutzsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf in Kraft getreten. Danach ist die Zweckentfremdung eines Wohnraums gemäß § 3 in Verbindung mit § 4 der Wohnraumschutzsatzung genehmigungspflichtig. Da mehrere Tausend Wohnungen in Düsseldorf gewerbemäßig kurzzeit v ermietet werden, wie u. a. über AirBnB,. ist der Stadtbezirk 7 von dieser Praxis sicher auch betroffen. gez.: Wolfram Müller-Gehl
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
7.8 Anlage 1 zu Vorlage BV7/116/2020 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.05.2020 Stand Wohnraumschutzsatzung im Stadtbezirk 7 Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Müller-Gehl (DIE LINKE.) Frage 1: Wie viele Anträge auf Genehmigung nach § 4 der Wohnraumschutzsatzung wurden seit dem Inkrafttreten der Satzung für Wohnräume im Stadtbezirk 7 gestellt? Antwort: Im Zeitraum von Oktober 2019 bis Februar 2020 wurden 2 Anträge auf Zweckent- fremdung von Wohnraum im Stadtbezirk 7 gestellt. Frage 2: Wie wurde über die einzelnen Anträge entschieden? Antwort: Eine Entscheidung zu den Anträgen steht noch aus; die Fälle befinden sich bis dato in der Prüfung. Frage 3: Wie viele zweckentfremdete Wohnräume gemäß § 3 der Satzung gibt es im Stadtbe- zirk 7? Antwort Für den Stadtbezirk 7 wurden bis dato 33 zweckfremd genutzte Wohnräume festge- stellt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/116/2020